Diskussion:Neuntes Buch Sozialgesetzbuch

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 77.23.65.56
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Unter "Zweck" steht: "Das SGB IX hat den Zweck, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für Behinderte und von Behinderung bedrohter Menschen zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden bzw. entgegenzuwirken."

Daraus lese ich (als Betroffener), daß es "Behinderte" und "von Behinderung bedrohte Menschen" gibt. Behinderte sind also keine Menschen!?

Ich habe diesen Satz nirgendwo im SGB IX gefunden. Daraus schliesse ich, daß es sich um die (unglücklich formulierte) Meinung des Artikelverfassers handelt und würde folgende Änderung vorschlagen:

"Das SGB IX hat den Zweck, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für behinderte und von Behinderung bedrohten Menschen zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden bzw. entgegenzuwirken."

--194.138.39.53 16:47, 17. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

§ 1 Satz 1 SGB IX "Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen..." Die "unglückliche" Formulierung entstammt somit der Feder des Gesetzgebers! --Karl 3 14:57, 27. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Das mag aber einfach damit zusammenhängen, das "Behinderte" am Satzanfang steht, es ist sicher eher als "behinderte Menschen" gemeint, ich werde es einfach mal ändern. --77.23.65.56 12:56, 8. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen nicht mehr als Sozialfälle anzusehen...???

[Quelltext bearbeiten]

An einer Stelle lese ich:

"Das SGB IX hat den Zweck, von Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen bezüglich ihrer Selbstbestimmung und ihrer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden bzw. entgegenzuwirken. Durch das Bundesteilhabegesetz soll deutlich werden, dass Menschen mit Behinderung nicht mehr als „Sozialhilfefälle“ behandelt werden sollen. "

aber an anderer Stelle steht doch ganz klar, dass am 1.Januar 2020 das SGB IX mit dem Sozialhilferecht zusammengeführt werden soll:

"Zum 1. Januar 2020 sollen § 140 bis § 145 SGB XII in das SGB IX integriert werden. In diesen §§ wird seit dem 1. Januar 2018 das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung geregelt. "

Das hier erwähnte SGB XII regelt ja gerade das Sozialhilferecht. Ich möchte damit nicht sagen, dass das nicht stimmt, aber das sieht mir irgendwie nach Augenwischerei aus... wohlgemerkt, das Ganze kann durchaus einen Sinn haben, den ich nur noch nicht verstanden habe.