Diskussion:Momčilo Perišić

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Berufungskammer "nicht ohne begründete Zweifel bewiesen"

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Ich habe die zuvor eingefügten Artikel entfernt, unter anderem weil er keine Quellen hatte, jedoch nicht nur. Nun, Benutzer Kozarac hat den Text praktisch exakt von der Seite des NTV kopiert und in den Artikel eingefügt. So hat es schon mal im Artikel gar nichts zu suchen. Eine weiterer Grund ist, von mehrern, dass es nicht unüblich ist, dass es bei einem Urteil irgendwo Zweifel gibt oder keine Zweifel, letztendlich wurde er von ihnen in allen Anklagepunkten freigesprochen. Sollen wir jetzt alle Anklagepunkte beschreiben wo es seitens der Berufungskammer Zweifel gab und wo nicht? Nach dem Motto: da gab es Zweifel und hier nicht, doch hier gab es wieder Zweifel....usw.? Sollen wir zu jedem Verurteilten hinzufügen das "zweifel gab, aber...bla bla usw"??? Warum gab es Zweifel? Womit ist der Zweifel begründet? Wer von den ganzen Richtern hatte Zweifel? alle, einer? Bezieht sich die Zweifel auf Fakten die nicht Beweiskräftig sind oder ist es Spekulationen? spielen sogar persönliche Zweifel eine Rolle? Nur einige Gründe zu nennen. Daher wieder enfernt. Gruß!--Nado158 (Diskussion) 04:39, 5. Sep. 2013 (CEST)Beantworten


So, so! Vertrittst du diese Meinung auch auf der disk von Gotovina?
Was meinst du genau? Bis jetzt habe ich nichts von Zweifel gelesen.--Nado158 (Diskussion) 09:17, 6. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Der Text ist nicht von der Seite des NTV kopiert, er steht genauso im Standard[[1]] oder im Spiegel[[2]] und ist eine Übersetzung des Urteils der Berufungskammer[[3]]--Kozarac (Diskussion) 21:40, 5. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Doch ist es, dazu 3 Redaktionen die voneinanader Kopiert haben worin nicht drin steht woher sie die Quellen haben, aber OK. Wo steht das in der letzten Quelle? Dank! Wie üblich und wie genau trifft das den auf andere Angeklagte zu??? --Nado158 (Diskussion) 09:23, 6. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Kozarac hat deutlich auf das ICTY verwiesen, wo das sinngemäß genau so drinsteht. Und natürlich ist es sinnvoll, dass auf Inhalte des Urteils verwiesen wird, insbesondere wenn es wie hier eben kein "Freispruch erster Klasse" war. Kozarac hat aber den Fehler gemacht, den Text von n-tv hierher koiert zu haben, was nicht geht, weil das eine URV darstellt. Ich halte es, wei gesagt, trotzdem für sinnvoll, dass es Erläuterungen zum Urteil gibt, gerade eben auch weil zuvor ein Strafe ausgesprochen worden war. --Martin Zeise 19:49, 8. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Ich hsbe auch deutlich auf die Problemstllung hingewisen und keine Antwort bekommen. Wie sieht es denn mit den anderen mit einr ähnlichen Geschichte?--Nado158 (Diskussion) 18:50, 10. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Naja, z. B. bei Naser Orić steht recht deutlich, dass er auch nur aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurde. Das halte ich durchaus für vergleichbar. --Martin Zeise 13:11, 11. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Sowohl bei Gotovina als auch bei Franjo Tuđman steht: „Mit 3:2-Mehrheitsentscheidung wurde festgestellt, dass die Beweise nicht ausreichten, um den von Gotovina und Markač befohlenen Beschuss der Städte als rechtswidrig anzusehen“.--Kozarac (Diskussion) 13:53, 11. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Wie würdet ihr das z.B. in diese Fall verfassen?--Nado158 (Diskussion) 11:30, 12. Sep. 2013 (CEST)Beantworten