Diskussion:Outright Monetary Transactions
Revert von 'Pajz'
[Quelltext bearbeiten]Diesen Revert finde ich nicht OK.
Pajz schreibt in der Begründungdzeile: das zitat ist nicht verständlich, weil der kontext fehlt (warum nur funktional äquivalent etc.)
Ob Kontext "fehlt" hängt v.a. vom Vorkenntnis-Stand des Lesers ab. Kontext wird auch durch Wikilinks hergestellt.
Den Begriff 'funktional äquivalent' hat das BVG "erfunden". Wenn wir nun hingehen würden und einen anderen (zB weiter gefassten Begriff verwenden würden, wäre das imo wp:TF.
Grundsätzliche Bitte: verbessern statt löschen (speziell bei aktuellen Themen von hohem öffentlichem Interesse). --Acht-x (Diskussion) 02:58, 8. Feb. 2014 (CET)
- hoi, da stand bereits „nicht mehr als währungspolitische, sondern als überwiegend wirtschaftspolitische Maßnahme dar[stellt]“. das ist bereits eine interpretation des bverfg, die nicht ausdrücklich in 123 aeuv steht. deshalb ist es irreführend, das, was das bverfg zu 123 aeuv sagt, nun direkt auf die unterscheidung währungspolitisch/wirtschaftspolitisch zu beziehen. „dieses Verbot“ hebt auf einen spezifischen verbotstatbestand ab. deshalb war die formulierung in dieser form nicht richtig verständlich. insofern konnte sich auch kein erkenntnisgewinn einstellen. grüße, — Pajz (Kontakt) 16:37, 8. Feb. 2014 (CET)
Ganz unbeschränkt ist es nicht,da nur Papiere mit eines Laufzeit von 1-3 Jahre gekauft werden.Es sei denn die betreffende Regierung gibt im Krisenfall nur noch solche Schuldtitel heraus.Das andere,also der Begriff Investoren wetten gegen die Eurozone und deshalb steigen die Zinsen ist unzutreffend.Denn entweder man beteiligt sich an den Anleiheauktionen eines Staates oder nicht.Der Kuponzins ergibt während der Auktion sich durch Angebot und Nachfrage, vereinfacht ausgedrückt,je mehr Investoren die mitbieten,desto geringer fällt am Ende der Auktion der Zins aus den ein Staat zahlen muss. (nicht signierter Beitrag von 84.185.36.26 (Diskussion) 12:31, 9. Feb. 2014 (CET))
- wenn man keine volumenmäßige schranke angeben kann, ist es volumenmäßig unbeschränkt :). in den technischen spezifikationen heißt es außerdem „Transactions will be focused on the shorter part of the yield curve, and in particular on sovereign bonds with a maturity of between one and three years“ – das legt nahe, dass man im zweifel auch auf andere laufzeiten ausweichen würde. dein zweiter punkt ist ja eine kritik an der kritik, insofern besteht wohl kein änderungsbedarf. grüße, — Pajz (Kontakt) 13:11, 9. Feb. 2014 (CET)
Verbesserungsfähige Begriffserklärung
[Quelltext bearbeiten]Ich zitiere aus dem Artikel:
Technisch handelt es sich bei Transaktionen im Rahmen des OMT-Programms um Outright-Offenmarktgeschäfte.
Aha, es handelt sich bei den Outright Monetary Transactions also um Outright-Offenmarktgeschäfte.
Solche Erklärungen (Drei mal Vier ist praktisch so wie wenn man Vier mit Drei malnimmt!) finde ich nicht weiterführend.
Im Kapitel 3 (OFFENMARKTGESCHÄFTE) der LEITLINIE DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 3. Februar 2005 wird der Unterschied zwischen Befristeten Transaktionen und Endgültigen Offenmarkttransaktionen gut erklärt, insbesondere weil man sich dort die Mühe gemacht hat, das englische Adjektiv 'outright', welches vielerlei Bedeutungen haben kann, eindeutig zu übersetzen: outright = endgültig.
- 3.1 Befristete Transaktionen
- 3.2 Endgültige Käufe bzw. Verkäufe (Endgültige Offenmarkttransaktionen)
Dort wird dann näher erklärt:
„3.2.
