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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Label5 in Abschnitt Rechtsgrundsatz "Gefahr im Verzug"?
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Rechtsextreme Literatur

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Ich bitte darum, darzulegen, welche Informationen im Artikel aus folgender Literaturangabe entnommen wurden, die schon in der Erstversion des Artikels genannt wurde:

--Widerborst 11:51, 7. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Wo findet sich denn das Buch in der Erstvision, hier ist es nicht aufgeführt. --Label5 (L5) 22:27, 31. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Rechtsgrundsatz "Gefahr im Verzug"?

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"Gefahr im Verzug" ist kein Rechtsgrundsatz. Ein solcher wäre z.B. "Recht auf ein faires Verfahren.", "Recht auf einen Verteidiger" etc. Alternativformulierung wäre: In 17 Fällen erfolgten sofortige Festnahmen aufgrund von Gefahr im Verzug oder In 17 Fällen erfolgten wegen Gefahr im Verzuge sofortige Festnahmen. -93.130.125.80 18:24, 21. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Das ist nicht richtig. Die Staatsanwaltschaft bzw. deren ausführendes Organ Polizei hat das Recht einer vorläufigen Festnahme oder Hausdurchsuchung ohne richterlichen Beschluss bei "Gefahr in Verzug". Daher ist das durchaus ein Rechtsgrundsatz der Exekutivorgane. --Label5 (L5) 22:30, 31. Aug. 2016 (CEST)Beantworten