Diskussion:Nullgewinnbedingung
Moin, ich frage mich, ob man diesen Artikel nicht lieber umformuliert, das Konzept des ökonomischen Gewinns erläutert und ihn nach ökonomischer Gewinn verschiebt, und in diesem Artikel im Anschluss das Konzept des kompetitiven Gleichgewichts beschreibt, in dem der ökonomische Gewinn null wird. Bilanztheorie#Ökonomischer Gewinn hilft diesbezüglich auch nicht weiter, weil das von der betriebswirtschaftlichen Sicht beschrieben wird. Was denkt ihr? -Beyond-growth-UOL-2018 (Diskussion) 18:58, 3. Dez. 2018 (CET)
Unterscheidung in ökonomischen und buchhalterischen Gewinn ??
[Quelltext bearbeiten]könnte die "Unterscheidung in ökonomischen und buchhalterischen Gewinn" bitte besser erklärt werden?! der ökonomische gewinn enthalte - im unterschied zum buchhalterischen gewinn - auch die sog.n "Opportunitätskosten" bzw. "insbesondere die Zeit und das Geld, das der Firmenbesitzer in sein Geschäft gesteckt hat", sprich wohl unternehmerlohn und kapitalverzinsung. beides wird - zumindest bei einer kapitalgesellschaft - dem unternehmer als unternehmerlohn ausgeschüttet (oder kann zumindest so ausgeschüttet werden), und ist - wenn ich nicht irre - in der ganz normalen buchhaltung als kostenfaktor enthalten. nur bei einer AG z.b. werden, zusätzlich zu dem oder den Firmenbesitzer/n (gemeint: mitarbeitende firmengründer oder -einleger) oder alternativ den managern (mit ihrem gehalt), die aktionäre durch gewinn für ihre kapitalinvestition (und rel. minimalen arbeits- bzw. zeitaufwand) 'entlohnt'. ich sehe also den unterschied nicht (oder nur teilweise)... (höchstens für personengesellschaften, wo der unternehmerlohn und die kapitalverzinsung ggf. als gewinn ausgeschüttet (und der einkommensteuer etc. unterworfen) bzw. nicht als kosten angesetzt werden. wo liegt das info- oder verständnisdefizit? oder das erklärungsdefizit... danke. --HilmarHansWerner (Diskussion) 19:51, 7. Sep. 2021 (CEST)