Diskussion:Mordfall Raven Vollrath

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von KeinerMagFassmann in Abschnitt Gerichtliches Verfahren
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Gerichtliches Verfahren

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Das Verfahren kann nicht vor dem Amtsgericht Meiningen stattgefunden haben: Zuständig für Tötungsverbrechen sind ausschließlich die Landgerichte, dort die sog. Schwurgerichtskammer (§ 74 GVG). (nicht signierter Beitrag von 91.21.136.254 (Diskussion) 14:06, 23. Jan. 2021 (CET))Beantworten

Es wird aber im entsprechenden Beitrag [1] in Minute 00:52 so erwähnt. Zoran Dobric wird wohl gewusst haben, wo der Prozess stattfand, denn er war ja immerhin selbst dort.--KeinerMagDiskussionen 14:17, 23. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Fehler von mir, da ja sowohl ein Amtsgericht und ein Landgericht in Meiningen existieren und es auch hier so erwähnt wird, hast du natürlich hundert prozentig recht. Schauplatz war das Landesgericht Meiningen. Danke für den Hinweis liebe IP.--KeinerMagDiskussionen 14:22, 23. Jan. 2021 (CET)Beantworten