Diskussion:Nachgehender Leistungsanspruch
Leistungen gegen Beitrag?
[Quelltext bearbeiten]Im Moment geht aus dem Artikel nicht explizit hervor, ob der nachgehende Leistungsanspruch 'kostenlos' ist oder nicht. Es könnte ja sein, dass man einen Leistungsanspruch hat, aber man ebenso einen Beitrag dafür bezahlen muss. Und falls dies zutrifft, wovon würde dessen Höhe abhängen? Von dem letzten Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse?
Oder hängt die Beitragsfreiheit des nachgehenden Leistungsanspruches von dem zukünftigen durchschnittlichen Brutto-Monatsgehalt ab? Beispielsweise würde die Beitragsfreiheit nur bestehen, wenn er unter der Versicherungspflichtgrenze liegen würde? Dies hatte ich mal gehört - finde aber keine Quelle dazu, und finde diese Regelung auch nicht besonders logisch (aber das muss ja nichts heißen). --Gms (Diskussion) 15:31, 5. Jun. 2012 (CEST)
- Zum ersten Punkt - da der nachgehender Leistungsanspruch sich auf den Monat nach dem Ende der Versicherung bezieht, entstehen keine weiteren Kosten.
- Zum Rest gibt es Vielfältiges zu beachten:
- Ein Arbeitgeberwechsel führt nicht zu einer automatischen Kündigung der (gesetzlichen) Krankenversicherung - es gibt eine Kündigungsfrist von 2 Monaten.
- Andere Regelungen können den nachgehenden Leistungsanspruch unattraktiv machen - z.B. falls SGB 5 9.1.1 zutrifft, man vorher nur zwischen 12 und 24 Monaten pflichtversichert war, im neuen Angestellten-Arbeitsverhältnis über der Versicherungspflichtgrenze liegt, zwischen neuem und altem Arbeitsverhältnis maximal ein Monat liegt und man im neuen Arbeitsverhältnis freiwillig gesetzlich versichert sein möchte, dann kann man wohl den nachgehenden Leistungsanspruch nicht nutzen, da ein Ende der Versicherung mit Unterbrechung die Anwendung von SGB 5 9.1.1 verhindern würde.
- --Gms (Diskussion) 20:22, 16. Jun. 2012 (CEST)