Diskussion:Otto Barwinski

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Letzter Kommentar: vor 20 Tagen von 2001:A61:43B:F501:34D7:4B5F:3A31:D65C in Abschnitt Dienststrafsenat ?
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Dienststrafsenat ?

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Was hat denn das "Disziplinarrecht" (früher als "Dienststrafrecht" bezeichnet) mit dem Strafrecht zu thun ? Barwinski war wohl eine Zeitlang eher für dieses interne "Reinigungsinstrument" als für das "allgemeine" Strafrecht in dem Sinn zuständig. --2001:A61:43B:F501:34D7:4B5F:3A31:D65C 22:40, 5. Nov. 2024 (CET)Beantworten