Diskussion:Namensrecht

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von Perrak in Abschnitt "Adel"
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Gesetz von 1938

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Der Weblink auf die PDF-Datei zeigt auf eine Fassung des Gesetzes von 1938. Sicher daß das nicht im Laufe der Zeit mal überarbeitet wurde??? Sentry 19:33, 13. Apr 2005 (CEST)

Na, doch, dann lies einmal drei Zeilen tiefer im pdf...--219.110.235.228 13:02, 11. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Solange ein Gesetz nicht völlig neu gefasst, sondern nur an einzelnen Stellen geändert wird, bleibt das ursprüngliche Verkündungsdatum (in diesem Falle von 1938) stehen. Bei einem typisch nationalsozialistischen Gesetz ist das etwas strange, man könnte denken, es läge im Interesse der Bundesregierung, alle diese alten Gesetze mit zweifelhafter Vergangenheit auszumerzen - aber man hatte bisher keine Zeit und/oder keine Lust dazu. Daher also weiterhin Gesetz von 1938, zuletzt geändert 2002. --Stefan Tischler 23:34, 12. Sep 2006 (CEST)

Man kann auch anders herum argumentieren, daß es kindisch ist, ein gutes Gesetz aus einer Zeit, in der zufälligerweise auch etwas böses passiert ist, neu auflegen zu müssen. Davon abgesehen bin ich für die Abschaffung von Kindergärten, ich bin für das Abreißen der Autobahnen usw - das sind alles ebenfalls Überbleibsel aus der Nazizeit. BTW: Sarkasmus ist vom Umtausch ausgeschlossen. --Bodo Thiesen 02:55, 20. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Eine Bemerkung, die mir gar nicht gefällt ! Die Zweckrichtung des damaligen Gesetzes war eine ganz üble, das kann man (auch im Internet) nachlesen - nämlich die Diffamierung und Ausgrenzung der jüdischen Mitbürger. Daher war das Namensrechtsgesetz ein typisch nationalsozialistisches Gesetz, aus dem man später die Bestimmungen mit politischem Inhalt schnell entfernt hat. Auch das Ehegesetz aus demselben Jahr hat man - u.a. vor diesem Hintergrund - vor einigen Jahren aufgehoben. --Stefan Tischler 19:37, 8. Jan. 2007 (CET)Beantworten

das Recht zum Gebrauch eines Namens

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Wann hat den der Berechtigte "das Recht zum Gebrauch eines Namens"? Beispiel: Ein bekannter von mir hat in einem Browserspiel eine Ally gegründet, und dieser natürlich auch einen Namen gegeben. Ist dieser (bzw. die Ally an sich) nun automatisch der Berechtigte zum Gebrauch des Namens? Kann man sich also z.B. dagegen wehren, wenn jemand anderes in einem anderen Browserspiel den gleichen Allynamen verwendet, und dort z.B. in den Schmutz zieht? Oder muß man sich dieses Recht erst "erkaufen" (Markenrecht)? --Bodo Thiesen 02:55, 20. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Que? Meinst du eine Alliance? Ally bedeutet "Alliierter" oder "Verbündeter". Ich raff nicht, wie du einen solchen gründen willst.
Falls du einen Benutzernamen meinst -- solange du den nicht als Künstlernamen anmeldest, hast du nix gegen Faker in der Hand.
Falls du eine Allianz meinst, kannst du das vergessen, sofern das nicht ein angemeldeter Verein (e.V.) ist.
134.95.141.38 15:23, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Zuständigkeit?

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Wer ist denn eigentlich für eine Namensänderung zuständig? Standesamt? Einwohnermeldeamt? Passamt? Danke.--84.172.123.224 12:29, 7. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Das steht im Gesetz: "§ 5 [Antragsbehörde]

(1) Der Antrag auf Änderung eines Familiennamens ist schriftlich oder zu Protokoll bei der unteren Verwaltungsbehörde zu stellen, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz oder beim Fehlen eines Wohnsitzes seinen Aufenthalt hat. "

Also bei der Kreisbehörde (Landratsamt bzw. Stadtverwaltung, in der Regel wohl beim Standesamt, aber das hat jedes Bundesland anders geregelt). --Stefan Tischler 19:27, 8. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Österreich

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In Österreich ist es also "ähnlich" geregelt? Was bedeutet denn "Ähnlich" genau? --212.95.117.54 11:22, 11. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

"So ähnlich" bedeutet: ganz anders. Namensänderungen in Österreich sind sehr leicht vorzunehmen und auch bei der geschlechtsspezifischen Zuordnung der Namen ist man nicht ganz so kleinlich wie in Deutschland. 134.155.99.42 15:06, 6. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Vornamen

