Diskussion:Negativattest

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Stephan Klage in Abschnitt QS statt LA
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QS statt LA

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Als Fachübersetzer werde ich regelmässig mit mir (noch) unbekannten Fachbegriffen konfrontiert, die ich möglichst korrekt übersetzen soll. Da werfe ich gerne einen Blick in die WP, um mir einen Überblick zu verschaffen. Warum werden die durchaus berechtigten Probleme mit diesem Artikel nicht erst auf der dazugehörigen Disk. besprochen, sondern gleich die Löschkeule geschwungen? Das hilft mir (und anderen Lesern) am allerwenigsten! Mit einer Löschung wird ja die Verwendung dieses Begriffes in Rechtstexten nicht aus der Welt geschafft ... Hodsha (Diskussion) 00:10, 1. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Dem kann ich voll zustimmen, aber es gibt rücksichtslose und uneinsichtige Benutzer, denen genau Dein Überblick fehlt. Grüße: --Wowo2008 (Diskussion) 10:50, 14. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Ich lese hier gerade diesen Hinweis: Mit einer Löschung wird ja die Verwendung dieses Begriffes in Rechtstexten nicht aus der Welt geschafft ... Gib mir doch, @Hodsha, bitte die Gesetzesangabe für das Vormundschaftsrecht (§§ 1773 ff. BGB) oder das Sorgerecht (§§ 1626 ff. BGB). Du schreibst, „Negativattest“ sei ein Gesetzesbegriff, weil der Begriff in den Gesetzestexten verwendet würde. Du schienst dem nach ja mit Gesetzeslektüre sehr vertraut zu sein, sodass ich nach Deiner Äußerung nicht mehr an WP:TF glauben muss. Sollte die Antwort negativ ausfallen, werde ich diesmal Löschantrag stellen. Besten Dank. --Stephan Klage (Diskussion) 09:00, 28. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Das ist geläufig, dafür braucht es auch keinen Gesetzestext, reicht völlig aus, die Begriffe "Negativattest" und "Sorgerecht" bei Google einzuwerfen und du wirst auf zig Webseiten von Jugendämtern oder Stadtverwaltungen verwiesen, die den Begriff nutzen.--Jordi (Diskussion) 09:55, 28. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Na und? Beantwortet das meine Frage? --Stephan Klage (Diskussion) 14:18, 28. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Ich denke schon, jdfs. entzieht es deiner Frage die Grundlage und macht eine weitere Antwort darauf überflüssig. Erstens hast du allein als Einziger auf dieser Seite von einem Gesetzestext gesprochen, der von dir angesprochene @Hodscha sprach ja gar nicht von Gesetzen. Zweitens sind auch keine Gesetzestexte nötig, um zu belegen, dass der Ausdruck keine Theoriefindung, sondern geläufiges Amts- und Gerichtsdeutsch ist, dafür reichen normale Rechtstexte – etwa Kommentare oder amtliche Informationen zu den entspr. Themen – aus, wie z.B. die, die man über Google bekommt, wenn man die von mir vorgeschlagenen Suchwörter eingibt. Drittens gehören die Belege zu den einzelnen Verwendungen des Ausdrucks "Negativattest" sowieso nicht hier in diese Begriffsklärung, sondern müssen bei den einzelnen Fundstellen angegeben sein, auf die hier verwiesen wird, und da stehen sie soweit ich das sehe auch.--Jordi (Diskussion) 15:58, 28. Nov. 2020 (CET)Beantworten
P.S.: Habs in den Zielartikeln zum Sorgerecht dichter belegt.[1][2] Beim Vormundschaftsrecht ist der vorhandene Beleg völlig ausreichend.--Jordi (Diskussion) 16:25, 28. Nov. 2020 (CET)Beantworten
P.P.S.: Im Sorgeerklärungsartikel war der vorhandene Beleg eigtl. auch schon völlig ausreichend, die zusätzlich von mir hinzugefügten Links wären also an sich gar nicht nötig gewesen.--Jordi (Diskussion) 16:31, 28. Nov. 2020 (CET)Beantworten
„Rechtstext“ steht ganz vorwiegend für „Gesetz“ und das weißt Du vermutlich selbst. Und richtig: Das Problem kulminiert in den „Verweisartikeln“, wo so getan wird, als handle es sich um einen etablierten Rechtsbegriff. Mitnichten. Unterläuft dem Verfasser dieser BKL übrigens häufiger. In „Vormundschaft“ - wo auch noch der Link für einen unsinnigen BKL-Kreisel gesetzt war - konnte ich die Quelle akzeptieren, weshalb ich nun unüberzeugt ablasse, begleitet von der Sorge, dass hier im Projekt viel zu viel gegoogelt wird. --Stephan Klage (Diskussion) 16:59, 28. Nov. 2020 (CET)Beantworten