Diskussion:Naming (parlamentarische Prozedur)

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 2.247.248.137 in Abschnitt "humorig"
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"humorig"

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"oft ergänzt durch eine humorige oder ernsthafte Begründung" - inwiefern denn "humorig"? Einer Zurechtweisung im Parlament muss ja eine ernste Begründung zugrundeliegen. --2.247.248.137 06:06, 2. Apr. 2019 (CEST)Beantworten