Diskussion:Nicht abzugsfähige Ausgaben
Verständlichkeit
[Quelltext bearbeiten]Ach wäre das schön, wenn jemand den Text aus dem Verwaltungssprech in verständliches und schöneS Deutsch übertragen könnte, damit jedermann die Chance bekommt, zu verstehen, wovon da die Rede ist. --Warburg1866 (Diskussion) 23:10, 28. Jan. 2015 (CET)
- Du hast vollkommen recht. Es ist allerdings gar nicht so einfach diesem Wunsch nachzukommen. Juristische Fachbegriffe durch Allgemeinsprachliche zu ersetzen, kann den Inhalt verfälschen. Zudem fällt es mir persönlich manchmal schwer mich in den Wissensstand eines Laien zurückzuversetzen. Ich würde mich freuen, wenn du einige Formulierungen, die du unschön oder unverständlich findest, beispielhaft benennst. --mundanus Disk. 15:40, 30. Jan. 2015 (CET)
Wartungsbausteine
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel behandelt die deutsche Vorschrift nichtabzugsfähige Ausgaben Die entsprechende Österreichische Vorschrift heißt Nichtabzugsfähige Ausgaben und Aufwendungen. Da sich das Lemma folglich nur auf Deutschland bezieht, kann man den Deutschlandlastig-Baustein entfernen. Den Fehlende-Belege-Baustein verstehe ich auch nicht. Welche Angaben werden denn in Frage gestellt. Die geseztlichen Regelungen und Verwaltungsanweisungen sind im Artikel genannt. Ich entferne den fehlende Belege-Baustein auch erst mal. --Mundanus (Diskussion) 13:19, 5. Dez. 2015 (CET)