Diskussion:Obduktion/Archiv
Begriffsklärung wegen Obduktion in der Geologie
Die Seite sollte verschoben und an dieser Stelle eine Begriffsklärung gesetzt werden. Ciciban 15:56, 23. Apr 2004 (CEST)
- Warum machst du es dann nicht? -- Nichtich 08:41, 22. Aug 2004 (CEST)
Es war wohl die Obduktion (Gegenteil der Subduktion, junge ozeanische über kontinentale Kruste) in der Plattentektonik gemeint. Solange hierfür aber noch kein Artikel existiert macht eine Begriffsseite keinen Sinn. Vielleicht findet sich ja jemand. --Saperaud 23:52, 30. Jan 2005 (CET)
- Eine Obduktion kann auch im Geographischen Sinn eine Bedeutung haben. Im Rahmen von Plattentektonik wäre eine Obduktion, eine Plattenverschiebung, in der sich die Platten spreizen nach aussen. Neue Kruste entsteht! (Von IP 83.77.205.155 an unpassender Stelle im Text eingestellt, sollte von Kundigen passend eingearbeitet/zu eigenem Lemma verlinkt werden...) --NB > + 13:28, 8. Jan 2006 (CET)
Inzwischen gibt es oben die BKL-Zeile mit Obduktion (Geologie). Lektor w (Diskussion) 07:05, 4. Dez. 2014 (CET) Erledigt
Störung der Totenruhe ist Straftat
Zum Abschnitt "Gesellschaftliche und Rechtliche Aspekte": Auch Störung der Totenruhe ist eine Straftat(§168 StGB). Somit ist die Behauptung "Sie[die Sektion] wird also nur als Ordnungswidrigkeit geahndet" falsch. Ich habe das entsprechend geändert. Erledigt
Obduktion und Leichenschau
Die Begriffe Obduktion, sowie die dort aufgeführten Synonyme und Leichenschau sind im Wesentlichen das Gleiche. Ich schlage daher vor, die beiden Artikel zusammenzuführen. Entgegen dem Einleitungssatz beim Artikel Obduktion, umfaßt diese nicht nur die innere, sondern auch die äußere Besichtigung eines Leichnams. Gruß, --StMH 22:23, 6. Mai 2006 (CEST)
- is nich das gleich !
- obduktion is mit aufmachen
- leichenschau git es auch ne äußere
- drum jibt es im deutschen sprachgebrauch die Begrifflichkeit der Leichschau und Leichenöffnung--89.53.91.185 17:25, 14. Jun. 2007 (CEST)<
Da kann ich nur beipflichten Obduktion und Leichenschau ist nicht das gleiche. Eine Leichenschau wird von einem praktizierendem Arzt durchgeführt, zur Bestätigung des Todes, oder möglichen fremdeinwirkens (in solch ein Fall wird der Staatsanwalt benachrichtigt). Bei einer Obdukion wird der Verstorbene geöffnet und die genaue Todesursache vom Pathologen bestimmt.
- Es heißt jetzt genauer: innere Leichenschau; vgl. auch Artikel Leichenschau. Die Unterscheidung ist somit vorhanden. Lektor w (Diskussion) 07:05, 4. Dez. 2014 (CET) Erledigt
Video-Link zu einer Obduktion
Bei den Weblinks habe ich den Eintrag „Wissenschaftliches Anschauungsvideo einer Obduktion“ entfernt. Ich habe den eingefügten Link vorerst entfernt und möchte darum bitten, vorher hier abzuklären, ob ein solcher Link hier erwünscht ist. Kritisch dürfte es auf jeden Fall sein. Ich persönlich störe mich nicht daran, ich kenne das Video sogar. Außerdem geht bei einem Medizinstudenten das fachliche Interesse sowieso vor. Aber die breite Masse sieht das vielleicht anders.
Meine Pros:
- Das Video ist wissenschaftlich.
- Das Video ist aufschlussreich(bezüglich Techniken und Ablauf).
