Diskussion:Mitbestimmungsgesetz
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Ich finde deine Ergänzungen sehr gut! Aber kannst du diesen ganzen Mitbestimmungs"Kram" so ergänzen, dass auch ein GesetzesLaie versteht, wann welches Gesetz angewendet werden musss?--Ot 12:59, 31. Okt 2004 (CET)
Kann man aus diesem Satz: "Das Gesetz erfasst Unternehmen im situativen Kontext dynamischer Arbeitnehmerbeziehungen..." nicht den "situativen Kontext dynamischer Arbeitnehmerbeziehungen" rausstreichen? Der ist nicht nur unnötig schwierig ausgedrückt, sondern auch noch schief. Es geht doch nicht um "Arbeitnehmerbeziehungen", und die müssen nicht dynamisch sein. Einfacher und richtiger wäre: "Das Gesetz gilt für ...". Schöne Grüße Hilmar Sturm, 1. Februar 2010, 19.02 Uhr MEZ
"Das Übergewicht der Anteilseigner wird aus dem Eigentumsrecht des Grundgesetzes abgeleitet."
[Quelltext bearbeiten]Diesen Satz habe ich ausgenommen, denn er ist nicht bestätigt durch eine Fussnote. Nach meine Verständnis, die Mitbestimmungs-Urteil hat das nicht gesagt. Jedoch, wenn ich nicht Recht habe, dann bitte eine Rechtsquelle, oder Zitat hier und im Hauptartikel schreiben. Danke, Wikidea (Diskussion) 10:39, 2. Mär. 2013 (CET)
Defekte Weblinks
[Quelltext bearbeiten]Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.bundesregierung.de/artikel-,413.30723/Mitbestimmung-im-Betrieb-Die-G.htm
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
– GiftBot (Diskussion) 21:02, 2. Dez. 2015 (CET)
"in der Regel"
[Quelltext bearbeiten]Was genau bedeutet das "in der Regel" in dem Satz "in der Regel mehr als 2.000 Arbeitnehmer beschäftigen"? Gibt es dazu eine zeitliche Einordnung o.ä., muss es eine verlässliche Tendenz im Unternehmen geben?
Grüße und Danke für erhellende Antworten
Erik --2003:ED:F7FF:3621:903C:1551:849C:983A 15:22, 16. Mai 2020 (CEST)