Diskussion:Militärgeheimnis
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Ph0nq in Abschnitt Militärgeheimnisse in der Bundesrepublik Deutschland ab 1949
Militärgeheimnisse in der Bundesrepublik Deutschland ab 1949
[Quelltext bearbeiten]"Insbesondere sind Lichtbilder, auch aus der Luft, verboten."
Wie passt das mit Google Earth und ähnlichen Diensten zusammen? -- ph0nq 14:30, 2. Mär. 2011 (CET)
- Da gibt es wohl keinen Vorsatz des Täters und außerdem ist ja gar nicht klar, was genau man nicht fotografieren darf... --Gnom 16:21, 2. Mär. 2011 (CET)
- Wie ist dann der Satz zu verstehen, bzw. auf was bezieht sich dieses Verbot der Luftaufnahmen? -- ph0nq 19:13, 5. Mär. 2011 (CET)
- Nach meiner Kenntnis bedürfen Fotoaufnahmen vom Flugzeug aus der Genehmigung der jeweiligen Landesregierung. Bei Postkarten mit Flugaufnahmen gibt es meist den Hinweis: "Mit Genehmigung der... vom... Nr. ...). Frdl. Gruß --Ulrich Waack 22:26, 5. Mär. 2011 (CET)
- Aha! D.h. bei Satellitenbildern gilt besagte Reglung gar nicht? Andernfalls müssten ja Unternehmen wie Google sich von allen Landesregierungen dieser Erde die Genehmigung einholen. Oder überseh ich noch immer was? -- ph0nq 08:54, 15. Mär. 2011 (CET)
- Nach meiner Kenntnis bedürfen Fotoaufnahmen vom Flugzeug aus der Genehmigung der jeweiligen Landesregierung. Bei Postkarten mit Flugaufnahmen gibt es meist den Hinweis: "Mit Genehmigung der... vom... Nr. ...). Frdl. Gruß --Ulrich Waack 22:26, 5. Mär. 2011 (CET)
- Wie ist dann der Satz zu verstehen, bzw. auf was bezieht sich dieses Verbot der Luftaufnahmen? -- ph0nq 19:13, 5. Mär. 2011 (CET)