Diskussion:Nebenbestimmung

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 95.168.148.245 in Abschnitt nur Verwaltungsrecht?
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Hallo alle zusammen,

ich beschäftige mich gerade mit dem Aufbau eines Bescheides.Leider bin ich gerade bei den Nebenbestimmungen gelandet. Dazu auch meine Frage. Was ist eigentlich so richtig der Unterschied zwischen Auflage und Bedingung? Auch nach weiteren suchen in vielen Sachbücher komm ich nicht zu dem Schluss! Würde mich freuen wenn Ihr mir weiterhelfen könntet! Liebe Grüße Karu 09:55, 2. Nov 2005 (CET)

Von der Erfüllung bzw. Nichterfüllung einer Bedingung hängt die Wirksamkeit des VA ab. Die Bedingung kann nicht selbstständig von der Verwaltung durchgesetzt werden. Jede Bedingung wirkt entweder auflösend oder aufschiebend (§ 158 BGB) bezogen auf den VA. Daraus folgt, dass die Bedingung untrennbar mit dem VA verknüpft ist. Im Gegensatz dazu die Auflage. Sie ist eine selbständige Nebenbestimmung und sie ist vom übrigen VA abtrennbar.--Lennard 10:52, 20. Jan 2006 (CET)

Es wird übersichtlicher wenn man "unselbständige" und "selbstständige Nebenbestimmungen" Nummeriert. Dann erkennt man leichter das dies Oberbegriffe sind (nicht signierter Beitrag von 141.44.29.57 (Diskussion) 10:59, 12. Nov. 2007)

Beispiele

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Es wäre m.E. gut, im Artikel Beispiele zu nennen, wie eine Nebenbestimmung dieser oder jener Art lauten könnte. --I-user 01:04, 2. Feb. 2011 (CET)Beantworten

nur Verwaltungsrecht?

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Der Artikel ist eng gefaßt. Es gibt doch auch z.B. im Vertragsrecht (z.B. Geheimhaltungsvereinbarung in einem Werkvertrag) oder im Arbeitsrecht (z.B. Arbeitsort in einem Arbeitsvertrag) Nebenbestimmungen, oder?--95.168.148.245 10:06, 18. Mai 2019 (CEST)Beantworten