Diskussion:Mindestanforderungen an das Risikomanagement (VA)
Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Seth Cohen in Abschnitt Bitte erklären!
Bitte erklären!
[Quelltext bearbeiten]Was heißt das "(VA)"? bitte im Artikel erläutern--Grenzgänger 13:33, 19. Dez. 2008 (CET)
- dem weblink nach Versicherungsaufsicht wohl...--LKD 13:38, 19. Dez. 2008 (CET)
- Wohl eher Verwaltungsanweisung. --Forevermore 13:31, 21. Dez. 2008 (CET)
- Nein, Versicherungsaufsicht ist richtig. Es gibt ja auch "(BA)" für Bankenaufsicht, etwa bei Mindestanforderungen an das Risikomanagement (BA).--JFKCom 10:20, 28. Feb. 2009 (CET)
- Das sollte (eindeutig) aus dem Artikel hervorgehen. --Seth Cohen 19:47, 20. Apr. 2018 (CEST)
- Nein, Versicherungsaufsicht ist richtig. Es gibt ja auch "(BA)" für Bankenaufsicht, etwa bei Mindestanforderungen an das Risikomanagement (BA).--JFKCom 10:20, 28. Feb. 2009 (CET)
- Wohl eher Verwaltungsanweisung. --Forevermore 13:31, 21. Dez. 2008 (CET)