Diskussion:Normadressat
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Stephan Klage in Abschnitt Zusammenstreichung des Artikels
Zusammenstreichung des Artikels
[Quelltext bearbeiten]Hallo Benutzer:Stephan Klage, ich bin mir ehrlich gesagt nicht sicher, ob der Artikel besser geworden ist. Normadressaten des StGB z.B. müssen nicht notwendig einen Wohnsitz in Deutschland haben, zumindest jeder Strafmündige der sich hier aufhält ist Adressat, für in Deutschland Wohnende gilt es jedoch auch oft bei Auslandstaten. Im Nebenstrafrecht gibt es aber auch Normen, wie z.B. das Völkerstrafgesetzbuch, mit weit umfassenderem Adressatenkreis. --Himbeerbläuling (Diskussion) 19:01, 14. Okt. 2022 (CEST)
- Danke für den Hinweis. Habe den lediglich wiedererstellten Rumpf genauer angeschaut und etwas überarbeitet. Und bitte selbst Hand anlegen, wenn etwas grundlegend fehlt. --Stephan Klage (Diskussion) 09:52, 15. Okt. 2022 (CEST)