Diskussion:Nettoeinkommen
Die hier angegebenen Zahlen sind unter dem zitierten Link nicht nachvollziehbar! Entweder Fundstelle angeben oder löschen! Este 12:16, 13. Aug 2005 (CEST)
Link wurde ergänzt
[Quelltext bearbeiten]Nach wie vor unzureichend
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel zeichnet sich dadurch aus, dass versucht wird, die Einkommenssituation der Beamten besonders positiv darzustellen. Dabei wirft die Presseerklärung des Stat. Bundesamtes, aus der der Artikel zusammengeschrieben wurde, einige Fragen auf, die zu einem völlig anderen Bild führen müßten: 1. Wenn man die Beiträge der Beamten zur privaten KV abzieht, sieht der Vergleich ganz anders aus. 2. Es müßte geklärt werden, wieso Beamte im Ruhestand ein höheres Einkommen hätten, als aktive Beamte.
- Zugegeben: Wie es zu der unter 2.) genannten seltsam wirkenden Ungereimtheit kommt, weiß ich auch nicht - aber es muss wohl an der Anzahl der Personen pro Haushalt liegen, da das Phänomen nur in der Rubrik "Nettoeinkommen je steuerpflichtigem Haushaltsmitglied", nicht aber bei dem Haushaltseinkommen eine Rolle spielt. Wenn von einem Beamtengehalt und einem kleinen Zusatzverdienst des Partners zwei Personen abhängen, so bleibt unter dem Strich pro steuerpflichtiger Person weniger übrig, als bei einem pensionierten Witwer / einer pensionierten Witwe. Sollte der Familienzuschlag für Kinder (an sich korrekt) nur diesen zugerechnet werden (und damit in der Rubrik "pro steuerpflichtigem Haushaltsmitglied" komplett fehlen), würde das den Effekt noch verstärken. --Andreas v. Stackelberg (Diskussion) 00:57, 27. Dez. 2020 (CET)
"Zusammengeschrieben"
[Quelltext bearbeiten]Zum Vorredner (... "besonders positiv" ...): Es handelt sich doch um eine nüchterne Auswertung der, statistisch hoffentlich abgesicherten Daten, des Statitischen Bundesamtes - ist die Aussage denn dadurch falsch?
- zu 1.: wie anders "sähe der Vergleich denn aus"? Zuzahlungen der gesetzllich Versicherten (incl. Sozialhilfeempfänger, Eigenbeteiligung der Privatversicherten) ...
- zu 2.: Warum "Beamte im Ruhestand" statistisch gesehen ein höheres Einkommen haben, kann uns vermutlich nur derjenige sagen, der über die Pensionen entscheidet: der Gesetzgeber.
Ungereimtheit
[Quelltext bearbeiten]"Für Deutschland ergibt sich für die verschiedenen Haushalte im Durchschnitt pro Kopf"
- suggeriert, dass es sich um "durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen in jedem der genannten Haushaltstypen" handelt, was sicherlich nicht gemeint ist. Was ist wirklich gemeint?--Dr.cueppers 13:44, 18. Nov. 2006 (CET)
Ich habe "pro Kopf" durch die Bezeichung des stat. Bundesamtes "Haushaltsmitglied" ersetzt, das ist verständlicher.
Beamte: 41.500 EUR, hinzu kommen die Leistungen aus dem staatlichen Beihilfesystem, Krankenversicherung muss aus dem Nettoeinkommen bezahlt werden.
[Quelltext bearbeiten]Die Passage ist irreführend. Es kommen keine Leistungen aus dem staatlichen Beihilfesystem HINZU. Die Beihilfe übernimmt lediglich einen Teil der Kosten für Ärztliche Behandlung, der Rest muss aus dem Nettoeinkommen (der zweite Teil ist korrekt) privat versichert werden um so in der Kombination eine Krankenvollversicherung zu erhalten, die der des Angestellten vergleichbar ist. Damit müssen korrekterweise die Nettoeinkommen der Angestellten und die Nettoeinkommen der Beamten abzgl. der zusätzlich notwendigen Versicherungskosten (geschätze 150-300 €/Monat je nach Gesundheitszustand und Familiensituation) verglichen werden.
