Diskussion:Mittagsruhe

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 79.202.242.87 in Abschnitt Theorie = Praxis oder das Gegenteil?
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Theorie = Praxis oder das Gegenteil?

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Gerade wer auf dem land wohnt weiß sicher, das einerseits viele überhaupt nicht wissen ob und falls ja wann die mittagsruhe gilt, noch für wen und was ect. rasen mähen? auto saugen? steine für die hofeinfahrt zersägen? nur für privatleute oder auch für unternehmen? und verstöße werden eh nicht geahndet, daher kann sie auch abgeschafft werden. (nicht signierter Beitrag von 79.202.242.87 (Diskussion) 01:44, 10. Okt. 2016 (CEST))Beantworten

Abschaffung

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Also bei uns wurde die Mittagsruhe abgeschafft. Man sollte vielleicht erwähnen, dass sich das von Kommune zu Kommune unterscheiden kann... (nicht signierter Beitrag von 89.14.218.152 (Diskussion) 09:45, 11. Aug. 2007)

gut, dass du dazu schreibst, wo du wohnst, wenn du erwähnst, dass 'bei euch' die mittagsruhe abgeschafft wurde. --Kauke 18:26, 25. Mär. 2009 (CET)Beantworten
(sehr verspäteter Kommentar, sorry) Die IP ist wohl aus Hessen, was auch immer das heißen mag. :) -pinkgothic 14:14, 28. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
"Abgeschafft" bedeutet noch lange nicht, daß keine Mittagsruhe mehr gilt! Wenn es der Mietvertrag bzw. die Hausordnung vorsieht (z.B. 12.30-14.30 Uhr), dann ist diese Mittagsruhe auch verbindlich. Es darf keinerlei unvermeidbarer Lärm durch Mitbewohner eines Wohnhauses veranstaltet werden, also z.B. keine ausgiebigen Schwätzchen auf dem Balkon, wenn es einer der Nachbarn mithören kann/gezwungen ist mitzuhören. Wird ja leider vielfach gebrochen, aber man kann dann dagegen vorgehen. (nicht signierter Beitrag von 84.58.201.178 (Diskussion) 13:40, 19. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

Wirklich keine gesetzliche Mittagsruhe?

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Im Artikel heißt es:

„[...]gibt es in Deutschland keine einheitlich gesetzlich vorgeschriebene Mittagsruhe mehr[...]“

Allerdins hat jemand auf der Website der Stadt Lahr [1] etwas gegsätzliches gefunden. In der "32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/__7.html) gibt es Geräte die nicht Mittags betrieben werden dürfen.

Habe ich da jetzt nur etwas falsch interpretiert, oder stimmt der Artikel nicht? --xZise 16:06, 7. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

In der Tat ist es vereinfacht gesagt so, dass es nun eine Mittagsruhe 'pro Gerät' gibt. Man muss also theoretisch für jedes Gerät in Erfahrung bringen, wann man es wie wo benutzen darf. Da hat sich die EU mal wieder was ganz Tolles ausgedacht. Für Gewerbliche gilt das außerdem nach wie vor nicht, jedenfalls hält sich keiner dran. --SchallundRauch 04:07, 26. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Wenn schon (z.B. TA Lärm) zitiert wird, dann bitte auch die richtige Quelle angeben. --House1630 (Diskussion) 16:49, 26. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Wortwiederholung

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Der Einleitungstext liest sich wie ein SEO-Text. In 11 Sätzen kommt 10-mal das Wort "Mittagsruhe" vor. Das hätte ein SEO-Texte-Schreiber nicht besser machen können. :-) Es liest sich dadurch allerdings sehr stockend und unnatürlich. --80.140.218.162 11:45, 28. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Wirklich nur Kur- und Badeorte?

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Dürfen wirklich nur Kur- und Badeorte (und andere Ausnahmen) eine eigene Verordnung haben? Meinem Eindruck nach haben viele - vielleicht sogar die meisten - Gemeinden eine Lärmschutzverordnung.