Diskussion:Neuwiedermuß
Info Box
[Quelltext bearbeiten]In der Info Box steht das Wort "Eingemeindung". Das sich Neuwiedermuß und Hüttengesäß 1972 zur Gemeinde Ronnburg zusammen geschlossen haben, ist "Eingemeindung" eigentlich verkehrt (gilt auch für Hüttengesäß). Besser wäre "Zusammenschluss" geignet, oder?
--iNyx 19:14, 18. Jan. 2011 (CET)
- Dann musst du das im Text des Artikels zum Ausdruck bringen. Was Eingemeindung bedeutet, solltest du aber mal nachlesen. An der Infobox lässt sich jedenfalls nichts ändern. Gruß -- Karl-Heinz 19:25, 18. Jan. 2011 (CET)
"Mit Eingemeindung bezeichnet man die Eingliederung einer politischen Gemeinde oder eines gemeindefreien Gebietes in eine bestehende Gemeinde. Die aufnehmende Gemeinde bleibt dabei bestehen, die eingegliederte Gemeinde wird aufgelöst." Das ist hier nicht der Fall. Aber in Verwaltung / Schule stehts ja schon - kann man so lassen --iNyx 15:33, 22. Jan. 2011 (CET)
Altwiedermuß?
[Quelltext bearbeiten]Der Abschnitt Geschichte beginnt mit den Worten: "(Alt-) Wiedermuß war ein Dorf des Klosters Selbold ...". Da außerdem bei Uta Löwenstein: Grafschaft Hanau. In: Ritter, Grafen und Fürsten – weltliche Herrschaften im hessischen Raum ca. 900-1806 = Handbuch der hessischen Geschichte 3 = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 63. Marburg 2014. ISBN 978-3-942225-17-5, S. 209, vermerkt ist, dass Neuwiedermuß zum Gericht Langenselbold gehörte, rege ich an zu überprüfen, ob hier vielleicht ein copy/paste-Fehler vorliegt und ein Text, der sich auf Altwiedermuß bezieht, hier versehentlich hinein geraten ist. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 14:25, 13. Jul. 2015 (CEST)