Da das Statitische Bundesamt diesen Aspekt ausdrücklich aufführt, habe ich einen Revert durchgeführt. Der große Unterschied ist, dass das Beihilfesystem im Vergleich zum einem "normalen" Privatversicherten den "geldwerten Vorteil" von niedrigen Beiträgen sichert. Es ist also ein echtes Plus im "Netto"-Verdienst im Vergleich zu einem Privatversicherten. Der Vergleich mit dem Angestellten ist nicht richtig: Nur wenige Angestellte können sich bei sich bei entsprechend hohem Einkommen privat versichern und müssen im Alter den Beitrag in vollem Umfang selbst bezahlen, gleiches gilt für Kinder und Eheparnter, ebenso für Kinder eine Behilfe gibt es hier natürlich auch nicht.
@Este - ich revertiere nicht gerne. Aber meine Argumente (s.o.) sind zumindest nicht widerlegt worden.KarstenG 21:07, 12. Okt. 2008 (CEST)
- Dann gehören beim Arbeitnehmer auch die Arbeitgeberanteile zum Arbeitslohn! Este 08:16, 13. Okt. 2008 (CEST)
- @Este: Kleiner Scherz, eines (vermutlichen) Beamten, oder? Wir waren beim Vergleich zu den sonstigen Selbstständigen / i.d.R. Privatversicherten - Wer übernimmt bei Privatversicherten bitte im Alter den AG-Anteil? Warum führt das statistische Bundesamt diesen Punkt bitte explizit auf? Wer von den sonstigen Privatversicherten erhält für Ehepartner und Kinder Zuschüsse vom AG? Die Versicherungstarife sind im Vergleich nur deshalb entsprechend niedrig, also mehr "netto". So günstig kann sich in D sonst kein normaler Mensch privat versichern. Zur Info für die Normalsterblichen: Beihilfe 50% alleinstehende, ab zwei Kindern 70%, Ehegatten 70%, Kinder 80%, Pensionäre 70%. Nur die restlichen Prozente müssen versichert werden. Früher gab es sogar "Krankheitsgewinne", zumindest die Zeiten sind vorbei...
- Ich bin Beamter und zahle größenordnungsmäßig (Delta < 50 EUR) so viel wie jemand, der den Höchstbetrag für die GKV zahlt - obwohl meine Frau und ich "nur" zu 30% und unsere Kinder nur zu 20% versichert sind, weil der Rest von der Beihilfe übernommen wird. Sobald die Kinder erwachsen sind, ergibt sich ein vollkommen anderes Bild: Ich werde dann ein Vielfaches dessen zahlen, was ein GKV-Versicherter bezahlen muss. Worin da der große Vorteil liegen soll, ist mir nicht klar - der Staat weigert sich aber bei einem Beamten die 50% Arbeitgeberanteil zu zahlen (weil er - also der Staat und nicht etwa der Beihilfeberechtigte - mit der Beihilfe nämlich günstiger wegkommt, ein kleines Detail, das in der Diskussion regelmäßig vergessen wird), also kann ich gar nicht in die GKV. --Andreas v. Stackelberg (Diskussion) 13:31, 24. Aug. 2020 (CEST)
- @Este: Kleiner Scherz, eines (vermutlichen) Beamten, oder? Wir waren beim Vergleich zu den sonstigen Selbstständigen / i.d.R. Privatversicherten - Wer übernimmt bei Privatversicherten bitte im Alter den AG-Anteil? Warum führt das statistische Bundesamt diesen Punkt bitte explizit auf? Wer von den sonstigen Privatversicherten erhält für Ehepartner und Kinder Zuschüsse vom AG? Die Versicherungstarife sind im Vergleich nur deshalb entsprechend niedrig, also mehr "netto". So günstig kann sich in D sonst kein normaler Mensch privat versichern. Zur Info für die Normalsterblichen: Beihilfe 50% alleinstehende, ab zwei Kindern 70%, Ehegatten 70%, Kinder 80%, Pensionäre 70%. Nur die restlichen Prozente müssen versichert werden. Früher gab es sogar "Krankheitsgewinne", zumindest die Zeiten sind vorbei...
