Diskussion:Ognjen Drakulić
Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Pyaet in Abschnitt Staatsbürgerschaft
Staatsbürgerschaft
[Quelltext bearbeiten]„ist ein serbischer Fußballspieler“, Damit ist wohl die Nationalität gemeint. Da er 2006 in Bosnien-Herzegowina geboren wurde und auch dort gelebt hat, ist er erstmal bosnischer Staatsbürger. Ob er andere Staatsbürgerschaften angenommen hat, ist nicht bekannt. Bis dahin würde ich mal sagen: „ist ein Fußballspieler aus Bosnien-Herzegowina. --Kozarac (Diskussion) 17:30, 30. Sep. 2024 (CEST)
- Das sehe ich erst jetzt nach der Rücksetzung. Deutsche Datenbanken führen ihn als serbischen Staatsbürger, darunter der Kicker. Der FC Ingolstadt macht hierzu keine Angaben, der DFB nennt Serbien; andere Datenbanken nennen auch beide Staatsbürgerschaften. Ich halte es nicht für ungewöhnlich, wenn ein Mensch in dem einen Land geboren und eine Staatsangehörigkeit eines anderen Staates hält. Da Bosnien-Herzegowina keinen Ius soli anwendet, sind dort Geborene nicht de jure Staatsbürger des Landes, so kann er ohne weitere Hinweise nicht (nur) als Staatsangehöriger Bosnien-Herzegowinas angesehen werden.--Pyaet (Diskussion) 19:58, 30. Sep. 2024 (CEST)
- Du kennst die Verfassung von BiH, Artikel 1 Absatz 7 - Staatsbürgerschaft? Falsch ist deine Auslegung: „Da Bosnien-Herzegowina keinen Ius soli anwendet, sind dort Geborene nicht de jure Staatsbürger des Landes,. Ich kann es gerne auch genauer erklären.--Kozarac (Diskussion) 22:30, 30. Sep. 2024 (CEST)
- Du beziehst dich wohl auf Kapitel I, Artikel 7
der Verfassungdes Staatsbürgerschaftsgesetzes? Den habe ich in meiner Recherche gefunden. Nach dem, was ich gelesen habe, gilt der Erwerb der Staatsangehörigkeit in solch einem Fall nur, wenn das Kind ohne Eltern aufgefunden wird und eine Staatsangehörigkeit nicht festgestellt werden kann (oder die Eltern beide staatenlos sind und sich in Bosnien-Herzegowina aufhalten). Das ist also ein Ausnahmefall, damit das Kind nicht staatenlos ist; dieses Prinzip wenden auch andere Staaten an. Artikel 6 zuvor regelt das Staatsangehörigkeitsprinzip detallierter und dieser verlangt immer, dass mindestens ein Elternteil bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger ist. Übersehe ich hier etwas?--Pyaet (Diskussion) 23:23, 30. Sep. 2024 (CEST)- allerdings--Kozarac (Diskussion) 21:58, 1. Okt. 2024 (CEST)
- Und zwar? Du darfst hier gern ausführlicher werden, angekündigt hattest du es gestern schließlich. Auch darauf bezog sich meine Frage.--Pyaet (Diskussion) 22:14, 1. Okt. 2024 (CEST)
- allerdings--Kozarac (Diskussion) 21:58, 1. Okt. 2024 (CEST)
- Du beziehst dich wohl auf Kapitel I, Artikel 7
- Du kennst die Verfassung von BiH, Artikel 1 Absatz 7 - Staatsbürgerschaft? Falsch ist deine Auslegung: „Da Bosnien-Herzegowina keinen Ius soli anwendet, sind dort Geborene nicht de jure Staatsbürger des Landes,. Ich kann es gerne auch genauer erklären.--Kozarac (Diskussion) 22:30, 30. Sep. 2024 (CEST)