Diskussion:Nationales Aufbauwerk

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von 84.137.86.164 in Abschnitt Westdeutsche Entsprechung des NAW nach bundesdeutschem Recht
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Das Ende und Nachfolger

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Das hat Du aus dem net. Ist aber nicht richtig. Das NAW wurde abgelöst durch die Volkswirtschaftliche Masseninitiative (VMI). Weiß allerdings nicht wann, und ob die Aufgaben deckungsgleich waren. Saxo 20:01, 2. Mär 2006 (CET)

Überarbeiten?

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Was soll der Überarbeiten-Banner, wenn auf der Diskussionsseite nichts dazu erklärt wird und auch aus der Geschichte der Beiträge kein Grund hervorgeht? Der Betreffende sollte sich mal in vertretbarer Zeit melden. Ansonsten ist Vandalismus anzunehmen und der Banner wird wieder gelöscht. Saxo 20:08, 2. Mär 2006 (CET)

20 Monate Vorwarnzeit sind, glaube ich, genug. Ich mach's weg. -btl- 21:02, 24. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Vorschläge für Bearbeitung

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Also ich wollte mich grad übers NAW informieren und war überrascht, den "Aufbau der sozialistischen Gesellschaftsordnung" als Notwendigkeit dargestellt zu sehen. Notwendig war ja zunächst erst mal der Aufbau des Landes (Wohnungen und von mir aus auch Kultur- und Freizeiteinrichtungen). Falls aber die SED-Führung fand, dass man ein NAW brauchte, um die soz. Ges.ord. aufzubauen, dann würde ich schon gern erfahren, wann sie das beschlossen hat, wieso, wer die Organisation übernahm und wie sie den Leuten das propagandistisch vermittelt hat. Welchen Umfang die NAW-Aktivitäten insgesamt hatten, hätte mich auch interessiert. Jedenfalls trifft die INfo, dass es verschiedene Abzeichen des NAW gab, nicht direkt in den Kern meines Interesses.  ;-)

Ekke 09:50, 23. Jun 2006

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Weblinks

Aufbaustunden bei Bezug einer Neubauwohnung

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Ich frage mich wirklich, wo dafür der Beleg ist. Soweit ich mich erinnere gab es das nur für Genossenschaftswohnungen (Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG)) anstelle von Genossenschaftsanteilen. --Rita2008 (Diskussion) 19:19, 10. Dez. 2018 (CET)Beantworten

@Tohma: Bitte informiere Dich erst einmal über den Unterschied zwischen NAW und Wohnungsbaugenossenschaft, ehe Du die berechtigte Änderung von Rita2008 revertierst. Die in Deinem Bearbeitungskommentar angegebene Quelle spricht von Wohnungsbaugenossenschaften, nicht vom NAW. Diese "Quelle" ist übrigens ein Erinnerungsbuch einer ehemaligen DDR-Bürgerin. Ich wundere mich, dass Du, der stets vehement nach ordentlichen Belegen verlangt, ein solches Buch ernsthaft als Nachweis für irgendetwas anführst. --2003:CF:E717:8E49:4070:C32E:DEA1:490F 19:30, 18. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Weitere Quelle:

https://books.google.de/books?id=izyVBwAAQBAJ&pg=PA17 --Tohma (Diskussion) 18:26, 4. Jan. 2019 (CET)Beantworten

