Diskussion:NRW1
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2003:D2:4F03:461F:A13D:4AEA:7E41:5A59 in Abschnitt DAB+
Katastrophenwarnungen
[Quelltext bearbeiten]Und wie sieht es mit NRW1 Heinsberg und NRW1 Olpe aus? Mir geht es um die Frage, ob ein landesweit ausgerichtetes (aber nicht annähernd flächendeckend verbreitetes) UKW-Hörfunkprogramm, welches auch einige eigentlich für den Lokalfunk vorgesehene Frequenzen nutzt, dort (und nur dort) überhaupt durch kreisspezifische Mitteilungen des Katastrophenschutzes unterbrochen werden darf. --85.199.68.47 18:14, 17. Sep. 2022 (CEST)
- Diese Frage hast Du doch schon im Portal gestellt. Welche Bedeutung genau mißt Du dieser etwas merkwürdigen Fragestellung in bezug auf das Lemma bei? Im übrigen: Wenn das Lemma sich in absehbarer Zeit als tatsächlich relevant herausstellt und diese Relevanz auch im Lemmatext durch belastbare Quellen belegt werden kann, spricht nichts gegen diese Weiterleitungen. Also, warten wir mal ab, was da noch an enzyklopädisch bedeutsamem Inhalt erscheint. --88.78.81.2 19:36, 17. Sep. 2022 (CEST)
- […]
- Und soll der Umstand, ob NRW1 in den Kreisen Heinsberg und Olpe überhaupt durch kreisspezifische Mitteilungen des Katastrophenschutzes unterbrochen werden darf, im Artikel dargestellt werden? --85.199.68.47 20:50, 19. Sep. 2022 (CEST)
- Da spricht doch nichts dagegen.—ElTres (Diskussion) 09:06, 20. Sep. 2022 (CEST)
- Aus der Tatsache, dass ursprünglich für den Lokalfunk bestimmte Frequenzen genutzt werden, kann nicht abgeleitet werden, dass das Programm NRW1 auf diesen Frequenzen für kreisspezifische Mitteilungen im Katastrophenfall unterbrochen werden darf. Solche Meldungen würde ich im regulären Programm von Radiostationen wie WDR 2 erwarten, aktuelle Gefahrenmeldungen z.B. Unwetterwarnungen werden zudem von allen ortsüblichen Programmen im Anschluss an die Nachrichten verlesen. Darüber hinaus gibt es weitere Warnmöglichkeiten der Bevölkerung (s. Zivilschutzsignale).
Dieses Thema sollte ggf. hier weiter diskutiert werden und der Textabschnitt mit dieser Fragestellung an exponierter Stelle entfernt werden. --Dipolus (Diskussion) 18:11, 24. Sep. 2022 (CEST)
- Aus der Tatsache, dass ursprünglich für den Lokalfunk bestimmte Frequenzen genutzt werden, kann nicht abgeleitet werden, dass das Programm NRW1 auf diesen Frequenzen für kreisspezifische Mitteilungen im Katastrophenfall unterbrochen werden darf. Solche Meldungen würde ich im regulären Programm von Radiostationen wie WDR 2 erwarten, aktuelle Gefahrenmeldungen z.B. Unwetterwarnungen werden zudem von allen ortsüblichen Programmen im Anschluss an die Nachrichten verlesen. Darüber hinaus gibt es weitere Warnmöglichkeiten der Bevölkerung (s. Zivilschutzsignale).
- Da spricht doch nichts dagegen.—ElTres (Diskussion) 09:06, 20. Sep. 2022 (CEST)
- Und soll der Umstand, ob NRW1 in den Kreisen Heinsberg und Olpe überhaupt durch kreisspezifische Mitteilungen des Katastrophenschutzes unterbrochen werden darf, im Artikel dargestellt werden? --85.199.68.47 20:50, 19. Sep. 2022 (CEST)
DAB+
[Quelltext bearbeiten]Mangels freier Kapazitäten kann NRW1 noch nicht über DAB+ verbreitet werden. Aber gehört diese Tatsache in den Artikel? --2003:D2:4F33:C5E8:659C:DC2E:E7AA:171A 21:25, 21. Okt. 2022 (CEST)
- Erledigt, da NRW1 nun auch über DAB+ sendet. --2003:D2:4F03:461F:A13D:4AEA:7E41:5A59 13:46, 31. Okt. 2022 (CET)