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es steht leider nichts über zulässig oder unzulässige Vornamen im Artikel. Pumuckl oder Mickeymaus sind wohl derzeit bei einem deutschen Standesamt nicht eintragungsfähig. Auch sollte das Geschlecht aus dem Namen hervorgehen (Kim/Kim), andererseits sind ausländische Namen zulässig (Andreas/Andrea) und auch Gabriele und Simone. Dazu sollte noch ein Abschnitt folgen. --212.202.113.214 13:36, 25. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Findelkind

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Gibt es eigentlich irgendwelche besonderen Regeln, nach denen ein Findelkind benannt wird?--91.18.215.185 16:41, 20. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Im Schweizer Recht: Die Behörde gibt dem Findelkind Vorname und Familienname. Wird die Abstammung später festgestellt, erfolgt eine Namensänderung. Geregelt in Art. 38 Zivilstandsverordnung -- 84.75.255.198 17:51, 20. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Zu rechtstheoretisch und kompliziert ausgedrückt

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Ich könnte ja genauso eine Gesetzbuch wälzen, wenn ich diesen Artikel so lese. Das wirkt mir alles wie eine reine Aufzählung von Gesetzesparagraphen. Hier fehlen noch Abschnitte zur Geschichte des Namensrechts, wie es dazu kam, dass sich im deutschprachigem Raum eine zweiteilige Namenskonvention für Personen etabliert hat usw. — 83.221.92.129 11:04, 28. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Verbot von Dreifachnamen

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Ich habe keinen Hinweis auf das seit 1993 in Deutschland bestehende Verbot für Ehenamen aus drei oder mehr Nachnamen gefunden (vorher ging das noch s. Simone Greiner-Petter-Memm). Kann das jemand, der sich besser damit auskennt als ich, mal bei Gelegenheit in den Artikel reinbasteln? --Blutgretchen 19:10, 5. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Beim Greiner-Petter-Memm handelt es sich nicht um einen echten Dreifachnamen, sondern um einen Doppelnamen aus Greiner-Petter und Memm, siehe hier. --Schuetzm 22:48, 23. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Reichlich unverständlich trotz "siehe hier", da es faktisch trotzdem ein Dreifachname ist. Ich hatte gestern im TV eine andere Person mit einem Dreifachnamen gesehen, was mich ziemlich irritiert hat. Die Frage ist, wann das Verbot überhaupt greift.--80.133.167.129 12:00, 27. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Vorbereitung des Holocaust

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Der Abschnitt

Danach entschied von nun an bei der Verdeutschung ausländischer Namen der Landgerichtspräsident, womit § 4 Abs. 2 der VO vom 3. November 1919 (es ist kurz der Grund für die Namensänderung anzugeben) ersatzlos gestrichen wurde. Man kann deshalb davon ausgehen, dass der Holocaust ab 1928 beschlossene Sache war, weil ein Verbot der Verdeutschung ausländischer Namen nur dann Sinn macht.

ergibt überhaupt keinen Sinn. Dazu wird man auch keine Quellen finden. Die Machtübernahme durch die NSDAP kam viel später, in dem Zeitraum waren die Reichskanzler durchgängig durch Zentrum und SPD gestellt.

Der gesamte Abschnitt, d.h. nicht nur der Absatz, ist in diesem Ton und fachlich unseriös geschrieben. Falls keine anderen Meinungen dazu existieren, werde ich den Absatz großzügig kürzen. -- 139.18.158.137 11:59, 4. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Bindestrich im Ehenamen

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“Wer einen Ehenamen annimmt, kann seinen bisherigen Namen (oder Geburtsnamen) mit Bindestrich voranstellen oder anhängen.” Woher kommt die "Bindestrich-Pflicht" ? Im § 1355 Abs. 4 Satz 2 und 3 BGB steht dazu nichts. --194.76.232.207 17:16, 29. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Für Österreich klärt diese Frage der § 93 --194.76.232.207 17:20, 29. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Nazi-Geist 1928

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Antifaschismus in allen Ehren, aber der SPD-geführten Regierung Braun NS-Geist zu attestieren, ist schon ein starkes Stück. Und was die halbherzige Verfolgung der "Fememorde" mit dem Namensrecht zu tun hat, verstehe ich beim besten Willen nicht. --Carl B aus W 12:54, 16. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Stimmt. Ich habe den Absatz mal etwas gekürzt, selbst wenn die unterstellte Intention stimmen würde, gehört das so nicht in einen Artikel. -- Perrak (Disk) 19:42, 16. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Weiterleitung von Einbenennung auf Namensrecht

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Eine Weiterleitung von Einbenennung auf Namensrecht ist eingerichtet, in Namensrecht findet man aber keine Erkläuterung, was unter einer Einbenennung zu verstehen ist. --93.192.161.146 23:40, 27. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Beispiele?