- Dann gehören beim Arbeitnehmer auch die Arbeitgeberanteile zum Arbeitslohn! Este 08:16, 13. Okt. 2008 (CEST)
SOEP als Grundlage von Einkommensgrössen
[Quelltext bearbeiten]Möchte nur anmerken, dass das SOEP als Grundlage von Einkommensgrössen starke Defizite aufweist. Das Gleiche gilt für die meisten Befragungsstudien, z.B. auch den Mikrozensus. Die Randeinkommensklassen, also sehr kleine und sehr grosse Einkommen werden hier stark untererfasst. Bin grade auf der Suche nach zuverlässigeren Daten und aktualisiere das, wenn ich fündig geworden bin. --Croco97 10:08, 17. Mär. 2009 (CET)
Was genau zählt zum Netto-Einkommen?
[Quelltext bearbeiten]Ich habe nicht BWL studiert. Aber dennoch würde ich gerne verstehen, was genau zum Netto-Einkommen gehört. Könnte bitte jemand von Euch, der / die sich auskennt, etwas dazu in den Artikel hinein-schreiben? Gehört beispielsweise das Kindergeld zum Netto-Einkommen? Was ist mit dem Kindesunterhalt, den ich zahle? Was ist mit dem Kindesunterhalt, den meine Frau (von einem anderen Mann) bekommt? Muss ich das, was ich in die Krankenversicherung zahle, vom Bruto-Gehalt abrechnen, um zum Netto-Einkommen zu kommen? Was ist mit der Haftpflicht-Versicherung? Was mit der Kfz-Versicherung? Kfz-Steuer? Schulgeld? Kirchensteuer? GEZ-Gebühren? Lebensversicherung? --Wdrkk 17:25, 29. Aug. 2010 (CEST)
- Beiträge für Pflichtversicherungen sind im Nettoeinkommen nicht enthalten (Quelle: Gablers Wirtschaftslexikon). Ich hab's in den Artikel eingefügt. --2001:A61:3211:6901:762F:68FF:FEEF:694C 08:01, 15. Jun. 2016 (CEST)
- Kindesunterhalt ist Privatvergnügen - aus der Sicht dieser Thematik zumindest.--Andreas v. Stackelberg (Diskussion) 01:00, 27. Dez. 2020 (CET)
Sehr wichtiges Thema, aber Artikel leider nur laienhaft
[Quelltext bearbeiten]Belastbare Informationen zum Nettoeinkommen findet man in diesem Artikel nicht. Es kann doch wohl nicht angehen, dass so eine wichtige Größe wie das Nettoeinkommen und dessen Verteilung nur anhand von Umfragen festgestellt wird. Gibt es keine Daten der Finanzämter, über die doch eigentlich alle Einkommen laufen müssten? Wenn es wirklich keine belastbaren Daten gibt, sollte man es in solch einen Artikel auch reinschreiben. Ferner sind die Quellen nicht nachvollziehbar (Das "statistische Bundesamt" ist groß und hat tausende von Zahlen veröffentlicht ..). Auch ist nicht klar, wie das Nettoeinkommen definiert ist. Es ist auch merkwürdig, dass die angegebenen Einkommen, wenn man sie integriert, deutlich niedriger sind als das Volkseinkommen. Mal rechnet der Artikel pro Haushalt, mal pro Haushaltslmitglied. Schade: Alle reden von sozialer Ungleichheit, und in Wikipedia ist kein aufklärender Artikel dazu. Bleibt zu hoffen, dass sich ein Experte findet, der sich diesen wichtigen Beitrag mal vornimmt. --84.60.137.129 13:48, 29. Sep. 2012 (CEST)
