Diskussion:Mindestflughöhe
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Eio in Abschnitt Artikel inhaltlich veraltet
Artikel inhaltlich veraltet
[Quelltext bearbeiten]- die Mindesthoehe bei Ueberlandflugen existiert in der aktuellen Version der LuftVO nicht mehr
- die Links verweisen auf eine veraltete, nicht mehr gueltige LuftVO (nicht signierter Beitrag von 84.183.168.220 (Diskussion) 16:59, 8. Feb. 2016 (CET))
- Soweit wie möglich angepasst. --Eio (Diskussion) 20:54, 30. Aug. 2016 (CEST)
Begriffsverwirrung
[Quelltext bearbeiten]Auch bei Flugschülern sorgt das immer wieder für Verwirrung:
- die Sicherheitsmindesthöhe ist, anders als im Artikel gesagt, keine absolute Größe, sondern – auch laut dem als Beleg angeführten § 6 (1) LuftVO – eine je nach Flugsituation individuell festzulegende Höhe, in der im Falle eines Notfalls von einer geringmöglichsten Gefährdung für Personen oder Sachen auszugehen ist.
- Die dann genannten Zahlen – 500 ft AGL über freiem Gelände bzw. 1000 ft über dem höchsten Hindernis in 600 m Umkreis – sind gesetzlich vorgegebene Mindestwerte der Sicherheitsmindesthöhe, also eine Sicherheitsmindestmindesthöhe. Auch wenn das schon fast nach Loriot klingt.
Ich werd das also demnächst mal ändern. --Kreuzschnabel 11:24, 1. Dez. 2014 (CET)