Diskussion:Oberleitungsrosette
Hauseigentümer
[Quelltext bearbeiten]Erhalten diese eine Entschädigung oder Miete, wenn an ihrem Gebäude Rosetten (oder Wandanker, beispielsweise in Halle) befestigt werden, müssen sie zustimmen oder die Nutzung dulden? Was passiert, wenn die Wand die Zugkraft nicht aufnehmen kann, wer kommt für Gebäudeschäden auf? --Falk2 15:24, 6. Jan. 2012 (CET)
- Irgendwo hab ich mal gelesen, dass die Verkehrsgesellschaften früher von Haus zu Haus tingelten und um Zustimmung baten. Meist reicht es auch aus, nur an jedem zweiten Haus so eine Rosette anzubringen. Wenn jemand sich verweigert stellt man ihm halt einen hässlichen schattenspendenden Masten auf den öffentlichen Bürgersteig vornedran, dann geben die meisten Querulanten wahrscheinlich recht bald nach ;-) Das Problem betrifft übrigens in gleicher Weise auch die Straßenbeleuchtung, die ja auch mit solchen Wandankern arbeitet, wenngleich diese nicht ganz so massiv ausfallen. Ich gehe mal fest davon aus, dass für Gebäudeschäden das Verkehrsunternehmen haftet, die Frage ob die Eigner für die Duldung einer Rosette eine Entschädigung erhielten oder sogar dauerhaft erhalten würde mich aber auch brennend interessieren... Firobuz 16:06, 6. Jan. 2012 (CET)--
- Rechtlich wird es besonders interessant, wenn die die Schrauben nicht nur von aussen in Dübel eingesetzt werden sollen, sondern - bei schwächerem Mauerwerk - vielleicht als Gewindestangen durchgesteckt und im Haus, also Rauminneren gegen eine Beilage verschraubt werden sollen, wobei natürlich danach getrachtet werden kann, diese Innenschraubmutter unter Putz unterzubringen. Oder werden eher die Stellen genutzt, in denen Querwände die Hausaussenwand versteifen? Ich schätze die Schrauben auf typisch 10-14 mm Durchmesser und die erforderliche Läge auf 10 cm in Holz und 15-20 cm in Mauerwerk (samt Aussenputz). --Helium4 (Diskussion) 13:27, 17. Jan. 2014 (CET)
- 10mm ist zu dünn. Von unten täuscht man sich sehr, aber ich würde mal sagen, dass die Gewinde M12 bis M16 oder bei richtig alten Anlagen Halbzoll bis 5/8 Zoll sind. Stehbolzen reichen übrigens nicht, gerade bei schwachem Mauerwerk. Ziegelmauerwerk verkraftet die einzuleitenden Querkräfte nur schlecht. Ich gehe mal davon aus, dass es für die Rosettenmontage Regelzeichnungen gibt. --Falk2 (Diskussion) 16:47, 17. Jan. 2014 (CET)
- Rechtlich wird es besonders interessant, wenn die die Schrauben nicht nur von aussen in Dübel eingesetzt werden sollen, sondern - bei schwächerem Mauerwerk - vielleicht als Gewindestangen durchgesteckt und im Haus, also Rauminneren gegen eine Beilage verschraubt werden sollen, wobei natürlich danach getrachtet werden kann, diese Innenschraubmutter unter Putz unterzubringen. Oder werden eher die Stellen genutzt, in denen Querwände die Hausaussenwand versteifen? Ich schätze die Schrauben auf typisch 10-14 mm Durchmesser und die erforderliche Läge auf 10 cm in Holz und 15-20 cm in Mauerwerk (samt Aussenputz). --Helium4 (Diskussion) 13:27, 17. Jan. 2014 (CET)
Antwort auf diese Fragen gibt zum großen Teil die Webseite der ATRAS und dort der Artikel von Ingo Mecker in den Hamburger Nahverkehrsnachrichten (auf der ATRAS-Webseite zu finden). --Horstbu (Diskussion) 00:54, 15. Jan. 2015 (CET)
- Ob die Hauseigentümer Geld bekamen und bekommen und ob die Verkehrsbetriebe für Schäden haften müssen, wird nicht erwähnt. Nochwas fällt im Artikel auf: Bis auf wenige Ausnahmen wie der Umbau der Linie 15 in Stuttgart ist fast nur von ehemaligen Betrieben und »es war einmal« die Rede. In Leipzig sind dagegen Rosetten noch immer üblich und das auch in mehreren Höhen bei Querfeldaufhängungen von Hochkettenfahrleitungen, während es sie in Halle trotz der Nähe auch in der Vergangenheit praktisch nicht gab und gibt. Dort verwendete man immer Wandhaken. –Falk2 (Diskussion) 01:21, 15. Jan. 2015 (CET)
- "Wandhaken" sind eine Abart der Rosetten - eben weniger hübsch. Ist ja auch eine Frage des Aufwandes, den eine Verkehrsunternehmen treibt und so auch eine Imagefrage. Wenn Du rumqueest, was im Artikel fehlt, hindert dich natürlich nichts und niemand, ihn fachgerecht zu ergänzen.