- Das Video ist interessant.
Meine Contras:
- Das Video ist für den Laien vielleicht etwas heftig. Es wird sehr schnell und rabiat vorgegangen. Nicht falsch verstehen: natürlich ist es gerade durch die Professionalität authentisch. Viele Betrachter hätten vielleicht ein Problem mit ihrem Verständis von Pietät. Ich weiß also nicht, ob ein solches Video hier von der breiten Usermasse erwünscht ist.
- Und letztlich ist denke ich das Urheberrecht nicht geklärt.
Gammaflyer 22:40, 6. Jun. 2007 (CEST)
- Das Video wurde entfernt. Der damalige Link wird inzwischen auch von einem Spamfilter geblockt. Lektor w (Diskussion) 07:05, 4. Dez. 2014 (CET) Erledigt
Begrifflichkeit
Die wissenschaftlich diagnostische Leichenöffnung hat drei Namen, welche den gleichen Vorgang bezeichnen, aber in ihrer ursprünglichen Bedeutung völlig unterschiedlich sind.
- obduktion = lateinisch "obducere" , bedeutet "öffnen" oder "vorführen",
- Sektion, eigentlich "sectio" (lateinisch) bedeutet "zerschneiden",
- Autopsie ist aus griechischen Wortteilen zusammengefasst, und heisst soviel wie "Selber nachschauen" 'auto'(selbst) und 'opsis'(Nachschau), was für einen Arzt bedeutet 'selber nachzuschauen'.
Aus diesen drei Begriffen findet die heutige Leichenschau statt, zum einen einen Täter auszuforschen - bei Fremdeinwirkung zum Tod, oder aber eine Krankheit genauer zu diagnostizieren, oder um einen noch nicht genau definierten Todeshergang auf die Sprünge zu kommen. --Eleazar 20:41, 6. Jul. 2008 (CEST)
- Kurzhinweise zur Etymologie sind vorhanden und per Referenz (Duden online mit Link) genauer einsehbar. Aus den Bedeutungen in den Ursprungssprachen (Latein, Griechisch) kann man allerdings nicht auf die heutige Bedeutung der Wörter im Deutschen schließen. Lektor w (Diskussion) 07:05, 4. Dez. 2014 (CET) Erledigt
Todesart ungeklärt
Todesart ungeklärt löst in der Regel nicht eine Obduktion, sondern immer ein Todesursachenfeststellungsverfahren aus. Wird Fremdverschulden festgestellt, so erfolgt eine strafprozessuale bzs. gerichtliche Sektion nach §§ 87 ff. StPO in Verbindung mit § 152 Abs. 2 StPO.
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Lektor w (Diskussion) 07:30, 4. Dez. 2014 (CET)
Obduktionen in Österreich
Ich bin Pathologe im Krankenhaus Mistelbach in Niederösterreich. Im Artikel wird der Eindruck erweckt, dass in O. alle Verstorbenen obduziert werden. Das ist nicht der Fall. Ich habe unsere Obduktionsfrequenz schon länger nicht untersucht, sie lag aber vor wenigen Jahren bei ca. 45%. Eine 100%-ige Obduktionsfrequenz mag es in einigen Klinken mit ausreichenden personellen Ressourcen geben, ist aber keineswegs die Regel.
- Dieser Artikel benötigt dringend eine Überarbeitung bzw. Verbesserung durch eine Person vom Fach. Vielleicht könnten Sie sich dem annehmen. Gruß, --StMH 09:56, 23. Jul 2006 (CEST)
Ich kann das sehr gern übernehmen. Brauche ich da eine Einwilligung? Es erscheint mir unhöflich, eigenmächtig den Text zu verändern. Brauche ich auch ein Login?
- Nein, sie brauchen keinen Login. Sie brauchen auch keine Einwilligung. Die Wikipedia lebt davon, dass jeder das Wissen, das er zu einem Thema besitzt, beiträgt, um die Einträge zu erweitern zu zu verbessern. Da die Einträge meist Gemeinschaftsprodukte sind, gäbe es auch niemanden, den man konkret fragen könnte. Das hat mit Unhöflichkeit nichts zutun. Nur los...!
- Mein Vorredner hat vollkommen Recht. Es ist jeder willkommen, sein Wissen hier einzubringen. Eine Anmeldung ist nicht notwendig; ebensowenig eine Genehmigung. Man darf auch nicht erschrecken, wenn Dritte die Einträge mit der Zeit erweitern oder abändern. Zumeist sind dies nur Kleinigkeiten, wie Rechtschreibung etc. Daher benötigt dieses Lexikon vor allem Leute vom Fach, die das Fachwissen in größerem Umfang einbringen. Layout, Rechtschreibung, Verlinkungen etc. werden mit der Zeit von der Gemeinschaft korrigiert und hinzugefügt. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich einfach (allgemein) an andere hier. Gruß, --StMH 00:00, 27. Jul 2006 (CEST)
Naja, man sollte es eigentlich ganz genau beschreiben, es ist so das in Österreich der Arzt die Obduktion anordnet, egal welcher Staatsbürger, religion, oder familiäre Gründe dagegen sprechen. Der Arzt entscheidet. In Deuschland muss die Familie einwilligen, sonst gibts keine Obduktion. Man kann sich an drei Fingern abzählen, wieviele Angehörige einer Obduktion zustimmen.
- Die oben kritisierte Aussage über die Obduktionsfrequenz in Österreich steht nicht mehr im Artikel. Nur ein einziges Wort (Untersuchungsrichter) wird im Zusammenhang mit Österreich genannt. Insofern ist diese Diskussion nicht mehr aktuell; ich schlage Archivierung vor. Lektor w (Diskussion) 07:22, 4. Dez. 2014 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Lektor w (Diskussion) 07:30, 4. Dez. 2014 (CET)
Obduktionstechnik
Ich könnte noch genauer auf die Obduktionstechniken eingehen, bin mir aber nicht sicher, ob ich das tun soll. Erstens ist es nicht ganz so einfach, den vielen Fachausdrücken aus dem Weg zu gehen und dann bin ich mir im Unklaren darüber, ob es sinnvoll ist, in einer Onlineenzyklopädie zu beschreiben, wie man eine Leiche kunstgerecht zerlegt. Was sagt ihr dazu? (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 80.123.24.58 (Diskussion • Beiträge) --NB > ?! > +/- 13:03, 29. Jul 2006 (CEST))
- Ich teile deine Bedenken (die Erweiterung ist IMHO schon sehr aussagekräftig), es müsste vielleicht in eigene Lemmata ausgelagert werden?... --NB > ?! > +/- 13:03, 29. Jul 2006 (CEST)
- Ich empfehle erst einmal mit den entsprechenden Einträgen im Artikel zu beginnen. Auch die Techniken sind relevant. Sollte dieser Abschnitt zu lang werden, kann dieser später bzw. jederzeit ausgelagert werden. Auch bezüglich der Fachbegriffe sollten keine Bedenken bestehen. Zum einen können diese entsprechend verlinkt werden, zum anderen werden diese mit der Zeit gegen Umschreibungen ausgewechselt, sofern diese tatsächlich zu kompliziert sein sollten. Gruß, --StMH 19:36, 30. Jul 2006 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Lektor w (Diskussion) 07:30, 4. Dez. 2014 (CET)
Unterschied klinische und gerichtsmedizinische Sektion
Leider fehlt hier soweit ich es überblicke der Unterschied zwischen klinischer und gerichtsmedizinischer Obduktion; falls der Unterschied aufgeführt ist, so ist er unverständlich. Ich werde daher noch eine Erklärung der klinischen Obduktion einfügen. Klinische Obduktionen werden quasi immer durch einen Pathologen durchgeführt (ein Rechtsmediziner hat dafür nicht die richtige Ausbildung, ebensowenig, wie ein Pathologe die Kenntnisse eines Rechtsmediziners hat). Bei Versicherungsfragen wird die Sektion fast immer durch einen Rechtsmediziner vorgenommen (insbesondere Unfall), Ausnahme sind Fragen zu Berufserkrankungen mit möglicher Todesfolge (z.B. Asbest) -- Pavelc 20:45, 20. Dez. 2010 (CET)
- Du hast Recht, sehe ich ebenso. --Marcela 20:47, 20. Dez. 2010 (CET)
- Inzwischen sind die Unterschiede dargestellt. Lektor w (Diskussion) 07:05, 4. Dez. 2014 (CET) Erledigt
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Lektor w (Diskussion) 07:30, 4. Dez. 2014 (CET)
Erste Sektion
Ich habe folgenden Satz vorerst entfernt: "Die erste Sektion einer Leiche wurde am 1. Juni 1535 durch Prof. med. Johann Dryander in Marburg durchgeführt."