Endgültige Käufe bzw. Verkäufe
a) Art des Instruments
Als endgültige Offenmarkttransaktionen werden Geschäfte bezeichnet, bei denen das Eurosystem notenbankfähige Sicherheiten endgültig am Markt kauft oder verkauft. Endgültige Käufe bzw. Verkäufe am offenen Markt werden nur zur Beeinflussung der strukturellen Liquidität und zur Feinsteuerung genutzt.
b) Rechtscharakter
Bei einem endgültigen Kauf bzw. Verkauf geht das Eigentum an dem Vermögenswert vollständig vom Verkäufer auf den Käufer über, ohne dass gleichzeitig eine Rückübertragung des Eigentums vereinbart wird. Die Geschäfte werden nach den Marktgepflogenheiten abgewickelt, die für die bei der Transaktion verwendeten Schuldtitel üblich sind.“
Warum in der deutschen Wikipedia diese offiziellen EU-Begriffe nicht verwendet werden, verstehe ich offengestanden nicht. Stattdessen mit mit Jargon-Begriffen wie Outright-Offenmarktgeschäfte und gewöhnliche Offenmarktgeschäfte jongliert, wobei ich davon ausgehe, dass der durchschnittliche Leser kaum eine Vorstellung hat, worum es sich dabei handelt.
Das Wort endgültig erscheint nicht ein einziges Mal in dem Artikel.
Zwar ist es richtig, dass meistens wohl der Kürze wegen der Begriff Outright-Geschäfte verwendet wird wie in diesem Artikel der Bundesbank. Doch zumindest wird dort am Anfang darauf hingewiesen, dass es sich um endgültige Käufe und Verkäufe von Wertpapieren am Markt handelt.
Ich finde, dass auf eine ähnliche Art und Weise der Begriff auch in diesem WP-Artikel erklärt werden sollte. --93.193.10.179 14:50, 29. Aug. 2014 (CEST)
- Danke für die Kritik, die ich überwiegend nachvollziehen kann. „Outright Monetary Transactions also um Outright-Offenmarktgeschäfte“ ist allerdings keine Tautologie – „Monetary Transactions“ impliziert nicht per se, dass es sich um ein Offenmarktgeschäft handelt. Warum der von dir genannte deutsche Begriff nicht verwendet wird, erklärt sich daraus, dass ich im „normalen“ Leben mit dem deutschen Begriff nicht in Berührung komme. Ich spreche, wenn ich mit anderen darüber rede, von Outright-Geschäften, und sie tun das auch, was natürlich maßgeblich damit zu tun hat, dass die ganze Literatur englischsprachig ist und die meisten Gesprächspartner dies auch sind. Insofern kann ich aber auch nachvollziehen, dass das ein Defizit des Artikels ist, und werde mich bemühen, die deutschen Begriffe aus der offiziellen Übersetzung zu fischen. — Pajz (Kontakt) 08:53, 22. Jan. 2015 (CET)
- Jetzt besser? — Pajz (Kontakt) 20:40, 26. Jan. 2015 (CET)
Verständnisfrage
[Quelltext bearbeiten]fallen hierunter tatsächlich auch die von Draghi am 22.1. verkündeten Ankäufe von > 1 Bio. Euro? - Und warum sind sie dann (noch?) nicht hier aufgeführt?--Hungchaka (Diskussion) 19:44, 26. Jan. 2015 (CET)
- Hallo Hungchaka: Nein, die fallen nicht darunter. Das ist ein neues Programm, das parallel zum OMT-Programm bestehen soll. Es gibt deutliche Unterschiede in der Ausgestaltung. Zum Beispiel ist die Haftung im Rahmen des für „Extremfälle“ vorgesehenen OMT-Programms komplett vergemeinschaftet, im angesprochenen Asset-Purchase-Programm wird das hingegen nicht der Fall sein. grüße, — Pajz (Kontakt) 19:50, 26. Jan. 2015 (CET)
- Hungchaka, habe eine Klarstellung ergänzt. So besser? — Pajz (Kontakt) 21:00, 26. Jan. 2015 (CET)
- okidoki, DANKE! das ist eben auch der englische begriff, den ich wohl eher mit 1/2 ohr im DLF mal gehört habe, aber beim suchen im netz eben nicht: "APP", richtig?! Da wird es also zeit für ein neuen artikel: mal schaun'. jetzt kann ich auch die seiten "EZB" + 2weltwirschaftsforum" entsprechend bereinigen..., --Hungchaka (Diskussion) 10:24, 27. Jan. 2015 (CET)
