Diskussion:Nelly Neppach
Kategorien
[Quelltext bearbeiten]Dass Nelly Neppach sich das Leben genommen hat, weil durch die NS-Rassegesetze ihr Leben zerstört war, dürfte doch ziemlich offensichtlich sein. In der englischen Wikipedia wird das auch entsprechend gewürdigt durch die Kategorien. --Fmrauch (Diskussion) 21:09, 5. Jul. 2015 (CEST)
- Laut Nachruf hatte sie bereits drei Monate vorher (also Januar/Februar 1933) einen Suizidversuch unternommen, konnte aber gerettet werden. Rassegesetze gab es erstmals im September 1935. — PDD — 16:09, 19. Okt. 2015 (CEST)
Das ist Interpretationssache. Auf jeden Fall gab es eine antijüdische Stimmung. Zu ergänzen wäre noch, dass der Stolperstein erst vor kurzem in Berlin gesetzt wurde - also mehr als 80 Jahre nach ihrem Tod ! --Fmrauch (Diskussion) 12:45, 22. Nov. 2015 (CET)
Disqualifizierung 1926
[Quelltext bearbeiten]Die Hintergründe der Disqualifizierung durch den DTB im März 1926 kommen in der letzten Artikelfassung etwas zu kurz. Die Andeutungen in Richtung „Erbfeindschaft“ und Antisemitismus schicken die Leserin dabei auf die falsche Fährte; Hauptgrund für die Disqualifikation war Unkollegialität: seit dem Weltkrieg (und noch bis 1927) war es deutschen Spielern nicht möglich, an internationalen Turnieren teilzunehmen (in Kurzform auch hier nachlesbar), und Neppach, obwohl in Berlin heimisch und DTB-Mitglied, hat das unter Berufung auf ihre österreichische Staatsbürgerschaft (qua Heirat) trotzdem gemacht. — PDD — 16:57, 19. Okt. 2015 (CEST)
Mein Großvater (geb. in Schlesien) hat auch an internationalen Turnieren teilgenommen. Was waren denn die Regularien für den Ausschluss? --Fmrauch (Diskussion) 12:48, 22. Nov. 2015 (CET)
1933
[Quelltext bearbeiten]Im Lemma steht folgendes:
- "Wenige Monate nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten trat Neppach im April 1933 aus ihrem Tennisverein aus. Über die genauen Umstände ist nichts bekannt, jedoch erklärte sich der Verein Tennis Borussia Berlin, der in der Weimarer Republik einen hohen Anteil an jüdischen Mitgliedern hatte, bereits Mitte April 1933 für „judenfrei“. Dass es sich, wie damals nach außen dargestellt, um „freiwillige Selbstaustritte“ gehandelt hat, ist höchst zweifelhaft.[1] Der Vorstand DTB hatte ebenfalls im April 1933 die Sperrung „nichtarischer“ Mitglieder für internationale Turniere beschlossen."
Hans Joachim Teichler (Sporthistoriker, veröffentlichte unter anderem den Band „Internationale Sportpolitik im Dritten Reich“ (Academia 2022)) schreibt in einem Gastbeitrag für die FAZ:
Weltweites Aufsehen erregt die Entscheidung des Deutschen Tennisbundes vom 24. April 1933, ‚Nichtarier‘ von Repräsentativspielen auszuschließen und somit seinen Spitzenspieler Daniel Prenn nicht mehr für die Davis-Cup-Mannschaft zu nominieren. Prenn, der seit 1928 die deutsche Tennisrangliste anführte, hatte dem deutschen Team 1932 in einem spektakulären Fünf-Satz-Sieg den Gewinn der Europarunde gesichert. Seine damaligen Gegner, Henry Austin und Fred Perry, protestierten in einem offenen Brief, der in der „Times“ veröffentlicht wurde.
Mit dieser Aussperrung jüdischer Spieler von Repräsentativspielen wurde auch die Karriere von Nelly Neppach, deutsche Meisterin des Jahres 1925, abrupt beendet. Sie war schon von ihrem Verein Tennis Borussia im April 1933 zusammen mit vielen anderen jüdischen Mitgliedern ausgeschlossen worden und konnte nun auch nicht mehr für Rot-Weiß Berlin, wo sie oftmals als Repräsentativspielerin angetreten war, ihrem geliebten Tennissport frönen. In der Nacht vom 7. auf den 8. Mai 1933 nahm sie sich das Leben. (F+)
Wenn im Satz unmittelbar vor der Fußnote steht Dass es sich, wie damals nach außen dargestellt, um „freiwillige Selbstaustritte“ gehandelt hat, ist höchst zweifelhaft. -
dann kann man doch nicht zwei Sätze zuvor schreiben
"Wenige Monate nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten trat Neppach im April 1933 aus ihrem Tennisverein aus." Das ist ein Widerspruch in sich. --LDV-GS (Diskussion) 21:03, 1. Jul. 2023 (CEST)
- ↑ Christoph Kopke, Werner Treß (Hrsg.): Der Tag von Potsdam. De Gruyter, Berlin/ Boston 2013, ISBN 978-3-11-030549-4, S. 203.