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Kann sich jemand Beispiele bei den Familiennamen ausdenken, zum besseren Verständnis? (nicht signierter Beitrag von FuchsLOL (Diskussion | Beiträge) 09:50, 19. Mai 2012 (CEST)) Beantworten

Zustand for 1875

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Der Artikel geht nicht auf die Situation vor 1875 ein. Ab wann wurde ein gemeinsamer Ehename Pflicht? Wie war das davor? In meinem Wohnort Ebringen listen die alten Kirchenbücher Frauen im Geburts-, Heirats- und Sterberegister etwa grundsätzlich mit dem Mädchennamen. Eheliche Kinder bekamen den Nachnamen des Vaters, aber die Mutter wurde mit dem Mädchennamen aufgeführt. Im Einwohnerregister - 1792 gab es einen detaillierten Census - genau dasselbe. In der Ortschronik von 1792 wird außerdem beispielsweise erwähnt, dass 1703 eine "Katharina Weislämle, die Frau des Valentin Eglof" niederkam. Auch hier also kein gemeinsamer Ehename.

Die Ortsherrschaft lag bei der Schweizer Fürstabtei St. Gallen und St. Gallen, desgeichen die Pfarrei. Die ganze Gegend, St. Gallen eingeschlossen, lag im Bistum Konstanz. Politisch lag trotz St. Galler Ortsherrschaft die Landeshoheit bis 1806 bei Österreich. (Für die Ösis hier: Österreich war früher etwas größer als heute). --W-j-s (Diskussion) 11:27, 7. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Südkorea

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Werde hier demnächst mal etwas zur Situation in Südkorea schreiben:

--Christian140 (Diskussion) 16:24, 18. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

"Lex Rauch-Kallat"

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So erwähnt in: Maria Rauch-Kallat. Sie behielt den aus erster Ehe stammenden Doppelnamen nach der Ehelichung mit einem 2. Mann 1994 bei. Erst danach wurde im Namensrecht in Österreich diese Möglichkeit geschaffen. Rauch-Kallat war seit 1992 Bundesministerin und entsprechend öffentlich bekannt. --Helium4 (Diskussion) 05:52, 29. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Trat sie nur öffentlich unter dem alten Namen auf oder wurde ihr entgegen der Gesetzeslage gestattet, den alten Namen offiziell zu behalten? Ersteres mag Aufsehen erregn und für den Artikel zur Person bedeutsam sein, müsste hier aber nicht notwendig erwähnt werden. Letzteres, oder wenn die Weiterführung des Namens ein wichtiger Anlass zur Änderung des Gesetzes war, schon eher. -- Perrak (Disk) 07:47, 30. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Dänemark

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Dänemark hat laut "Sendung mit der Maus" offenbar ein extrem liberales Namensrecht. Der Text ist mir zu juristisch, um darin selber rumzuschmieren. Vielleicht könnte jmd. mit besseren Rechtskenntnissen als ich etwas zu dem Land hinzufügen. 89.204.139.195 12:14, 8. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Polen

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Mein Lückenbaustein bezieht sich auf die konkrete Frage, inwieweit die Regelungen zur männlichen und weiblichen Form eine gesetzliche Grundlage haben. Das stellt m.E. ein Problem bei der Ausstellung z.B. bei Geburtsurkunden dar, die in Deutschland vorgelegt werden müssen. --Kulturkritik (Diskussion) 14:06, 14. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Es ist hier im § 4 geregelt. Ich formuliere das entsprechend hoffentlich besser verständlich im Artikel aus. GregSpeare (Diskussion) 12:24, 31. Dez. 2023 (CET)Beantworten

"Adel"

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Weiß jemand, wie es begründet wird, dass Nachfahren und zahlende Adoptivkinder von so genannten "Adligen" Sonderrechte bei der Namensführung haben? --JoVV QUACK 11:24, 10. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Siehe umseitig unter Deutschland/Adel. Nach dem ersten Weltkrieg wurden zwar die Titel und die Vorrechte des Adels abgeschafft, die bisherigen Titel durften aber als Namensbestandteil weiter geführt werden. Anders übrigens in Österreich.
Das gilt natürlich auch für Adoptivkinder, völlig egal, was welchem Grund die Adoption erfolgte. Dass ein paar Leute, die den Namensbestandteil für einen Titel halten, dafür Geld bezahlt haben, trifft zwar zu, ist aber eher albern als wichtig. Schlißlich darf Hans-Jürgen Hubert Dohrenkamp einen nach Adel klingenden Künstlernamen führen, ohne dass ihn jemand adoptiert hat.
"Sonderrechte" haben die Angehörigen des ehemaligen Adels nicht, es gib nur ein paar Sonderregeln. Insbesondere, dass beim Namen nach Geschlecht unterschieden wird, teilweise sogar nach Ehestand. Es ist sogar ähnlich schwierig, den nach Adel klingenden Namen zu ändern, wie es bei "bürgerlichen" Namen ist. Aber Jutta von Ditfurth nutzt das "von" einfach nicht, auch das geht. -- Perrak (Disk) 19:41, 10. Mär. 2024 (CET)Beantworten