Diskussion:Meineid

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von H7 in Abschnitt Vorschlag: siehe auch ...
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Versuch des Meineides

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Hier habe ich einen Fehler berichtigt. Wenn vor Ablegen der Eidesformel der Zeuge seine Aussage berichtigt, hat er sich auch nicht der uneidlichen Falschaussage schuldig gemacht. Denn erst wenn der Zeuge entlassen ist, hat er die uneidliche Falschaussage vollendet, vorher kann er die Aussage noch korrigieren. Der Versuch der uneidlichen Falschaussage ist nicht strafbar. --Thomas Dancker 11:55, 25. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

dies steht so nicht im dortigen Artikel Falsche_uneidliche_Aussage. Sollte dort vlt ergänzt werden. wenn der Aussagende nichts mehr sagen möchte und keine Fragen mehr an ihn gerichtet werden. also vor der Entlassung. Dies ist der übliche Zeitpunkt der Vereidigung, wenn die Aussage vollendet ist. Ra-raisch (Diskussion) 20:31, 11. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
die Ausführungen dort sind richtig, hier war es falsch, die Fundstelle BGHSt 8, 301, 314 kann ich zwar nicht prüfen, habe aber zwei Verweise hierauf gefunden 1) Strafrecht: Besonderer Teil. Straftaten gegen die Person und die ... (2008) von Jörg Eisele Seite 334 RNr 1072 sowie 2) Jurawelt. Ra-raisch (Diskussion) 21:50, 16. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Minderschwerer Fall

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In welchen Fällen dürfte denn jemand zum Beispiel nicht vereidigt werden...? 85.179.129.2 12:13, 12. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Deutschland vs. Österreich

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Interessant finde ich immer diese Rechtsvergleiche. Hier ist auffällig, dass das deutsche Strafmaß viel höher ist. Gibt es dafür eine historische oder sonstige Erklärung? 77.181.201.8 14:47, 18. Feb. 2011 (CET)Beantworten

die anderen ~200 Länder fehlen noch und wo das Statute Law oder gesetztes Recht ist. --93.134.253.221 16:32, 21. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Geschütztes Rechtsgut

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Geschütztes Rechtsgut ist die Rechtspflege. Das dürfte mindestens strittig sein. Geschütztes Rechtsgut bei der uneidlichen Falschaussage ist offensichtlich die Rechtspflege, ja, beim Meineid ist das primär geschützte Rechtsgut aber die Heiligkeit des Eides und, sofern mit religiöser Beteuerung geleistet, auch die Ehre des dabei angerufenen Gottesnamens.--2001:A61:260C:C01:4DFB:41D5:D65A:1EF7 13:30, 13. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Vorschlag: siehe auch ...

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(fahrlässiger) https://de.wikipedia.org/wiki/Falscheid (nicht signierter Beitrag von 2003:6:331D:7B94:945A:B17A:36A:3414 (Diskussion) 19:49, 14. Mai 2020 (CEST))Beantworten

Ist doch im Fließtext schon enthalten.

Stimmt, und hiermit noch mal der Verweis auf unsere Richtlinien für solche Links: WP:Assoziative Verweise. Aus diesem Grund habe ich den Abschnitt aufgelöst, Details und Gründe dafür siehe Versionshistorie! --H7 („Darum auf zu den Tasten!“ …) 14:20, 13. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Abkürzungen intrawikiverlinken

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Es handelt sich um diese Passage, wo die Abkürzungen intrawikiverlinkt werden sollten, damit der Leser dort nachgucken kann, was sie bedeuten: "asächs. mēnēð, mnd. mēnēt, mnl. meineet, nl. meineed, aengl. mānāþ, anord. meineiðr, schwed. mened." (schriftsetzerische Hervorhebungen nicht mit übernommen) --2A02:908:1963:180:75D9:50B4:1F5F:8E67 04:19, 17. Dez. 2020 (CET)Beantworten

In welchen Fällen legt man von Gericht einen Schwur ab?

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...woraufhin ein Meineid entstehen könnte?--Wikiseidank (Diskussion) 16:27, 9. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Strafmaß Meineid in Deutschland

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Text sagt bis zu 15 Jahre, der zugehörige Paragraph im StGB (§154, ist sogar verlinkt) sagt bis 5 Jahre - sollte man evtl korrigieren? Wo kommen die 15 Jahre her? --2003:F3:2F0C:D900:759D:7AB5:B83D:D810 20:19, 27. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

In Absatz 2 gibt es bei einem minderschweren Fall bis zu fünf Jahren; das stimmt. Wenn keine Höchststrafe angegeben ist, wie in Absatz 1, sind es 15 Jahre. Das steht in §38 StGB, s.a. Strafrahmen – Wikipedia . --2003:E3:AF0F:E001:C9A:2F41:9DA0:F90B 23:14, 27. Jun. 2023 (CEST)Beantworten