Diskussion:Nebentätigkeit

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Carolin in Abschnitt Selbständige?
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Was aus dem Artikel leider nicht hervorgeht: Gilt eine Tätigkeit in einem Unternehmen als Nebentätigkeit, wenn sie als Folge des politischen Amtes versehen wird, rechtlich als Nebentätigkeit? Also bspw. ein städtischer Beamter ist Geschäftsführer der Stadtwerke GmbH oder ein Mitglied einer Landesregierung sitzt als Eigentümervertreter im Aufsichtsrat eines Unternehmens. --MB-one 22:22, 31. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Nach was fühlt es sich denn an? Nach Ehrenamt etwa? Oder ist die Person von ihrem Vorgesetzten dorthin delegiert und es zählt bei seiner Arbeitszeit mit? Kohle gibt es keine extra? Auch nicht? Na, was bleibt denn da noch? -- grap 14:45, 4. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Fernstudium=Nebentätigkeit?

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Eine Frage, die aktuell in diversen Internetforen auftritt und die mich selbst betrifft: ist ein Fernstudium eine Nebentätigkeit? Ich habe viele Meinungen und Ansichten dazu gefunden, aber keine Rechtsprechung. Auch in den mir zugänglichen Kommentaren wurde das Thema nicht angesprochen, was darauf schließen lässt, dass die meisten Personalverwaltungen des öffentlichen Dienstes damit kein Problem haben. Meine hat es allerdings. Ich erwarte hier natürlich keine Rechtsberatung, sondern wünsche mir nur ein paar allgemeine, evtl. durch Quellen belegte Informationen. Krazykrizz 02:18, 11. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Je nach Umfang des von dir gewählten Studienprogramms könnte man auch auf die Idee kommen, zu sagen, dein Job sei die Nebentätigkeit. Viele Studenten sind eingeschrieben und arbeiten „nebenbei“. Bis 19 h / wo dürfen sie das ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Darüber dreht sich die Sache: Das Studium wird zur Nebentätigkeit und diverse Vergünstigungen des Studentendaseins entfallen. Von daher würde ich ein ernsthaft betriebenes Studium immer als Nebentätigkeit bezeichnen - selbst wenn es nur ein Viertelstudium ist (Was immerhin mit 10 h / Wo gerechnet wird). Aber: Es gibt ein Recht auf Nebentätigkeit. Du musst das beim AG anzeigen, je nach Umfang auch genehmigen lassen, aber dein AG darf dir die Erlaubnis nur aus triftigen und nachprüfbaren Gründen verweigern. Wie es im Artikel steht. In der Privatwirtschaft werden solche Anträge zwar schon mal rechtswidrig mit der Bemerkung „Wenn Sie dazu Zeit haben wollen, sind Sie hier wohl noch nicht ausgelastet“ abgebügelt und man überlegt sich das dann. Im Ö. D. ticken die Uhren da aber anders. grap 14:41, 4. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Habe das nach hier verschoben, weil der Teil noch keinen enzyklopädischen Charakter hat:

Richterliche Nebentätigkeiten

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Der Richter am Oberlandesgericht Frankfurt/Main Guido Kirchhoff empfiehlt eine Obergrenze der Nebeneinkünfte und ein Nebentätigkeitsregister für Richter in Betrifft Justiz Nr. 88, Dezember 2006, Seite 415.

Der Vorsitzende des Vereins gegen Rechtsmissbrauch Horst Trieflinger verlangt einen Ausschluss der zahlreichen Nebentätigkeiten für Richter in Betrifft Justiz Nr. 88/2006, um Überlastungen der Justiz zu verringern und Abhängigkeiten zu verhindern.

Betrifft JUSTIZ 2006, Seiten 412-414: "Richterliche Unabhängigkeit und Nebentätigkeiten" von Horst Trieflinger, Vorsitzender des Vereins gegen Rechtsmißbrauch e.V., Röderbergweg 34, 60314 Frankfurt Dieser Artikel gibt einen Überblick über die zahlreichen richterliche Nebentätigkeiten und deren Gefährdung für die richterliche Unabhängigleit (Artikel 97 Absatz 1 Grundgesetz).

-- grap 14:26, 4. Aug. 2009 (CEST)Beantworten


Beschäftigung

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Vielleicht kann mal jemand den ersten Abschnitt aus obigem Artikel in geeigneter Form im Artikel verbauen. Für Laien ist sonst schnell jede Freizeitbeschäftigung (= Hobby) Nebentätigkeit. --Crosby Newton (Diskussion) 16:29, 11. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 03:33, 3. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Selbständige?

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"Entgelt, die neben einer hauptberuflichen Beschäftigung von einem Arbeitnehmer, Beamten, Abgeordneten, Richter oder Soldaten ausgeübt wird" Weiter unten wird ausdrücklich auch auf Selbständige verwiesen. Warum? --Maurareeve (Diskussion) 13:29, 20. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Die Einleitung wurde immer wieder mal angepasst (siehe zum Beispiel diese zusammengefassten Änderungen). Was Nebentätigkeit/Nebenberufliche Tätigkeit usw. ist, ist je nach Rechtsgebiet verschieden. Womöglich müsste der Einleitungssatz einmal ganz überarbeitet werden? --Carolin 16:54, 20. Jan. 2018 (CET)Beantworten
P.S.: Habe die Einleitung nun erst einmal, in Anpassung an den Artikeltext, allgemeiner formuliert [1]. Weitere Verbesserungen sind natürlich willkommen. --Carolin 18:15, 20. Jan. 2018 (CET)Beantworten