- Deswegen schrieb ich über den Artikel von Ingo Mecker ja auch "zum größten Teil ..." - nämlich eher in technischer Hinsicht. Wenn die Mauer beschädigt wurde, dann galt ja wohl eine Schadensersatzpflicht des Verkehrsbetriebes. Was würdest Du denn als Hausbesitzer machen? Ich hätte eine Art Miete gefordert für die Benutzung meiner Hauswand. Auch in den 1890-er Jahren konnte die Obrigkeit nicht einfach machen, was sie wollte. Allerdings gibt es über diese Frage meines Wissens keine Literatur. Jedenfalls bin ich darüber bei der Recherche zu meinem Hamburger Straßenbahnbuch nicht gestolpert. Hier wäre vermutlich Forschung in Primärquellen nötig.
- Klar - wo Straßenbahnbetriebe immer noch bestehen, wie z.B. in Leupzig, halten immer noch die ursprünglichen Rosetten den Fahrdraht. Also kann man doch bei den Leipziger Verkehrsbetrieben mal anfragen, ob und was den Hausbesitzern gezahlt wird oder gezahlt wurde (vielleicht abgesehen von der DDR-Zeit. Könnte ich mir vorstellen, dass es da nichts für den Hausbesitzer gab, ist aber nur Vermutung). Viel Glück bei deiner Recherche. --Horstbu (Diskussion) 02:10, 15. Jan. 2015 (CET)
- Einen Versuch ist es wert. Unabhängig davon werde ich mal versuchen, ein paar Bilder von benutzten und auch neueren Rosetten aufzunehmen und einzustellen. Bei Commons gibt es auffälligerweise nur unbenutzte. –Falk2 (Diskussion) 04:17, 15. Jan. 2015 (CET)
- Klar - wo Straßenbahnbetriebe immer noch bestehen, wie z.B. in Leupzig, halten immer noch die ursprünglichen Rosetten den Fahrdraht. Also kann man doch bei den Leipziger Verkehrsbetrieben mal anfragen, ob und was den Hausbesitzern gezahlt wird oder gezahlt wurde (vielleicht abgesehen von der DDR-Zeit. Könnte ich mir vorstellen, dass es da nichts für den Hausbesitzer gab, ist aber nur Vermutung). Viel Glück bei deiner Recherche. --Horstbu (Diskussion) 02:10, 15. Jan. 2015 (CET)
- Beides gute Ideen. Die paar Freunde des Erhaltes und der Dokumentation von Rosetten sollten lieber zusammen arbeiten. Ich muss auch mal meine Photos durchackern (Lissabon, Zagreb, Wien als lebendige und Hamburg, Sevilla als eingestellte Betriebe sollten durchaus ein Gegengewicht zu Ravensburg bilden). War selbst erstaunt, dass dieser Artikel noch so rudimentär war. --Horstbu (Diskussion) 10:34, 15. Jan. 2015 (CET)
- Ein paar Bilder von Erfurt und Leipzig habe ich mal dazugesetzt, auch in aktueller Bauart. –Falk2 (Diskussion) 15:04, 22. Nov. 2016 (CET)
Klagenfurt
[Quelltext bearbeiten]Am Stauderhaus (des Architekten Franz Baumgartner), Nordwest-/Nordfassade hin zum Heiligengeistplatz (Knotenpunkt der Stadtbusse) befinden sich zumindest 2 Oberleitungsrosetten einer ehemaligen Strassenbahn, die an der Südseite des Lendkanals entlang hinaus zum See führte. --Helium4 (Diskussion) 12:11, 17. Jan. 2014 (CET)
ATRAS
[Quelltext bearbeiten]Wie schon in der dänischen Version dieses Artikels habe ich auch in der deutschen Wikipedia einen Hinweis und einen Weblink auf ATRAS eingefügt. Dieser Verein erforscht seit 25 Jahren Rosettenformen in Europa und ist in Hamburg lose verbunden mit dem VVM (Verein Verkehrsamateure und Museumsbahnen - Personengleichheit). Weitere Publikationen über Fahrleitungs-Rosetten sind in Arbeit. --Horstbu (Diskussion) 00:51, 15. Jan. 2015 (CET)
drei Schrauben?
[Quelltext bearbeiten]Vier Schrauben bieten – gegenüber mindestens drei geometrisch erforderlichen – eine gewisse Redundanz gegen Bruch von Schrauben oder Platte und einen größeren Mindesthebel der Anpressfläche. Könnte es sein, dass das den Fahrleitungsbauern noch niemand gesagt hat? Bei neuen Rosetten sind zwei Schrauben die Regel und auch wiederverwendete historische werden, wenn es die Wandkonstruktion hergibt, in der Regel nur noch mit zwei Schrauben befestigt. Viele Betriebe, beispielsweise in Halle, bauten in der Regel nur einfache Wandhaken ein, die auch jahrzehntelang hielten und weder die Häuser schief noch Löcher in die Wände zogen. –Falk2 (Diskussion) 21:54, 11. Feb. 2022 (CET)