- Immer noch dringender Bearbeitungsbedarf! Findet sich jemand oder sollte man am Ende gar eine Löschung diskutieren?--Petermahlzahn (Diskussion) 00:03, 2. Jul. 2014 (CEST)
- Sechs Jahre ist die Frage nun alt - und man wird aus dem Artikel nach wie vor nicht wirklich schlau - zumindest nicht, wenn man als Beamter wissen will, was nun eigentlich "Nettoeinkommen" heißen soll. Der Satz "Bei Beamten verringert sich das Nettoeinkommen noch um die Ausgaben für die private Kranken- und Pflegeversicherung" würde bedeuten, dass das Nettoeinkommen erst dann entsteht, wenn man die Kosten der PKV abzieht. Der Satz " die Krankenversicherung (prozentuale Absicherung der Restkosten je nach Höhe des Beihilfeanspruchs) muss aus dem Nettoeinkommen bestritten werden" bedeutet im Gegensatz dazu, dass das Nettoeinkommen der Betrag ist, der auf der Bezügemitteilung als Nettoeinkommen ausgewiesen wird - man aber bitte daran denken möge, dass da noch vom Nettoeinkommen die Kosten der PKV abzuziehen wären, wenn man ein Interesse an einem fairen Vergleich hätte. Das ist das Gegenteil dessen, was der erste Satz behauptet hat. Doch ist das nur ein Symptom: Das Verwirrspiel findet man überall, wo vom Nettoeinkommen die Rede ist. Das hilft nicht. So wie er jetzt da zu lesen ist, kann der Artikel eigentlich getrost in den Müll. Das ist das erste Mal dass ich so etwas über einen Wikipedia-Artikel behaupte - aber wenn ich anschließend noch weniger weiß als vorher, taugt der Artikel wohl nicht. Zur Ehrenrettung von wikipedia: Ich erlaube mir regelmäßig den Spaß, wenn ich nach meinem Nettoeinkommen gefragt werde, zurückzufragen, was mit der PKV passieren soll - und ich habe darauf schon mehr unterschiedliche Antworten erhalten als ich mir vorstellen konnte.--Andreas v. Stackelberg (Diskussion) 13:39, 24. Aug. 2020 (CEST)
Nettoeinkommensverteilung pro Haushalt 2002 und 2004
[Quelltext bearbeiten]Die Übersicht ist propagandistischer Unsinn. So etwas sollte nicht in einem wikipedia-Artikel erscheinen. Begründung: 1. Durch den fehlenden Abzug der Kosten für die PKV entsteht von vornherein ein verzerrtes Bild. 2. Durch die fehlende Berücksichtigung von Abschlüssen verzerrt sich das Bild weiter. Man kann getrost davon ausgehen, dass Arbeiter zu einem geringeren Prozentanteil einen Uniabschluss vorweisen können als Beamte (unter anderem weil es für viele Beamtenposten eine Voraussetzung für die Besetzung ist, dass man einen Uniabschluss vorweisen kann). Wenn ich nicht berücksichtige, wie lange jemand für die Ausbildung benötigt hat, ergibt sich ein verzerrtes Bild - das dient dann nicht der Aufklärung einer Sachlage sondern ist in dieser Form reine Polemik.--Andreas v. Stackelberg (Diskussion) 13:49, 24. Aug. 2020 (CEST)
Da sich bisher nichts getan hat, habe ich versucht den Artikel nun endlich etwas wasserfester zu gestalten. --Andreas v. Stackelberg (Diskussion) 00:42, 27. Dez. 2020 (CET)