Diskussion:Mindestanforderung
Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Marinebanker in Abschnitt QS-Diskussion
Überarbeiten
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel ist veraltet. Die MaH sind nicht mehr gültig. Außerdem gab es zwischenzeitlich noch die Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft und die Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der internen Revision, die alle durch die MaRIsk abgelöst wurden, so das der Titel auch nicht mehr eindeutig ist. --Marinebanker 18:50, 3. Dez. 2006 (CET)
- erledigt --Marinebanker 17:32, 2. Jan. 2007 (CET)
QS-Diskussion
[Quelltext bearbeiten]- Was den bankaufsichtlichen Teil betrifft, sollte das Lemma eigentlich "Mindestanforderungen" (also Plural) heißen; bevor ich verschiebe, möchte ich klären, ob das auch für den Teil Technik zutreffend ist.
- Jein, gibt es nur eine Mindestanforderung, so wäre das Lemma so richtig, in der Realität wird es aber wohl fast in jedem Fall mehr als eine Mindestanforderung geben, also Mindestanforderungen. Frage ist aber auch, wie sich der Plural mit der Singularregel verträgt. --WikipediaMaster 18:35, 28. Feb. 2008 (CET)
- Der letzte Teil ist einfach. Die Dinger in der Bankenaufsicht waren/sind Verlautbarungen des BaKred/der BaFin, die "Mindestanforderungen ..." hießen. Singularregel gilt hier nicht, ähnlich Fische (Sternbild) --Marinebanker 20:46, 29. Feb. 2008 (CET)
- Jein, gibt es nur eine Mindestanforderung, so wäre das Lemma so richtig, in der Realität wird es aber wohl fast in jedem Fall mehr als eine Mindestanforderung geben, also Mindestanforderungen. Frage ist aber auch, wie sich der Plural mit der Singularregel verträgt. --WikipediaMaster 18:35, 28. Feb. 2008 (CET)
- Ich bin nicht wirklich glücklich mit dem einleitenden Satz. In der Bankenaufsicht ist das Verständnis von Mindestanforderungen viel enger gefasst. Nach der dort gegebenen Beschreibung wären zumindest Teile des Kreditwesengesetzes auch Mindestanforderungen, so wird der Begriff aber nicht verstanden.
--Marinebanker 18:14, 28. Feb. 2008 (CET)
Ich beabsichtige, den Artikel in „Mindestanforderungen“ (den bankaufsichtlichen Teil) und „Mindestanforderung“ den (technischen Teil) zu trennen:
- “Mindestanforderungen“ ist für den bankaufsichtlichen Teil das korrekte Lemma, weil die betroffenen Schriftstücke so hießen und weil sie unter diesem Titel angesprochen werden
- Auf diese Weise wird die Einleitung, die wie oben aufgeführt nicht wirklich zum bankaufsichtlichen Teil passt, von diesem getrennt.
Die Links würde ich selektiv umbiegen. Außerdem hielte ich eine BKL 2 für angebracht. --Marinebanker 14:02, 17. Mai 2008 (CEST)
- Erledigt --Marinebanker 17:27, 27. Mai 2008 (CEST)