Diskussion:Niedersächsische Gemeindeordnung
Wahl und Amtszeit vom BM
[Quelltext bearbeiten]Der Abschnitt ist in Teilen fehlerhaft:
Mindestalter 27: Das BRRG existiert nicht mehr. Altersgreze 68: Steht so auch nicht in $ 57 NBG.
-- 88.70.89.172 00:51, 17. Aug. 2010 (CEST)
- Vielen Dank für den Hinweis. Die Regelung ist im BeamtStG wohl nicht mehr aufgenommen worden. Ich habe die entsprechenden Passagen getrichen und den Abschnitt aktualisiert. Gruß --roblion 18:17, 17. Aug. 2010 (CEST)
NGO gibt es nicht mehr
[Quelltext bearbeiten]Die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) ist nicht mehr gültig. Sie wurde mit Beginn der neuen Kommnalwahlperiode (nach der Kommnalwahl 2011)durch das "Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)" ersetzt. Darin wurden die NGO und andere Kommunalverordnungen in Niedersachsen zusammengefasst und aktuellen Bgeebnheiten angepasst. http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27409&article_id=93407&_psmand=33 http://www.mi.niedersachsen.de/download/61951 (nicht signierter Beitrag von Arminius van Land (Diskussion | Beiträge) 23:09, 16. Nov. 2011 (CET))
- Es stand zwar in der Infobox, aber ich habe den ersten Abschnitt entsprechend ergänzt. Gruß --WHVer 20:00, 17. Nov. 2011 (CET)
Niedersachsen gehört zu den Ländern, die ihre Kommunen verpflichtet haben von der Kameralistik auf die Doppik umzustellen
[Quelltext bearbeiten]Niedersachsen ist eines jener Länder, die ihre Städte, Gemeinden und Landkreise verpflichtet haben von der seit 1975 gültigen kommunalen Kameralistik auf ein doppisches System umzustellen. Mittlerweile gibt es teilweise sehr negative Erfahrungen.Ein erhöhter Nutzen konnte bis dato nicht nachgewiesen werden. Im blog: www.reformruinekommunaledoppik. wordpress.com/ gibt es eine Fülle von Aufsätzen die sich konstruktiv kritisch mit der Materie auseinandersetzen. Außerdem gibt es 4 Bücher zum Thema:
- Hagen Treber , Walter Lutz: „Reformruine kommunale Doppik“ – Warum das neue kommunale Finanzwesen scheitern muss! – Ein Vergleich von Doppik und Kameralistik
Aus der Sicht eines Baden-Württembergischen Gemeinderates und eines Kämmereileiters einer hessischen Gemeinde . mbVerlag, Rheinfelden, ISBN: 978-3-940411-18-1
- Walter Lutz: „Das neue kommunale Rechnungswesen hält nicht was es verspricht!“– Mit hohem Aufwand werden Zahlen produziert, die (fast) nichts aussagen.- Eine kritische Bilanz aus der Sicht eines Gemeinderates. mbVerlag, Rheinfelden, ISBN: 978-3-940411-13-6
- Walter Lutz: „Wie man Politiker und kommunale Mandatsträger an der Nase herum führt“. –aufgezeigt am Thema Doppik/Kameralistik- aus der Sicht eines Baden-Württembergischen Gemeinderates. mbVerlag, Rheinfelden, ISBN: 978-3-940411-23-5
- Walter Lutz: „Wenn es die Kameralistik nicht gäbe, müsste man sie erfinden!- ein Vergleich von Kameralistik und Doppik. – aus der Sicht eines Gemeinderates. mbVerlag, Rheinfelden, ISBN: 978-3-940411-09-9 --W.L. 16:16, 2. Jan. 2012 (CET)Annerose88
- Alles schön und gut, aber was möchtest du uns genau damit sagen? Die Literatur spiegelt nicht die Erfahrungen in Niedersachsen wieder. Zudem erscheint es zumindest so, dass hierdurch nur ein gewisser Ausschnitt an Kritik vorgebracht wird, zudem stammen die Bücher immer vom gleichen Autor bzw. Co-Autor Walter Lutz. Zudem ist die NGO (wie auch die NLO) nicht mehr in Kraft, sodass es auch müßig ist, über einen Einbau hier zu diskutieren. Auch halte ich es imho noch für zu früh, von einer erkennbaren und beurteilbaren Einschätzung auszugehen, die eine Bewertung über den Erfolg und/oder Misserfolg der Doppik abgeben zu können. Im Hinblick auf WP:KTF muss man daher wohl zum derzeitigen Zeitpunkt feststellen, dass die hier angesprochenen Inhalte wohl noch nicht artikelfähig sind. --krassdaniel 22:16, 2. Jan. 2012 (CET)