- Hungchaka, ich weiß nicht, ob es dafür schon ein richtiges Kürzel gibt, aber tendenziell müsste auch dort wohl das „Expanded“ schon irgendwie Teil des Begriffs sein, denke ich, also „Expanded asset-purchase program“. So jedenfalls nennt es die EZB selbst, im Deutschen dann „erweitertes Programm zum Ankauf von Vermögenswerten“, so nennt es wiederum die Bundesbank. Weil: „Asset-purchase program“ ist ja eigentlich nur eine technische Beschreibung für etwas, das die EZB immer macht, speziell seit die EZB im vergangenen Herbst zwei spezifische Programme dafür eingerichtet hat. Tatsächlich soll das nun beschlossene Programm ja diese beiden – das CBPP3 (für covered bonds) und das ABSPP (für asset-backed securities) – „absorbieren“ und eben um Staatsanleihenkäufe und ein neues Risikoregime erweitern. Ich kann mir insofern nicht vorstellen, dass der Begriff „asset purchase program“ für sich genommen direkt darauf bezogen wird, wobei ich mich da in Anbetracht des Abkürzungswahnsinns in der EZB auch nicht festlegen will. For the time being scheint es mir aber angemessen, vorbehaltlich anderslautender Belege überall das „erweitert“ bzw. „expanded“ davorzupacken. grüße, — Pajz (Kontakt) 16:29, 28. Jan. 2015 (CET)
- ok, danke erneut, gruß, --Hungchaka (Diskussion) 07:44, 29. Jan. 2015 (CET)
- Hungchaka, ich weiß nicht, ob es dafür schon ein richtiges Kürzel gibt, aber tendenziell müsste auch dort wohl das „Expanded“ schon irgendwie Teil des Begriffs sein, denke ich, also „Expanded asset-purchase program“. So jedenfalls nennt es die EZB selbst, im Deutschen dann „erweitertes Programm zum Ankauf von Vermögenswerten“, so nennt es wiederum die Bundesbank. Weil: „Asset-purchase program“ ist ja eigentlich nur eine technische Beschreibung für etwas, das die EZB immer macht, speziell seit die EZB im vergangenen Herbst zwei spezifische Programme dafür eingerichtet hat. Tatsächlich soll das nun beschlossene Programm ja diese beiden – das CBPP3 (für covered bonds) und das ABSPP (für asset-backed securities) – „absorbieren“ und eben um Staatsanleihenkäufe und ein neues Risikoregime erweitern. Ich kann mir insofern nicht vorstellen, dass der Begriff „asset purchase program“ für sich genommen direkt darauf bezogen wird, wobei ich mich da in Anbetracht des Abkürzungswahnsinns in der EZB auch nicht festlegen will. For the time being scheint es mir aber angemessen, vorbehaltlich anderslautender Belege überall das „erweitert“ bzw. „expanded“ davorzupacken. grüße, — Pajz (Kontakt) 16:29, 28. Jan. 2015 (CET)
- okidoki, DANKE! das ist eben auch der englische begriff, den ich wohl eher mit 1/2 ohr im DLF mal gehört habe, aber beim suchen im netz eben nicht: "APP", richtig?! Da wird es also zeit für ein neuen artikel: mal schaun'. jetzt kann ich auch die seiten "EZB" + 2weltwirschaftsforum" entsprechend bereinigen..., --Hungchaka (Diskussion) 10:24, 27. Jan. 2015 (CET)
Hinweise zur Umgestaltung
[Quelltext bearbeiten]Ich erlaube mir ein paar Hinweise zu meiner Erweiterung des Artikels:
- Der Abschnitt „Diskussion des OMT-Beschlusses im Schrittum“ ist so gedacht wie er heißt, zielt mit anderen Worten also auf die juristische Diskussion des OMT-Beschlusses, nicht des BVerfG-Urteils. Der Literatur dient dieses zwar häufig als Anlass, allerdings halte ich eine Selbstbeschränkung in diesem Artikel auf die materiellrechtliche Frage des Programms für geboten. Daneben gibt es noch viele andere Fragen zur Entscheidung des Gerichts, die umfassend diskutiert werden. M.E. sollte das dann aber ggf. in einem Artikel zum Urteil (bzw. zur Ultra-Vires-Kontrolle o.Ä.) ausgeführt werden. Hier ginge das zu weit. Deshalb habe ich etwa auch Einschätzungen weggelassen, die sich selbst gar nicht zur Rechtmäßigkeit des Programms äußern, sondern nur die Argumente des BVerfG kritisieren.
- [Wird ggf. fortgesetzt.]
— Pajz (Kontakt) 21:12, 18. Apr. 2015 (CEST)
Review (21.–28. April 2015)
[Quelltext bearbeiten]Als Outright Monetary Transactions (OMTs) (im Deutschen auch: Geldpolitische Outright-Geschäfte) bezeichnet man ein von der Europäischen Zentralbank (EZB) angekündigtes Instrument, unter dem das Eurosystem am Sekundärmarkt in vorab unbeschränktem Ausmaß Ankäufe kurzfristiger Anleihen von Staaten im Euro-Währungsgebiet durchführen kann. Die Zielsetzung von OMTs besteht nach Aussage der EZB insbesondere darin, die ordnungsgemäße geldpolitische Transmission und die Einheitlichkeit der Geldpolitik sicherzustellen. Der im September 2012 getroffene OMT-Entscheid der EZB markierte zugleich das Ende des Securities Markets Programme (SMP).
Bislang (Stand: April 2015) wurde noch von keinem Staat ein OMT-Programm in Anspruch genommen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der OMT-Beschluss in der Vergangenheit eine beruhigende bzw. zinssenkende Wirkung auf die Finanzmärkte ausgeübt hat.