Diskussion:Musikalien

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 128.130.51.116 in Abschnitt Wettbewerbsrecht
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Urheberrecht

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genießt denn der gedruckte Notensatz etwa einen längeren Urheberrechtsschutz als die Komposition? Der Text liest sich so, als wenn der Urheberrechtsschutz der gedruckten Noten ewig gilt, solange die Noten nur im Handel erhältlich sind ... -- 217.84.159.66 18:01, 31. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Der urheberrechtliche Schutz des Notensatzes ist unabhängig vom Schutz der Komposition. Wenn der Schutz für das Werk abgelaufen ist (weil der Komponist länger als 70 Jahre tot ist) können natürlich mehrere Verleger ein und dasselbe Werk auf den Markt bringen, weil es keine Rechtsinhaber mehr gibt, bei denen sie eine Genehmigung dafür einholen müssten. Der konkrete einzelne Notensatz ist dennoch geschützt in dem Sinne, dass er nicht einfach fotokopiert werden darf. So ist die Rechtslage in Deutschland. --FordPrefect42 18:55, 31. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

zu erwähnen evtl.

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[1] hier? Oder Antiquariat? Gruß Sieb 16:36, 27. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Weder noch IMHO. WP:WEB will keine Werbelinks. --FordPrefect42 18:17, 27. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Siehe auch

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Siehe auch *Antiquariat - oder so, *Musikantiquariat - es gibt M.antiquariate.../Bin kein Fachmensch?? Gruß Sieb 16:44, 30. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Worauf willst du hinaus? Klar gibt es Musikantiquariate, das ist doch kein Geheimnis, hier findest du eine Liste von alen 24 Musikantiquariaten in Deutschland. Ob man das Thema jetzt in einem eigenen Artikel, bei Antiquariat oder bei Musikalienhandel darstellt, ist dann fast schon nebensächlich. Es bringt aber nix, einen unkommentierten "Siehe auch"-Link auf einen Artikel zu setzen, in dem das Thema noch nicht mal (oder nur mit einem einzigen Wort) erwähnt ist. --FordPrefect42 18:20, 30. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Singular/Plural

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Gehört in den Titel nicht der Singular, Musikalie? --Nummer9 20:13, 22. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Nein, Musikalien ist ein Pluraletantum, siehe Duden sowie Liste der Pluraliatantum. --FordPrefect42 21:19, 22. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Deutscher Markt / Statistik

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Es wäre gut, wenn jemand anhand der angegebenen Quelle (die nicht von mir stammt) die Zahlen (die nicht von mir stammen) prüfen könnte. Die Erfahrung zeigt, dass die richtige Interpretation und Wiedergabe von Statistiken nicht zu jedermanns/-fraus Kernkompetenz gehört. Daher ist bei diesen Zahlen Vorsicht und Nachprüfung geboten.-Englischer Limonen-Harald 13:39, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Wettbewerbsrecht

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Das Urteil "Notenstichbilder" sagt nur aus, dass der Notenstich nach 50 Jahren (bei dem Prozess ging es um einen Nachdruck nach 50 Jahren) definitiv nicht mehr durch das Wettbewerbsrecht geschützt ist. Der Umkehrschluss, der in dem Artikel in die Welt hinausposaunt wird, dass nämlich die Frist daher genau 50 Jahre dauert, ist in dem Urteil NICHT festgestellt worden. Die Frist dauert höchstens 50 Jahre, aber wie lange genau, das ist nicht ausjudiziert... (nicht signierter Beitrag von 128.130.51.116 (Diskussion | Beiträge) 19:08, 9. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten