Diskussion:Nutzfahrzeug/Maße und Gewichte

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Maße

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"2,35 m Fahrerhaustiefe -10 cm ISO-Norm 1726." Ich kann mit sowas nichts anfangen. Was heißt das? 2,25m? 2,45m? 2,35m, in Außnahmefällen auch 2,25m? --134.28.148.180 15:20, 21. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Hallo IP. Die 10 cm ISO-Norm 1726 wird von der Fahrerhaustiefe wegen den Luftanschlüssen und dem -kippen usw. abgezogen, ansonsten siehe Fahrerhaus. Bei den anderen LKW-Maßen sind es die jeweilige breite usw.. Gruß vom -- Elkawe 19:39, 21. Jan. 2009 (CET)Beantworten
  • 2010: Ein 40 t Gesamtgewicht Euronorm-Lastzug erreicht wieviel Nutzladung [kg, oder t]  ?

Eventuell 28 t oder wieviel? Das ist doch eine Frage, die ganz von selbst sich stellt!Aber keinem Schreiberling von technischen Datenen ist es wert, dies zu eruieren.

Spiegel

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Zählen Rückspiegel zur Breite, oder sind diese ausgenommen? -- Matthead 12:34, 23. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Sie zählen nicht zur Breite im Sinne der Größenbeschränkung. --92.196.91.127 22:14, 10. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Vermute das Spiegel bei Anstoss nach hinten wegklappen müssen. Auch dass "ihre Maximalbreite" oder der Überstand vor den 2,55 oder 2,60 m Breite geregelt ist. Nun gibt es bei Reisebussen insbesondere rechts (bei Linkslenker) schräg nach vorne abstehende Spiegel, der kann nur nach Innen klappen, wenn er langsam an eine Flache seitliche Wand gedrückt wird. Halte es für möglich dass solche Spiegel elektromotorisch eingeholt werden können müssen. Seitlicher Vorstand von an "L"-förmigen Gummiarmen unten am Aufbau (Ladefläche) befestigte Begrenzungsleuchten ist wie weit erlaubt? Detto diese knapp 2 cm auftragende Schnallen die die Planen seitlich an Gurten spannen. Bei Fahrt aufgeblähte Plane kann nahe der Vorderkante des Aufbaus um bis zu 10 cm (?) seitlich abstehen, wie weit erlaubt? --Helium4 (Diskussion) 07:14, 26. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Dieser "Artikel"

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  • Steht unter einem Lemma, welches nicht den Konventionen entspricht (/)
  • Besteht zum größtenteil aus Listen, die mit schlechtestem Deutsch eingeleitet werden.
  • Inhalt ist in seiner Detailliertheit enzyklopädisch nicht relevant und kann zu ein, zwei Absätzen Fließtext mit einer Tabelle umgewandelt werden.
  • Kann in diesem Zustand gelöscht werden.

--92.196.91.127 22:14, 10. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Ich finde auch das der extremst Deutschlandlastig ist. Sollte vielleicht heißen "Nutzfahrzeug/Maße und Gewichte in Deutschalnd". Von einem so allgemeinen Titel erwarte ich eigentlich das auch dargestellt wird wie es im rest der Welt so aussieht. (nicht signierter Beitrag von 78.42.30.29 (Diskussion) 15:36, 28. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten
Hallo IP. Da solltest du auch einmal genau lesen, denn die Hälfte des Artikels betrifft Europa bzw. die EU. Gruß vom Elkawe 16:00, 28. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Ich finde trotzdem das der Artikel eine sehr eingeschränkte Sichtweise darstellt. Die 0-8-15 EU-LKW mögen ja erwähnt sein, aber die Besonderheiten dagegen gar nicht. Z.B. das man in Holland allgemein mit 50 tonnen Gesamtgewicht fahren darf, in Skandinavien mit 24 bzw 25.25m Gesamtlänge, im Osten die Auflieger 14.90m anstatt 13.60m lang sein dürfen, in England selbige wesentlich höher als 4m sein können, und in der Schweiz LKW bis vor gar nicht so lange nur 2.30m Breit waren.
Und dann hätte man die anderen großen LKW-Einsatzgebiete der Welt, Nord-Amerika und Australien noch nitmal ansatzweise erwähnt, und gerade die würden mit ihrer Variantenvielfalt Stoff für gleich mehrere Artikel her geben. (nicht signierter Beitrag von 109.192.186.217 (Diskussion) 03:33, 9. Jul 2011 (CEST))
Hallo die letzten 2 IPs. Ihr habt recht, wäre interessant. Eine Spezialität wären da noch die Tandemachsen-Hänger, die auf Autobahnfahrt näher an das Zugfahrzeug herangezogen werden, um windschlüpriger zu fahren. --Helium4 (Diskussion) 07:20, 26. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Vorkriegsstand

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"1951 ... in den Vorkriegsstand zurückgesetzt." Die Regelung von 1937/38 mit oder ohne der Änderung von 1939 (ohne Monat)? Vielleicht erwähnen. - Vielleicht auch den beabsichten Zweck häufiger angeben. --Helium4 (Diskussion) 07:50, 26. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Offensichtlich die Regelung der zwei auflaufgebremsten Anhänger. Die Achslasten war nicht so weit auseinander. -- Beademung (Diskussion) 11:00, 26. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

1965 bis 1990 – Erste Regelung innerhalb der EWG unverständlich

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Dort steht "8 PS pro Tonne galten bis zum 25. April 1976 für alle ab dem 1. Januar 1971 erstmals zugelassenen Lkw bis 28,5 t und alle ab dem 1. Januar 1972 erstmals zugelassenen Sattel- und Lastzüge mit mehr als 28,5 t. Anschließend betrug die Mindest-Motorleistung 4,4 kW (5,98 PS) je Tonne bei Kraftfahrzeugen, Sattelkraftfahrzeugen und Zügen, die ab dem 1. Januar 1969 erstmals in den Verkehr kamen."

Eine interessante Denksportaufgabe, wenn man das Kauderwelsch verstehen will:

  1. 8 PS/t ab 1971 für kleinere, ab 1972 für alle LKW. So weit, so gut.
  2. Was passiert nach dem 25. April 1976 mit den 8PS/t? Warum muss das hier so stehen, dass der Lesefluss "optimal" gestört wird? Wäre es nicht besser, wenn hier nur Leute schreiben, die auch in der Lage sind, einen gelesenen Text zu verstehen und - optimaler Weise - auch noch in verständliche Worte zu fassen? --Wolle1303 (Diskussion) 18:05, 22. Mai 2024 (CEST)Beantworten