Diskussion:Nachrichtenpolizei Niedersachsen

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von UKoch in Abschnitt Verbotene(n)
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Schon gewusst am 2. Mai 2012

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Es scheint mir weder wünschenswert noch sinnvoll, dass der Artikelersteller und Vorschlagende für die Aufnahme auf die Hauptseite/Schon gewusst, Benutzer:AxelHH, auch als Entscheider für eben diesen Artikel fungiert, siehe: hier. MfG -- Miraki (Diskussion) 07:47, 4. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Literaturangabe, die keine ist

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Der Artikel enthält genau eine, nämlich diese „Literaturangabe“:

  • Hans-Joachim Butte: Die Nachrichtenpolizei des Landes Niedersachsen, Vortrag zum 18. Landesdelegiertentag der GdP Niedersachsen, Juni 1971

Ich sehe a) nicht, dass dieser Vortrag überhaupt als Literatur begriffen werden kann und vermag b) nicht zu erkennen, dass es sich bei dem unveröffentlichten Vortrag um eine zuverlässige Informationsquelle handeln würde. MfG -- Miraki (Diskussion) 07:51, 4. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Doch, die Quelle ist veröffentlicht worden wie angegeben in einer Festschrift zu einer GdP Veranstaltung, ich habe sie in Papier vorliegen. Der Vortrag ist sehr umfassend, inhaltlich wie auch vom Ausmaß, 8 DIN A 4 Seiten. --AxelHH (Diskussion) 10:17, 4. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Das glaube ich dir gerne, aber Literatur, die für unsere Leser nicht zugänglich ist, widerspricht den von mit verlinkten Kriterien. MfG -- Miraki (Diskussion) 12:08, 4. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Die Stelle, dass Literatur den Wikipdia-Lesern zugänglich sein muss finde ich leider nicht unter Literatur. --AxelHH (Diskussion) 15:32, 4. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Zugänglichkeit ist die Voraussetzung jeder Nachprüfbarkeit. Hatte ich dir verlinkt. Bei "Was sind zuverlässige Informationsquellen" steht: "Zuverlässigkeit beinhaltet neben Verlässlichkeit auch Zugänglichkeit und langfristige Verfügbarkeit." Das sollte deutlich genug sein. Und unter WP:Lit findest du sicher nicht den von dir angegebenen und von dir als "Literatur" bezeichneten Typ Vortragstext. Dieser entspricht nicht WP:Lit/WP:Belege. Deine "Literaturangabe" ist nicht nachprüfbar und damit nicht enzyklopädisch tauglich, sondern Glaubenssache. Ich glaube dir, kann die Literatur aber nicht überprüfen und wegen mangelnder Zugänglichkeit ist sie hier nicht zulässig. MfG -- Miraki (Diskussion) 15:50, 4. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Den Artikel hatte ich vom Archiv der sozialen Demokratie bei der Friedrich Ebert Stiftung bezogen, leider ist mir der Mail-Verkehr abhanden gekommen. Soll ich nochmals um die nähere Bezeichnung der Fundstelle und der Auffindbarkeit anfragen? --AxelHH (Diskussion) 16:13, 4. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Auf jeden Fall braucht die "Literaturangabe" die notwendigen bibliografischen Angaben zu ihrer Zugänglichkeit. Schönes Wochenende -- Miraki (Diskussion) 17:11, 4. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Die Literaturquelle ist zu finden im "Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)" der "Friedrich-Ebert-Stiftung" im Bestand Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Niedersachsen. Der Bestand ist noch nicht erschlossen, die Festschrift kann aber dort eingesehen werden. Wie dies unter Literatur zu nennen ist, ist mir nicht bekannt. --AxelHH (Diskussion) 00:29, 9. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Als pragmatische (Not-)Lösung würde ich eine Fußnote/Anmerkung zur Literaturangabe vorschlagen, die deine eben gemachten Angaben enthält, z.B. derart:
Der Vortragstext befindet sich im "Archiv der sozialen Demokratie (AdsD)" der "Friedrich-Ebert-Stiftung" im Bestand Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Niedersachsen. Der Bestand ist noch nicht erschlossen; die Festschrift, in die er aufgenommen wurde, kann aber dort eingesehen werden.
Bei der Literaturangabe selbst würde sich evtl. anbieten, vor der Fußnote zu ergänzen, in: Festschrift ..., wenn du den Titel/Hrsg. der Festschrift kennst. Was meinst du? MfG -- Miraki (Diskussion) 08:54, 9. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Hat die in der Fußnote erwähnte Festschrift - auf die sich die in der Literaturangabe gemachte Angabe des Herausgbers wohl logisch beziehen muss - keinen Titel, heißt sie nur "Festschrift"? Schwer vorstellbar. MfG -- Miraki (Diskussion) 08:49, 15. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Erledigt. --AxelHH (Diskussion) 09:47, 15. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Danke & Gruß -- Miraki (Diskussion) 09:57, 15. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Verbotene(n)

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Was soll im folgenden Satz die Form verbotenen?

Die Nachrichtenpolizei wirkte an polizeilichen Maßnahmen gegen hunderte von der Bundesregierung verbotenen Organisationen mit verfassungswidrigem Charakter mit.

-- UKoch (Diskussion) 18:36, 22. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Scheint doch ohne ein n richtig zu sein, beim noch mal drüber lesen. --AxelHH (Diskussion) 01:21, 23. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Danke! -- UKoch (Diskussion) 17:14, 23. Mär. 2016 (CET)Beantworten