Diskussion:Mitgliedstaat
Fugen-S
[Quelltext bearbeiten]Ich denke, persönliche Einschätzungen zur deutschen Rechtschreibung haben in einem Artikel zum Thema Mitgliedsstaat / Mitgliedstaat nicht zu suchen. --Kawana 21:54, 17. Sep 2005 (CEST)
- Das ist keine persönliche Einschätzung sondern ein Faktum. Lies mal internationale Verträge, dort steht nie (!) Mitgliedsstaat sondern immer Mitgliedstaat. Wenn Du mir eine amtliche deutsche Version eines internationalen Vertrags zeigst, wo Mitgliedsstaat drin steht. Nehme ich den besagten Abschnitt sofort selbst raus. --ALE! ¿…? 10:39, 19. Sep 2005 (CEST)
- Das ist die Wikipedia und kein Fachtext. Ein Blick ins Grundgesetz bestätigt die Schreibweise ohne Fugen-S, allerdings sehen sowohl Wahrig, deren Sprachberatung hatte ich angeschrieben, als auch Duden beide Varianten für richtig an. Daher bitte ich dich aufgrund der hier gebotenen Neutralität, das zu akzeptieren und nicht einen Verlag, der nicht die Sprachhoheit hat, zu beschimpfen. Bei der Bundeswehr ist Essenmarken korrekt, ausserhalb heißt es trotzdem Essensmarken.
- Formulierungsvorschlag: Mitgliedstaat (außerhalb von staatlichen Verträgen auch Mitgliedsstaat).
- Das der vom Außenminister gestern wieder empfohlene Blick ins Grundgesetz geholfen hat, sieht man ja auch daran, dass der Artikel ohne Fugen-S ist und das will ich auch garnicht ändern. Ich hoffe, meine Intention ist rübergekommen.
- Ich sage nicht, dass es mit Fugen-S sein muss, auch wenn das mein subjektiver Standpunkt ist, sondern dass es mit Fugen-S sein kann. --Kawana 10:06, 20. Sep 2005 (CEST)
- Ich bin für Mitgliedsstaat, es heißt schließlich auch Bratskartoffel und Spiegelsei. B. Uxe Z!
- Ich bin für Mitgliedstaat, es heißt schließlich auch Arschloch und nicht Arschesloch. --92.107.111.78 07:38, 17. Okt. 2011 (CEST)
- LOL! YMMD! ;) --Benatrevqre …?! 12:17, 14. Nov. 2011 (CET)
- Ich bin für Mitgliedstaat, es heißt schließlich auch Arschloch und nicht Arschesloch. --92.107.111.78 07:38, 17. Okt. 2011 (CEST)
- Ich bin für Mitgliedsstaat, es heißt schließlich auch Bratskartoffel und Spiegelsei. B. Uxe Z!
- Die amtliche Schreibung, die eindeutig in der Minderheitsposition ist, als Maßstab zu nehmen, ist POV. Korrekt wär »Mitgliedsstaat (im amtlichen Sprachgebrauch Mitgliedstaat)«. --84.150.192.84 03:49, 26. Okt. 2006 (CEST)
- Ich weiß, dass Google nicht unbedingt ein Maßstab ist, aber Mitgliedsstaat liefert 313.000 Treffer und Mitgliedstaat (ohne Fugen-S) liefert 1.890.000 Treffer. So, welche Schreibweise ist jetzt in der Minderheit? --ALE! ¿…? 09:25, 26. Okt. 2006 (CEST)
- Nachdem es hier nicht um eine Frage der Rechtschreibung geht, ist nicht nur der schriftliche Gebrauch maßgeblich (außerdem nicht unbedingt die Gebrauchsfrequenz, sondern u.U. auch die Anzahl der jeweiligen Benutzer, deren Sach- und/oder Sprachkompetenz und/oder die Freiwilligkeit der Benutzung). Übrigens ist das Verhältnis bei Google deutlich ausgeglichener, wenn man nach der Mehrzahl sucht (und beim fast nur von Behörden gebrauchten Genitiv unausgeglichener). Das Fugen-s findet sich aber auch bei Behörden, in Gesetzen und internationalen Verträgen [1], wenn auch deutlich seltener. --84.150.184.124 16:01, 26. Okt. 2006 (CEST)
- PS: Eigentlich war es weniger meine Absicht, eine Änderung des Artikels zu erzwingen, als vielmehr einfach mein Missfallen auszudrücken. Inzwischen halt ich aber die momentane Form für unhaltbar. Akzeptabel wär sie, wenn sie klar als Begriff einer Fachsprache gekennzeichnet wär und so nicht mehr den Anspruch erhebt, rein deskriptiv zu sein. Also z.B.:
- Als Mitgliedstaat wird im Völkerrecht ein Staat bezeichnet, der […]. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist die Form Mitgliedsstaat mit Fugen-s gebräuchlicher.
