Diskussion:Ortsbeauftragter (THW)

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Vikking2 in Abschnitt Belege
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Lemma

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Hier wird nur der THW-Ortsbeauftragte behandelt, es gibt aber in Deutschland noch andere Ortsbeauftragte, z.B. im MHD. Und wie sieht es in Österreich und Schweiz aus? --Gödeke 22:36, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Das wäre ein punkt für eine Begriffserklärungsseite. Der Artikel so wie er ist, beschreibt lediglich den Ortsbeauftragten des THW. HBR 23:59, 4. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Stimmt, daher sollte dieser Artikel nach Ortsbeauftragter (THW) oder Ortsbeauftragter des Technischen Hilfswerks oder ähnlich verschoben werden. -- Visitator Φ 20:40, 28. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Belege

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Hab mir die Bedingungen für Belege durchgelesen und komme zu dem Schluß, daß das in Sachen THW recht schwierig ist. Dieser Artikel beschreibt die Tätigkeit des Ortsbeauftragten und seines Stellvertreters. Die allererste und im Grunde einzige Quelle dafür ist die STAN, der "Stärke- und Ausstattungsnachweis". ICH kann im THW internen Extranet nachschauen, im allgemein zugänglichen Teil fand ich aber keine ausformulierte STAN. Insofern bleibt wohl nur festzustellen, daß es keine den Bedingungen nach gültigen Belege gibt. (nicht signierter Beitrag von 91.61.6.242 (Diskussion) 00:54, 25. Jul 2010 (CEST))

Was soll sonst Quelle sein, erledigt - vikking2 23:02, 13. Okt. 2010 (CEST)Beantworten