Diskussion:New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Forevermore in Abschnitt Lemma
Lemma
[Quelltext bearbeiten]Mir persönlich ist das Lemma zwar zu lang, aber laut der Wikipedia:Namenskonvention ist die lange Version wohl die Richtige. Wer anderer Meinung ist, bitte verschieben (auf New Yorker Übereinkommen ?). --Wirthi 21:20, 14. Mai 2006 (CEST)
- Als Ersteller des Prümer Vertrags juckt es mich in den Fingern … --Forevermore 22:27, 14. Mai 2006 (CEST)
zum Thema der Kosten
[Quelltext bearbeiten]Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Schiedsverfahren billiger wären. Im Gegenteil: Die Anwaltskosten entstehen ebenso wie bei den staatlichen Gerichtsverfahren, die Schiedsinstitutionen sind auch relativ "teuer", außerdem können extensive Beweisaufnahmeverfahren zu hohen Kosten führen.
- dafür hat man nur eine Instanz und nicht mehrere, wie bei nationalen Gerichten üblich. Welche Kosten tatsächlich anfallen, hängt natürlich sehr von der Schiedsvereinbarung ab. Wenn man ICC-Arbitration mit drei Schiedrichtern in New York City ansetzt und Lokalaugenscheine am anderen Ende der Welt ansetzt, ist das natürlich teuer. --Wirthi ÆÐÞ 13:19, 27. Jul 2006 (CEST)