Diskussion:Niklaus von Flüe (Begriffsklärung)

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Alpöhi in Abschnitt «Schweizer Landammann»
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«Schweizer Landammann»

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Die Bezeichnung «Schweizer Landammann» für mehrere Nachkommen von Bruder Klaus ist leider irreführend (≠ Landammann der Schweiz). Dem Argument, «Obwaldner Landammann» sei für manche unverständlich, könnte ich durchaus Sympathien entgegenbringen, insbesondere weil auf Begriffsklärungsseiten nicht weitere Wikilinks gesetzt werden sollten. Wenn allerdings in den Kürzestangaben zu den verschiedenen gleichnamigen von Flües die verwandtschaftlichen Verhältnisse zu Bruder Klaus erwähnt werden, erkennen auch Leserinnen und Leser, die mit Obwalden nicht vertraut sind, dass diese Nikläuse aus der Schweiz stammen. – Zudem: «Abt von Wettingen» ist leider weniger präzise als «Abt des Klosters Wettingen». --B.A.Enz (Diskussion) 21:32, 7. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Dem stimme ich vollumfänglich zu. Die Kürzungn waren nicht hilfreich. --Alpöhi (Diskussion) 10:21, 8. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Alpöhi, du hast da eine gute Lösung gefunden. Danke. – Oder doch nicht ganz? Für’s 16. Jahrhundert bereits von «Kanton Obwalden» zu sprechen ist wohl mehr als gewagt. Ich ändere deswegen wieder zurück zum Adjektiv «Obwaldner», lasse aber den Wikilink drin. --B.A.Enz (Diskussion) 10:52, 8. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
ja, das ist besser so, Danke, --Alpöhi (Diskussion) 12:05, 8. Sep. 2013 (CEST)Beantworten