Doch. Es gibt Erfahrungen aus anderen Bundesländern. In Bayern ist mit Nierderwerrn die erste Kommune von der Doppik wieder auf die "bewährte" Kameralistik zurückgekehrt. Andere Kommunen haben ähnliche Schritte unternommen. Es gibt außerdem einen Prüfbericht vom Rechnungshof Rheinland-Pfalz. In den Büchern wird die Problematik im Detail diskutiert. Im blog: www.reformruinekommunaledoppik.wordpress.com/ sind die entsprechenden Zeitungsberichte und Quellen aufgeführt. Dort findet man auch Stellungnahmen von Politikern die zugeben (was in unserer Zeit sehr selten ist), dass sie sich beim Umstieg auf die Doppik geirrt haben. Ihre Erwartungen seien nicht eingetreten. Diejenigen, denen der Umstieg, und damit Ausgaben in Millionenhöhe noch bevor stehen sollten dies erfahren dürfen. --****Annerose88 (12:32, 6. Jan. 2012 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
- Es geht ja auch nicht darum, dass die Öffentlichkeit dies nicht erfahren soll. Aber es gibt in Wikipedia nunmal gewisse Regeln. Z. B. das in Artikeln keine Theoriefindung betrieben werden soll; entsprechend kann nur gefestigtes Wissen oder Tatsachen in Artikeln maßgeblich sein. Dass es in anderen Bundesländern Probleme gegeben hat, will ich gar nicht bestreiten. Das steht aber in keinerlei direktem Zusammenhang mit der Niedersächsischen Gemeindeordnung, die zudem als inzwischen Außerkraftgetretenes Landesrecht ohnehin für die Zukunft nicht mehr maßgeblich ist. Die Kritik an der Doppik gehört in den entsprechenden Artikel und ist dort bereits eingearbeitet. Zudem sind Blogs grundsätzlich keine zuverlässigen Quellen für Weblinks bzw. Einzelnachweise (siehe auch: Wikipedia:Weblinks#Einzelrichtlinien). Belastbare Negativerfahrung aus Niedersachsen wären dann ggfs. in Zukunft relevant für den Artikel zum Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz. Alles andere ist Spekulation. --krassdaniel 14:46, 6. Jan. 2012 (CET)
Wenn man unter Wikipedia Doppik eingibt, dann erscheint auch dieser Artikel mit dem Hinweis, dass man von der Kameralistik auf die Doppik umgestiegen ist. Daher scheint mir die Diskussion des Themas auch hier richtig. Es ist richtig, dass Tatsachen maßgeblich sein sollten. Die "Doppik ist mit dem Versprechen angetreten, dass dadurch alles besser und transparenter wird. Dies ist bis zum heutigen Tage nicht konkret belegt. Die niedersächsiche kommunale Doppik unterscheidet sich in bestimmten Details von der kommunalen Doppik in anderen Bundesländern. Die Grundaussagen sind jedoch die gleichen. Deshalb sollte auch hier erwähnt werden dürfen, dass Versprechen, mit denen man angetreten ist, nicht eingehalten wurden. Dies ist in dem oben erwähnten blog, der größten Sammlung von konstruktiv kritischen Aufsätzen und Beiträgen im Internet zum Thema Doppik oder Kameralistik belegt--W.L. 20:07, 6. Jan. 2012 (CET)Annerose88
Defekte Weblinks
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- http://www.recht-niedersachsen.de/2030005/goetting.htm
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
- Artikel mit gleicher URL: Liste der Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen (aktuell)
- http://www.schure.de/2030031/regionh.htm
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
- Artikel mit gleicher URL: Liste der Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen (aktuell)