Diskussion:Oberappellationsgericht
Umwandlung in OLG ?
[Quelltext bearbeiten]Die Formulierung, dass die Oberappellationsgerichte in Oberlandesgerichte "umgewandelt" wurden, dürfte leicht misszuverstehen sein: Revisionsinstanz war ab 1879 eben das Reichsgericht in Leipzig, nicht mehr die Oberappellationsgerichte oder Obertribunale der Bundesmitglieder. Die Oberlandesgerichte waren ja im wesentlichen Appellations- bzw. Berufungsgerichte und zur Kassation bzw. Revision nur hinsichtlich Berufungsverfahren der Landgerichte bei erstinstanzlichen Entscheidungen der Amtsgerichte zuständig. Deshalb ist keines der 13 preußischen Oberlandesgerichte aus einem Oberappellationsgericht hervorgegangen - auch und gerade nicht Celle, denn dessen Oberappellationsgericht gab es schon seit 1867 nicht mehr. --Hvs50 (Diskussion) 01:23, 12. Aug. 2018 (CEST)