Diskussion:Mietvertrag (Österreich)
Link zur Kostenpflicht der Außerstreitverfahren http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20041112_OTS0022&ch=politik --DSchlager 14:02, 6. Jul. 2008 (CEST)
http://www.bmwa.gv.at/NR/rdonlyres/3547E328-996D-4E8E-A401-B8B1E4168D18/11427/BilanzundAusblick.pdf --DSchlager 14:35, 6. Jul. 2008 (CEST)
http://www.palaisepstein.at/PG/DE/XXII/NRSITZ/NRSITZ_00038/fnameorig_013730.html --DSchlager 15:07, 6. Jul. 2008 (CEST)
mieterrecht
[Quelltext bearbeiten]kann ein vermieter einfach ein mieter kündigen,wen der mieter nicht abgespült hat,oder bis morgens um 5 uhr,fernseh schaut,und den ton so leise hat, das er selbst kaum was versteht? darf der vermieter einfach so in die wohnung rein gehen,ohne sich vorher anzumelden( mit polizei)? das ist doch nicht rechtens oder? wer kann mir da weiter helfen,komme aus österreich.
lg jens2306 (23:28, 5. Nov. 2010 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
Unvollständig und sehr irreführender Artikel
[Quelltext bearbeiten]Da der Artikel nicht einmal ansatzweise ein Wort über die (in Österreich sehr umfangreichen (!!!)) Ausnahmen aus dem Mietrechtsgesetz enthält, sollte er meiner Meinung nach entweder überarbeitet oder ganz gelöscht werden.
Mir ist schon klar, dass Wikipedia keine rechtliche Beratung ersetzt, aber wenn man schon groß was über den Kündigungsschutz schreibt, dann sollte man vielleicht auch erwähnen, dass dieser für die Hälfte der Mietverträge gar nicht gilt.
So kann z.B. bei Ein- und Zweifamilienhäusern der Vermieter einen unbefristeten Mietvertrag jeden Monat grundlos kündigen. (nicht signierter Beitrag von 91.115.167.120 (Diskussion) 16:49, 16. Apr. 2013 (CEST))
- Wenn ich mit meinen Ergänzungen fertig bin, passt der Artikel eigentlich eh nicht mehr unter das Lemma "Mietvertrag" sondern wird mittelfristig in "Mietrechtsgesetz (Österreich)" umgewandelt. Dass das MRG mit seinem Preis- und Kündigungsschutz für viele Mietverträge NICHT gilt, sollte inzwischen aber schon klarer werden. --Senf (Diskussion) 21:32, 15. Jun. 2013 (CEST)
Wirklich sehr irreführender Titel
[Quelltext bearbeiten]Mit der Ausnahme weniger Worte in der Einleitung, geht es im gesammten Artikel nur noch um den Wohnungsmietvertrag. Faktisch kann man aber so ziemlich alles per Mietvertrag mieten, z.B. jegliche Art von (Luft- / Wasser-) Fahrzeugen wie PKW, LKW, Betonmischer, Kranwagen, Anhänger, Caravan, Fahrrad, Segelboot, Yacht, Lenkdrachen, Flugzeuge jeglicher Größe etc. p.p. oder (Werkzeug-) Maschinen, Sportausrüstungen und tausende Dinge mehr. Und das ganze wiederum von gewerblich an privat oder gewerblich an gewerblich. Das alles unterliegt jeweils in Mietverträgen zu regelnden und von unterschiedlichen Gesetzen bzw Rechte und Pflichten abhängigen Faktoren. Da würde es doch Sinn machen, den Artikel nach Wohnungsmietvertrag (oder ähnlich) zu verschieben und unter dem bestehenden Lemma die anderen Mietsachen abzuhandeln.--Ciao--Bestoernesto (Diskussion) 03:07, 26. Dez. 2016 (CET)