Diskussion:No-CD-Crack
Generische Überschrift
[Quelltext bearbeiten]wie kopiere ich einen crack in ein spiel?? und wo finde ich diesen crack?? komme nicht weiter..........
Crack
[Quelltext bearbeiten]Hallo
Da ich mich einigermassen mit dem auskenne, kann ich dir helfen. Meistens sind Cracks ja *.exe Dateien. Also fangen wir an!
1. Du gehst auf [zensiert]
2. Bei der Suchfunktion gibst du den Namen des gewünschten Spiels ein. Dann drückst du Search [zensiert]
3. Es zeigt dir verschiedene Möglichkeiten an. Wähle das richtige Spiel.
4. Nun wählst du den gewünschten Download an.
>Jetzt kommt die Hauptsache
5. Du entpackst die Datei mit dem Programm WinRAR oder ein ähnliches Packprogramm.
6. Nehmen wir einmal an, dass es eine *.exe Datei ist. Du gehst ins Hauptverzeichnis des installierten Spiels.
7. Die heruntergeladene Datei ersetzt du mit der originalen gleichnamigen Datei.
8. Jetzt kannst du das Spiel ganz normal starten. Einfach ohne CD/DVD.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Mit freundlichen Grüssen
83.97.84.xxx
- Ich würd aber immer eine Sicherungskopie der original .exe machen. Viele Cracks funktionieren nicht wirklich sehr zuverlässig. Und manche verseuchen die .exe auch mit einem Virus o.Ä. -MrBurns 13:50, 5. Apr. 2007 (CEST)
Mögliche Illegalität der Cracks
[Quelltext bearbeiten]Zitat aus dem Artikel: Ob legale Besitzer einer Software einen passenden Cracks benutzen dürfen ist umstritten, da es hier Widersprüche in der Rechtsprechung zu Copyright und Eigentumsrechten gibt. - Ich möchte deshalb bitten, hier Anleitungen zu unterlassen, wie man an solche Cracks kommt! --Gruß, Constructor 17:44, 22. Jun. 2007 (CEST)
Rechtslage
[Quelltext bearbeiten]Kann jemand auch nur _ein einziges_ Urteil anführen, das das ganze "umstritten" oder "widersprüchlich" erscheinen lässt? Das Gesetz ist doch absolut eindeutig: Kopierschutz umgehen ist verboten, bei Computerprogrammen aber nicht. Was sollte daran widersprüchlich sein? Dazu kommt noch § 69d "(2) Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist. ".
- Eine CD-Abfrage ist mMn garkein Kopierschutz, weil damit nicht das kopieren verhindert wird (in dem Fall in Form einer zweiten Installation), sondern nur, dass man die Kopie ohne die Original-CD verwenden kann. --MrBurns 01:38, 23. Feb. 2009 (CET)
- strittig dürften Cracks deswegen sein, weil sie den originalen Binärcode enthalten, an dem der Urheber immer noch ein Urheberrecht hält und mit dem Verbreiten von Cracks meist eine Urheberrechtsverletzung begangen wird. Dies wird meist aus Bequemlichkeit getan. Das Verbreiten eines Patchprogrammes würde keine Urheberrechtsverletzung darstellen. Leider sind viele Publisher dazu übergegangen, ihren Binärcode zusätzlich zu verschlüsseln, sodass ein einfaches Patchprogramm nicht mehr ausreicht. (nicht signierter Beitrag von 178.202.154.120 (Diskussion) 20:59, 6. Jan. 2011 (CET))
Gründe für legale Besitzer
[Quelltext bearbeiten]Ich hatte vorhin das "legale" aus dem folgenden Satz gestrichen: "Für legale Besitzer der gecrackten Software steckt oft einer der folgenden Gründe hinter der Benutzung dieser Cracks". Mittlerweile ist es wieder drin, der Satz aber ergänzt: "Abgesehen von der illegalen Vervielfältigung steckt für legale Besitzer der gecrackten Software oft einer der folgenden Gründe hinter der Benutzung dieser Cracks". Das ist aber nicht ganz das, was ich mit meiner Änderung meinte. Die im Anschluss aufgezählten Gründe lauten ja "Verlängerung der Lebensdauer optischer Laufwerke", "Zeitersparnis", "Inkompatibilitäten" und "Illegale Vervielfältigung". Wer nicht illegal vervielfältigen will (hier: "legaler Besitzer"), für den ist illegale Vervielfältigung kein Grund, einen solchen Crack zu verwenden - deswegen passt die ursprüngliche Formulierung nicht. Wenn es aber (nach der neuen Formulierung) "abgesehen von der illegalen Vervielfältigung" Gründe für No-CD-Cracks gibt, dann kann ich nicht im Anschluss als einen der solchen die illegale Vervielfältigung aufzählen. --y work? 17:54, 12. Dez. 2011 (CET)
- Sorry. Das war ich…
- Ich hab’ „legale Besitzer“ deswegen wieder reingenommen, weil sonst der Satz ansich am Sinn vorbei formuliert ist. Der Hauptteil dieses Abschnitts zielt doch genau darauf, was die zitierte Einleitung anspricht. Im Abschnitt „Illegale Vervielfältigung“ geht man dann einen Schritt weiter, und so ist es ja dann auch formuliert: „No-CD-Cracks werden aber auch genutzt, …“
- Man könnte den letzten Abschnitt auch auf die gleiche Ebene mit dem Abschnitt „Einsatzgründe“ heben, dann passt die Einleitung voll und ganz. Denn letzterer Einsatzgrund ist ja der einzig illegale.
- Ich vermute, diese Fomuliergungen und die Gliederung ist einfach so gewachsen.
- ‣Andreas•⚖ 12:20, 13. Dez. 2011 (CET)