@Tohma: Auch wenn Du beim Googeln eine "Quelle" gefunden hast: es stimmt doch nicht. Siehe oben: AWG und NAW hatten nichts miteinander zu tun. Beschäftige Dich bitte mit Themen, von denen Du Ahnung hast. --Rita2008 (Diskussion) 18:28, 4. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Quelle lesen und verstehen. Steht dort exakt drin.--Tohma (Diskussion) 18:30, 4. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Ich habe 40 Jahre in der DDR gelebt und weiß daher im Gegensatz zu Dir und dem Autor, was der Unterschied zwischen NAW und AWG ist. Im übrigen ist das Thema der Quelle die Verlängerung der offiziellen Arbeitszeit.Das konnte eben auf mehreren Wegen geschehen. Bitte diesen Artikel und Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft gründlich lesen. Vielleicht verstehst Du dann auch den Unterschied. --Rita2008 (Diskussion) 19:01, 4. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Am besten den Absatz aus der Quelle hierher übernehmen. Dann können wir kontrollieren, ob du es gelesen hast. Daran scheitert es offensichtlich mal wieder.--Tohma (Diskussion) 19:10, 4. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Es geht nicht um das Verstehen der Quelle sondern um inhaltliches Verständnis über die DDR. Aber wie soll auch jemand, der in Bayern lebt, so genau den Unterschied zwischen NAW und AWG kennen ... --Rita2008 (Diskussion) 19:15, 4. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Ich hätte gerne von den Editoren des Wiedergabe des Textes. Wurde offenschtlich immer noch nicht gelesen. Ist auch ein Fachwissenschaftler, Soziologe, passt also.--Tohma (Diskussion) 20:37, 4. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Bitte mal mit anderen Quellen querrefenzerieren. Eine aktuelle Quelle wär prima, so, wie du es auch immer forderst. Louis Wu (Diskussion) 20:49, 4. Jan. 2019 (CET)Beantworten
PS: Außerdem ist die Verlinkung aug googlebooks etwas schlampi: wenn schon, bitte ordentlich, d.h. nachvollziehbar bequellen. Louis Wu (Diskussion) 20:50, 4. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Titel drin. Hast du IRGENDETWAS Inhaltliches zu sagen außer Algemeinplätzen?--20:57, 4. Jan. 2019 (CET)
Ja, das du künftig bitte darauf verzichten kannst, irgendjemanden mit deinem Ruf nach aktueller und rezipierte Literatur auf den Sender zu gehen, da du dich nicht mal an deine eigenen Forderungen hälst. Und ansonsnten: Ort und Jahr ergänzen, denn ansonsnten ist die Angabe zur Literatur nicht zu gebrauchen und wissenschaftlicht wertlos. Louis Wu (Diskussion) 21:01, 4. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Wieder eine Sternstunde Tohmascher Geschichtsschreibung. Zunächst ist Herr Miksch´s Qualifikation für das NAW äußerst fragwürdig. Dann wird hier generalisierend für einen kurzzeitigen Zeitraum so formuliert, als ob man immer NAW-Stunden für eine Wohnung brauchte. Das nenne ich Geschichtsfälschung. Allenfalls war in Gegenden knappen Wohnraums für gewisse Zeiträume eine gewisse Anzahl NAW-Stunden notwendig, um überhaupt für eine Wohnungsvergabe in Frage zu kommen. Ich weiß nicht, was ihn derzeit wieder umtreibt, gießkannenartig in vielen DDR-Artikeln seine Weisheiten zu verbreiten.--scif (Diskussion) 01:07, 5. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Westdeutsche Entsprechung des NAW nach bundesdeutschem Recht

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Ich brauche die bundesdeutsche juristische Entsprechung für den ehemaligen NAW. Wenn Bürger der DDR in ehrenamtlicher Arbeitsleistung beispielsweise Buswartehallen gebaut haben, dann waren diese Buswartehallen danach "Volkseigentum". Welchen Status haben diese Buswartehallen heute? Ist das kommunales Eigentum? Wie sind diese "Gratisbauten" nach 1990 eingeordnet worden?

Gilt das in der heutigen Zeit als "Spende" und die Erbauer als "Spender"?

Welche Rechte haben die Erbauer dieser Buswartehallen gegenüber der heutigen Rechtsordnung?

Können jene "Spender" heute ihre "Spende" zurückfordern, wenn eine Kommune jene Buswartehallen verwahrlosen lässt?

Im bundesdeutschen Spendenrecht gibt es die Formulierung:

"Wenn die zweckgebundene Spende nicht für den angegebenen Zweck verwendet wird, kann der Spender eine Rückzahlung fordern." --84.137.86.164 14:38, 2. Jan. 2024 (CET)Beantworten