Diskussion:Ohrmarke
Rechtliche Gesichtspunkte
[Quelltext bearbeiten]Rechtliche Gesichtspunkte sollten ebenfalls angeführt werden. Tier und Ohrmarke bilden offenbar eine sogenannte "verbundene Urkunde". Macht der Halter zu einer Ohrmarke und somit zur Identität eines damit markierten Tieres in der HI-Tier Datenbank falsche Angaben (z.B. über die Abstammung), dann stellt das eine "mittelbare Falschbeurkundung" nach § 271 Strafgesetzbuch dar, d.h. eine Straftat. -- Ostinato 22:07, 1. Mär. 2012 (CET)
Ohrmarken bei Gatterwild?
[Quelltext bearbeiten]Die Aussage "In Deutschland sind alle ..., sowie in Gehege gehaltenes Wild der Ordnung Paarhufer mit Ohrmarken zu kennzeichnen" trifft nicht zu. Zu Gatterwild sagt nur § 45 der Viehverkehrsverordnung etwas, nämlich das der Bestand angezeigt werden muss und dass ein Register geführt werden muss. Von Ohrmarken steht nichts da. -- Ostinato 18:05, 6. Mär. 2012 (CET)
Ohrmarkenbefreiung
[Quelltext bearbeiten]Wer kann diese bekommen? afaik u.a. Zirkustier, Bullen im Stierkampf, ... (nicht signierter Beitrag von 93.201.194.136 (Diskussion) 00:09, 26. Apr. 2012 (CEST))
Defekter Weblink
[Quelltext bearbeiten]Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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