Diskussion:Ostpreußische Kulturstiftung
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Barbara Fürchtegott in Abschnitt § 96 BVFG
Verein?
[Quelltext bearbeiten]Ist das nicht eher ein Verein mit Sitz in Ansbach? +Kategorie:Ansbach; ±Kategorie:Stiftung in Deutschland→Kategorie:Verein (Bayern) --Matt1971 (Diskussion) 08:03, 6. Apr. 2014 (CEST)
- Kein Verein, eine Stiftung (Im Unterschied zu einem Verein hat eine rechtsfähige Stiftung – in Deutschland die häufigste Rechtsform – keine Mitglieder und unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht. - siehe Stiftung). Aber Ansbach ist korrekt, dort ist das Registergericht: Diese ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Ansbach und trägt neben dem Museum noch das Kulturzentrum in Ostpreußen in Ellingen. Quelle: http://www.ostpreussisches-landesmuseum.de/ueberuns/traegerschaft.html Grüße --Mef.ellingen (Diskussion) 10:51, 6. Apr. 2014 (CEST)
§ 96 BVFG
[Quelltext bearbeiten]Wegen [1] in der Suche [2] nach § 96 BVFG abgehängt. --Barbara Fürchtegott (Diskussion) 04:19, 16. Sep. 2023 (CEST)