Diskussion:Open Offer
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
Faktischer Bezugsrechtsausschluss
[Quelltext bearbeiten]Aktionäre die nicht gewillt oder in der finanziellen Lage sind die Bezugsrechte in Anspruch zu nehmen haben beim Open Offer keinerlei Möglichkeit ihr eigentliches Recht zu verkaufen. Daher ist der Aktionärsschutz hier wesentlich geringer. Gibt es Urteile darüber ob ein Open Offer doch ausreichend ist das gesetzliche Bezugsrecht zu erfüllen? (Bei der Nichteinrichtung eines Bezugsrechthandels ist der Verkauf zwar nicht unmöglich aber doch meist eher schwer?!) Grüße Bahnemann 10:52, 12. Aug. 2008 (CEST)
- In diesem Artikel fehlt Erläuterung, ob und wie dies in Deutschland umgesetzt wird/werden kann - so wie beschrieben, scheint dies ein auschliesslich angelsächsiches Phänomen zu sein--Stauffen 15:38, 17. Okt. 2010 (CEST)
Defekter Weblink
[Quelltext bearbeiten]Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
---|
|
- http://www.wengerlaw.ch/downloads/publications/pdf/de/wvb-die_zentrale_gegenpartei_im_effektenhandel.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Netzwerk-Fehler (6) andere Artikel, gleiche Domain
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.