Diskussion:Mordfall Lucie Berlin

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Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von 85.208.248.248 in Abschnitt Todesjahr Theodor Berger
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Todesjahr Theodor Berger

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Benjamin Carter Hett: Death in the Tiergarten, Cambridge 2004, S. 229 u. 274, Anm. 13 schreibt, dass laut einer Aufstellung über Verstorbene Mörder und hingerichtete Verbrecher im Brandenburgischen Landeshauptarchiv von 1913 Berger zu dieser Zeit bereits verstorben war, also noch vor Beendigung seiner Haftstrafe und daher nicht "nach 1919". Ändern?--Millhaus (Diskussion) 22:30, 13. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Wir können ja beides schreiben, 1913<quelle> oder nach 1919<quelle>. --Tröte just add coffee 22:55, 13. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Laut Ancestry hat ein am 26.05.1869 in Quedlinburg geborener August Karl Theodor Berger noch im Jahr 1933 geheiratet. --85.208.248.248 10:07, 22. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Nachtrag: Sterbeurkunde [1] Nr. 132 aus 1937 Standesamt Berlin-Spandau --85.208.248.248 10:34, 22. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Erstmals die Uhlenhuth-Methode?

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gilt als die erste aktenkundige Anwendung des Blutartnachweises in einem Strafverfahren - dem würde ich einfach W. Rosenberg: Der Fall Martz In: Archiv für Kriminalanthropologie und Kriminalistik, (Hg. Hans Gross), 1903 Bd. 10 S. 83-95 gegenüberstellen, wo genau das Verfahren mit Erfolg angewandt wurde... übrigens kann man sich die Zeitschrift bei Archive.org besorgen MfG URTh (Diskussion) 15:35, 1. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Mhm. Google spuckt zum "Fall Martz" wahrlich nicht viel aus. Scheint nicht sonderlich bedeutend gewesen zu sein. Christian Bachhiesl schreibt in Zwischen Indizienparadigma und Pseudowissenschaft: Wissenschaftshistorische Überlegungen zum epistemischen Status kriminalwissenschaftlicher Forschung (Lit Verlag, Sept. 2012): ... im Fall Martz bewährte sich Uhlenhuths neue Prätizipin-Probe, trug jedoch nichts Entscheidendes zur Klärung des Falles bei ... (S. 488). Evtl. könnte man's umformulieren in irgendwas wie "verfahrensentscheidende Anwendung". --Tröte just add coffee 22:36, 1. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Google ist vielleicht manchmal (vor allen bei gedruckten Sachen) die falsche Methode... Uhlenhuth selbst in einem Aufsatz von 1902: Bermerkungen zum Aufsatz Kratter. Ueber den forensischen Werth der biologischen Methode zur Untererscheidung von Thier- und Menschenblut. In: Archiv für Kriminalanthropolgie und Kriminalistik. 1902/03, Bd. 10, H. 3, S. 210-224; und das Ganze mit diversen Fallbeispielen. Da hat der Herr Brinkmann wohl einfach nur schlecht recherchiert. Die ältere Literatur, vor allem Periodika, bieten wahnsinnig viel Material, was Google überhaupt nicht kennt. (übrigens lässt sich auch der Band bei Archive.org herunterladen - lesen muss man aber selbst... MfG URTh (Diskussion) 17:51, 3. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Aus dem Artikel eingfügt und dort zurückgesetzt: "Das stimmt so nicht. Der erste Fall bei dem der Uhlenhuth-Test bei Ermittlungen angewandt wurde war Ludwig Tessnow (Mord und Ermittlung Juli 1901, Nachweis von Menschenblut an mehr als 20 Stellen seiner Kleidung und Schafsblut an 9 Stellen, Prozeß und Verurteilung Frühjahr 1902, allgemeine Zulassung der Methode in Preußen September 1903, abgelehnte Berufung März 1904. Quelle: Wikipedia Ludwig Tessnow)" 88.77.3.137 (Diskussion) 03:19, 7. Feb. 2020‎ (CET)Beantworten