- Das ist eh die üblichere Form einer Definition hier. (Mit »ist auch die Form Mitgliedsstaat mit Fugen-s gebräuchlich« wär ich notfalls auch schon zufrieden. --84.150.184.124 17:01, 26. Okt. 2006 (CEST)
Wenn ich mich mal zu Wort melden darf....dieses Portal ist doch ein Ort, an dem viele für einzelne Informationen hinterlassen sollen/können. Wen interessiert es da, ob eine gebildete Person den Text verfasst, oder ob ein Legastheniker es zum Besten gab. Wichtiger ist es -das finde ich auf jeden Fall- das so viele Informationen zusammengestellt werden, um den Suchenden die richtige Hilfe zu gewährleisten!! Sollte der Text irgendwelche Makel aufweisen, kann sich immer noch irgendwer erbarmen diesen soweit zu korrigieren, bis er 100% "Sauber" ist. So und nun bleibt bitte beim Thema!! MfG Merlin13AP
- Wenn es Dich nicht interessiert, warum meldest Du Dich dann hier zu Wort? :-b --ALE! ¿…? 16:38, 21. Nov. 2008 (CET)
Zum jüngsten Editwar: Ich hab ja bereits vor gut 3 Jahren (siehe oben) ein Gegenbeispiel angegeben, das so auch im Bundesblatt veröffentlicht worden ist. Falls es ein Problem sein sollte, dass es sich nicht um den eigentlichen Vertragstext handelt, sondern um eine Übersetzung (Deutsch ist selbst in bilateralen Verträgen nur im Ausnahmefall Vertragssprache), hier ein Beispiel, in dem auch Deutsch Vertragssprache ist: [2]. Man beachte die eine Ausnahme ohne Fugen-s (gegenüber 18 mit), die belegt, dass das nicht nur eine automatische Korrektur einer Rechtschreibprüfung ist.
- Dort wo "EG-Mitgliedsstaat" steht ist dies ein Schreibfehler, weil Mitgliedstaat in den EG/EU-Verträgen immer ohne Fugen-S geschrieben wird (auch in Österreich ;-) ). --ALE! ¿…? 20:20, 12. Mär. 2010 (CET)
Generell ist die Form mit Fugen-s in amtlichen Texten Österreichs und der Schweiz sehr häufig. Nur in Deutschland ist sie eher der Ausnahmefall und in einzelnen Vorkommen in Gesetzen unbeabsichtigte Rechtschreibung zu vermuten. Wobei der Artikel ohnehin deutschlandlastig ist; man könnte den Fall also auch mit einem entsprechenden Baustein lösen (wobei für den Leser der Umfang dessen Gültigkeit ohne Lektüre der Diskussionsseite verborgen bliebe). --84.151.15.204 20:55, 9. Mär. 2010 (CET)
- Siehe edit darüber. --ALE! ¿…? 20:20, 12. Mär. 2010 (CET)
- Das Übereinkommen zur Errichtung der Lateinamerikanischen Zivilluftfahrtkommission unterliegt sicher nicht der EU-Hausortografie, und die EU hat auch ansonsten keine Kompetenzen zur Regelung der Rechtschreibung (allenfalls bei Eigennamen aus ihrem Bereich, wozu "Mitgliedsstaat" oder "Mitgliedstaat" aber sicher nicht gehört). --84.151.16.216 20:45, 12. Mär. 2010 (CET)