Diskussion:Palais des Nations

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Pompom in Abschnitt Testament Gustave Revillod
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Problematisches Lemma

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Wenn hier schon eine Übersetzung verwendet wird, dann wäre das eher "Palast der Nationen" als "Palast der Vereinten Nationen". Das Ding heißt schließlich "Palais des Nations" und nicht "Palais des Nations Unies".

Diese Bezeichnung bezieht sich auf das Gebäude, nicht auf die UNO.

Kein Wunder, denn als das Palais errichtet wurde gab es noch lange keine UNO.

Ähnlich wie im Berliner Reichstag (Gebäude) der Bundestag (Institution) seinen Sitz hat, so ist ein Unterschied zu machen zwischen dem Palais des Nations und dem UNOG (United Nations Office at Geneva, http://www.unog.ch ). Auch der Platz davor (eigentlich eher eine große Kreuzung als ein Platz) nennt sich "Place des Nations" und nicht etwa "Place des Nations Unies".

Aber eigentlich wäre ich dafür, hier die originale französische Bezeichnung zu verwenden, anstatt eine ungebräuchliche Übersetzung einzuführen.

  • "Palast der Vereinten Nationen" gibt bei Google 116 Hits, davon bestimmt die Hälfte Wikipedia-Mirrors[1]
  • "Palast der Nationen" ähnlich viele. Allerdings zählt das mehr, weil nicht tausenundein Wikipedia-Clone die Hitzahl künstlich erhöht.[2]
  • "Palais des Nations" gibt 127.000 Hits allein bei deutschsprachigen Seiten.[3]

Der Begriff wird übrigens auch im Englischen unübersetzt verwendet und nicht etwa als "Palace of Nations" übersetzt, siehe http://www.unog.ch --Johannes Rohr Diskussion 23:11, 25. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Ja, typische Begriffsbildung durch übereifrige Verdeutschungsarbeit. Gehört nach Palais des Nations verschoben. --84.137.14.63 01:14, 26. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Der korrekte deutsche Name für das Gebäude ist seit jeher unverändert Völkerbundpalast – das war in den ersten Versionen des Artikels noch halbwegs(!) korrekt drin und ist dann in eine gar seltsame Richtung abgeglitten. Unter dem Lemma Palais des Nations ist der Artikel jetzt allerdings genau richtig abgelegt ;-) --Sovereign 12:40, 26. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Gut, dann halten wir uns daran. Wörtliche, aber falsche Übersetzung "Palast der Nationen" habe ich dementsprechend rausgeworfen. Eine von der Wikipedia in die Welt gesetzte Begriffsbildung weniger... --Johannes Rohr Diskussion 15:13, 26. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Testament Gustave Revillod

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Sein Testament sagt nichts üner die Pfaue aus. Habe deshalb den Eintrag dementsprechend korrigiert. (nicht signierter Beitrag von Pompom (Diskussion | Beiträge) 14:20, 4. Jun. 2016 (CEST))Beantworten

Bitte die Korrekturen im Artikel nicht mehr rückgängig machen. Die Information auf der UNOG Homepage ist falsch.

Testament Gustave Revillod de la Rive
Es gibt genug valide Quellen, sowohl online als auch gedruckte Bücher, die das erwähnen. Eine Erbangelegenheit muss nicht zwingend in einem Testament erwähnt werden, und es steht auch nicht im Artikel, dass diese Festlegung in seinem Testament verfügt wurde. Mir ist die Sache aber ehrlich gesagt nicht wichtig genug, um mich weiter damit rumzuärgern. Ich weiss auch nicht mehr, wie der Artikel auf meine Beobachtungsliste kam, jetzt ist er dort jedenfalls nicht mehr. Viel Spaß noch. --Uwe (Diskussion) 00:47, 11. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Ich habe gedacht, dass dies eine quellenbasierte Enzyklopädie ist. Dem scheint aber nicht so zu sein. Du sprichst von "genug valide Quellen", bringst aber keine vor. Der ganze Abschnitt über den wir diskutieren hat keine einzige Quelle. Meines Erachtens ist ein Originaldokument um einiges valider als eine Internetseite, auch wenn es jene der UN ist, denn auch die UNO hat keine Quellenangabe diesbezüglich, es wird einfach gesagt. Und was, wenn diese Aussage die Runde basierend auf einer falschen Quelle macht? ALso, bitte wissenschaftlicher! Und die Änderung gehört rückgängig gemacht. Und nein, es findet sich kein Beleg, nirgendwo über die Aussagen mit den Pfauen. Weiter scheint es, als würdest du von Testamenten nicht zu viel Ahnung zu haben, sorry. --Pompom (Diskussion) 18:09, 13. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Ganz im Gegenteil scheint es, dass Du die Begriffe Erbvertrag und Schenkung auf den Todesfall noch nie gehört hast, sorry. --Uwe (Diskussion) 18:42, 14. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Auch die Schenkung auf den Todesfall unterliegt den erbrecht­li­chen Vor­schrif­ten über Form und In­halt ei­ner letzt­wil­li­gen Ver­fü­gung und diese sind in der Schweiz nunmal schriftlicher Natur und Du lieferst zu deinem Standpunkt (Pfaue) keinen schriflichen Beweis. Solange dieser ausbleibt, ist der Artikel falsch--Pompom (Diskussion) 17:11, 15. Jun. 2016 (CEST)Beantworten