Diskussion:Meldeschein
Meldeschein für Meldebestätigung
[Quelltext bearbeiten]Nicht nur im Hotelwesen gibt es Meldescheine. https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__23.html https://www.moers.de/C125722E0057ACF2/html/6FD42D09F45E7E5FC1257EEE003A4391/$File/meldeschein-anmeldung.pdf?OpenElement (nicht signierter Beitrag von 2A0A:A546:531B:0:F1AC:876E:6D97:555F (Diskussion) 12:31, 2. Aug. 2020 (CEST))
Seite sollte überarbeitet werden
[Quelltext bearbeiten]Seit Ende 2015 wurde das Meldegesetz überarbeitet und seither kann der Meldeschein auch komplett vorausgefüllt sein, der Gast muss lediglich noch handschriftlich unterschreiben, wenn nicht ein gänzlich digitales Verfahren eingesetzt wird. Ein handschriftliches Ausfüllen ist dagegen kaum mehr Praxis und nicht mehr vorgeschrieben.
Rechtslage korrekt wiedergegeben?
[Quelltext bearbeiten]Ich bin selbst kein Jurist, aber ich bezweifle die Korrektheit diverser Aussagen im Artikel. Z.B. „Der Umfang der erhobenen Daten steht im Ermessen des Beherbergungsbetriebes“ und die Sache mit der Ausweiskopie aus privatrechtlichen Gründen. Kopieren des Ausweises ist meines Wissens grundsätzlich verboten. Die Sache mit der Ausweisnummer bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands würde EU-Bürger benachteiligen. Kann da mal jemand mit Rechtskenntnis drüberschauen? --MiLuZi (Diskussion) 16:54, 7. Okt. 2024 (CEST)