Diskussion:Monaco-Vergleich
ich kenne den "monaco-vergleich" nur als "las-vegas-vergleich".
wieso werden jeweils "spieler"-städte genommen? die frage ist doch nicht: alles od. nichts.
Nachweise?
[Quelltext bearbeiten]Ich kenne den Begriff überhaupt nicht. Gibt es hierfür irgendwelche Nachweise?
- Wie in dem heute eingefügten Absatz im WP-Artikel angeführt, hat sich der BGH u.a. mit Nichtannahmebeschluss vom 28.10.2008, Az. VII ZR 68/08 (zum Urt. des OLG Frankfurt vom 22.01.2008, Az. 3 U 83/06) zum Monte-Carlo-Vergleich geäußert, indem er bestimmte Konstellationen davon für nicht wirksam erklärt hat. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass der BGH von der grundsätzlichen Zulässigkeit eines entsprechenden Vergleiches ausgeht. Habe mir deshalb nunmehr erlaubt, den "Bearbeitungsvermerk" zu entfernen. Jörg (RA in Köln)--84.133.241.36 14:45, 12. Jan. 2012 (CET)
--Beursken 21:51, 28. Dez. 2011 (CET)
- klar, der Druckvergleich ist zwar nicht alltäglich aber gängige juristische Praxis. Ra-raisch (Diskussion) 17:28, 7. Okt. 2016 (CEST)
aufschiebender Bedingung
[Quelltext bearbeiten]nach meiner Ansicht liegt eine auflösende Bedingung vor, denn ab sofort gilt nur noch der geringere Betrag als geschuldet, nur dieser wäre vor Ablauf der Frist vollstreckbar. Letztlich ist das aber eine Formulierungsfrage und ohne wesentlichen Nährwert. Ra-raisch (Diskussion) 17:31, 7. Okt. 2016 (CEST)
Kostenquote
[Quelltext bearbeiten]Eine aufschiebend vereinbarte abweichende Kostenquote dürfte bei gerichtlichen Vergleichen ausgeschlossen sein, da es sich um eine Prozessmodalität handelt, die nicht bedingt vereinbart werden kann. Ra-raisch (Diskussion) 01:45, 18. Nov. 2022 (CET)