Diskussion:Nebengesetz

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Jochim Schiller
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Ich halte den Artikel für nicht notwendig. Er erläutert nicht mehr als in Nebenstrafrecht beschrieben. Vorschlag: Redirect von Nebengesetz auf Nebenstrafrecht und den Begriff Nebengesetz dort einfügen. --Behlau 14:46, 14. Jun 2004 (CEST)

Klingt sehr vernünftig. Ich habe das einmal so umgesetzt. -- Stechlin 15:13, 14. Jun 2004 (CEST)

Wenn jetzt nun jeder Vorschlag von mir sogleich umgesetzt wird ... dann hätte ich das gleich selbst machen können und mir möglicherweise die Unbill von anderen Benutzern hinzugezogen. Die Diskussion sollte den Aspekt zunächst erörtern auch im Hinblick darauf, ob das Stichwort vielleicht einfach nur umgeschrieben werden muss. Gibt es denn nur Nebengesetze zum StGB, denn nur darauf bezog sich der Artikel? Als Beispiel will ich anführen, dass die Einführungsgesetze (z.B. EGBGB, EGHGB) als Nebengesetze betrachtet werden. Nicht vergessen sollte man die handelsrechtlichen Nebengesetze. Das sollten jedoch mehr die Rechtstheoretiker weiter erörtern. Mir genügt im Allgemeinen die Rechtsanwendung. --Behlau 19:58, 14. Jun 2004 (CEST)

Ich habe mir einmal erlaubt, eine Überarbeitung vorzunehmen. Ergänzungen sind willkommen. --Behlau 10:07, 16. Jun 2004 (CEST)

Also, ich halte den Artikel für glatte Theoriefindung. Den Terminus "Nebengesetz" gibt es allenfalls in Zusammenhängen wie "strafrechtliche Nebengesetze", aber das ist dann nur ein Wechsel im Ausdruck und eigentlich untechnisch formuliert - korrekt muß es heißen: "Gesetze des Nebenstrafrechts" (wenn man wirklich die Vielzahl der Gesetze erwähnen möchte - sonst genügt logischerweise die Vokabel "Nebenstrafrecht"). Mit anderen Worten: einen eigenständigen Terminus "Nebengesetz" gibt es eigentlich überhaupt nicht. Und es ist nicht Aufgabe einer Enzyklopädie, eine solche Schöpfung in den Sprachschatz hineinzutragen oder zu verbreiten. Auch der bisherigen Diskussion entnehme ich keine Argumente für den Erhalt des Artikels. Folglich kann ich mich Benutzer:Behlau nur anschließen: entweder ein Redirect auf "Nebenstrafrecht" oder einfach Löschung. --Jochim Schiller 21:34, 12. Feb. 2009 (CET)Beantworten