Diskussion:Nebenintervention
Verschieben
[Quelltext bearbeiten]Ich würde diesen Artikel gerne nach Nebenintervention verschieben. Erstens wird in diesem Artikel ohnhin die Nebenintervention an sich erklärt und nicht nur die Person des Nebenintervenienten. Zweitens könnte man sich dann Gednaken über eine präzisere Eingangsdefinition machen. Bedenken? --Alkibiades 16:46, 8. Sep 2006 (CEST)
Der letzt Satz ist meiner ansicht nach unzutreffend: § 68 Abs. 1 ZPO beginnt mit: "Der Nebenintervenient wird im Verhältnis zur Hauptpartei mit der Behauptung nicht gehört ...." Damit wird das nachfolgende Gericht nicht an Feststellungen gebunden, die zugunsten des Nebenintenvenienten ergehen, sondern zuungunsten. Ich werde das gleich ändern. --Kriddl 18:11, 8. Sep 2006 (CEST)
Das geht ja hier wie geschmiert! Ich musste die Arbeit am Artikel kurz unterbrechen, weil Besuch kam, und jetzt ist alles schon fertig. Ich bin auch der Meinung, dass man noch in Nebenintervention umbenennen und den Anfang des Artikels entsprechend anpassen sollte. --wau > 19:07, 8. Sep 2006 (CEST)
- Ich habe den Artikel jetzt verschoben und die Einleitung angepasst. --Alkibiades 19:54, 8. Sep 2006 (CEST)
Beispiele
[Quelltext bearbeiten]Könnte das mal jemand mit einem Beispiel / Fall erläutern? Rechtsthemen sind geradezu unverständlich, wenn sie von Juristen erläutert werden, jedenfalls auf Wikipedia. --Lsky (Diskussion) 20:12, 22. Mai 2019 (CEST)