Grund: Ich gehe wohl zu Recht davon aus, dass schon lange davor Leichenöffnungen stattgefunden haben. Die Frage ist also, wie diese Angabe geschichtlich einzuordnen ist. "Erste genau dokumentierte Sektion", "Erste Dokumentation im geordneten Rechtswesen" o.ä. -- Gammaflyer 19:06, 11. Nov. 2006 (CET)
- Das was ich dazu vorerst nur weiß, ist, dass Johann Dryander am 18.11. 1536 wohl eine berühnmte Rede über den Wert der Anatomie gehalten hat. Bin aber kein Mediziner. Was ich noch auf die Schnelle gefunden habe ist: http://www.uni-marburg.de/fb03/ivk/institut/marburgervk. Gruß, -- Thomas 20:01, 11. Nov. 2006 (CET)
Es wurden sogar in alten Rom schon Sektionen durchgeführt, nicht zur Bestimmung der Todesursache, sondern zum atomischen Studium des Körpers. Auch in Mittelalter wurde von vielen Ärzten in geheimen Sektionen zur Forschung durchgeführt, da es durch die Kirche verboten war.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 193.186.50.33 (Diskussion • Beiträge) Regiomontanus (Diskussion) 14:38, 16. Jan. 2008 (CET))
- so viel ich weiss gibt es genaue Aufzeichnungen, wann erste Leichenöffnungen durchgeführt wurden. In Österreich wurde hier sogar ein Beamtenposten eröffnet (das heisst schon was ;-))- Teilweise wurden die auch gegen Entrittsgeld öffnetlich dargeboten. Wäre interressant für den Artikel. --Eleazar 21:23, 6. Jul. 2008 (CEST)
Hinweis: Von der Geschichte (z. B. erste Sektionen) steht derzeit nichts mehr im Artikel. Lektor w (Diskussion) 07:05, 4. Dez. 2014 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Lektor w (Diskussion) 06:44, 12. Dez. 2014 (CET)
Mammutsatz bitte umformulieren
Könnte mal jemand diesen Mammutsatz aus dem Artikel umformulieren: "Rechtlich gesehen ist eine Sektion in Deutschland weder Körperverletzung (eine Körperverletzung kann nur an lebenden Menschen begangen werden) noch Sachbeschädigung (Tote sind juristisch keine „Sachen“), sondern wird als Störung der Totenruhe geahndet, wenn sie – unautorisiert von Staatsanwaltschaft, Gericht, Polizei oder Gesundheitsamt; in Österreich (derzeit noch) vom Untersuchungsrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft – zum Beispiel gegen den Willen der Angehörigen durchgeführt wird." --77.9.1.30 23:40, 24. Dez. 2008 (CET)
- Habe es versucht. Lektor w (Diskussion) 08:22, 4. Dez. 2014 (CET) Erledigt
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Lektor w (Diskussion) 06:45, 12. Dez. 2014 (CET)